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	<title>Wohnen | Kommunalpolitisches Forum</title>
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	<description>Baden-Württemberg e.V.</description>
	<lastBuildDate>Thu, 14 Sep 2023 11:10:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Mieten-Preistreiberei statt gerechte Lösung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 2023 11:10:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gemeinderäte]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die LINKEN-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat kritisiert die geplante Neufassung der Satzung über die zulässige Miete für öffentlich geförderte Mietwohnungen. „Die geplante Neufassung lässt einen spürbaren Anstieg des Mietspiegels erwarten“, so Fraktionschefin Sahra Mirow. „Laut der Beschlussvorlage haben derzeit von den betroffenen Wohnungen jeweils rund ein Drittel Mietabschläge gegenüber dem Mietspiegel von 10 bis 19 Prozent, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die LINKEN-Fraktion im Heidelberger Gemeinderat kritisiert die geplante Neufassung der Satzung über die zulässige Miete für öffentlich geförderte Mietwohnungen. „Die geplante Neufassung lässt einen spürbaren Anstieg des Mietspiegels erwarten“, so Fraktionschefin Sahra Mirow. „Laut der Beschlussvorlage haben derzeit von den betroffenen Wohnungen jeweils rund ein Drittel Mietabschläge gegenüber dem Mietspiegel von 10 bis 19 Prozent, von 20 bis 29 Prozent und von 30 bis 44 Prozent. Mit der geplanten Vereinheitlichung des Abschlages auf lediglich 10 Prozent gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete werden doch die betroffenen Mieten massiv erhöht – und das bei einem schon derart angespannten Wohnungsmarkt“, so Mirow weiter.</p>



<span id="more-1873"></span>



<p>Dem schließt sich Fraktionskollegin Zara Kiziltas an: „Die Neufassung und damit einhergehende Mieterhöhung trifft vor allem einkommensschwache Haushalte. Es ist doch völlig unrealistisch anzunehmen, dass eine erhöhte Miete als Anreiz diene, in eine kleinere und bedarfsgerechte Wohnung zu ziehen. Solche Wohnungen gibt es auf dem Markt doch praktisch gar nicht. Die Vorlage der Verwaltung sagt doch selber, dass kleinere Wohnungen verhältnismäßig teurer sind als große, denn es konkurrieren mehrere soziale Gruppen um diesen Wohnraum. Ich sehe nicht, wie dies die Situation entspannen würde, ganz im Gegenteil.“</p>



<p>Stadtrat Bernd Zieger ergänzt, dass die LINKEN-Fraktion sich dafür ausspreche, die Mieten mindestens 20 Prozent unter der Mietspiegelgrenze festzusetzen, damit sich der geförderte Wohnraum nicht immer weiter den Marktpreisen annähere. „Leider stehen wir damit im Gemeinderat weitgehend alleine da. Gerade ärmere Haushalte sind schon über Gebühr belastet, denn der neue Mietspiegel im Oktober lässt weitere Mietsteigerungen erwarten, ebenso die dramatischen Nebenkostenabrechnungen, die zum Jahresende in den Briefkästen landen werden. Es ist auch skandalös, sollte die satzungsgemäße neue Miete dazu führen, dass Wohnungen für Haushalte, die auf Bürgergeld angewiesen sind, plötzlich als unangemessen gelten und nicht mehr vom Amt bezahlt würden“, so Zieger weiter.</p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/mieten-preistreiberei-statt-gerechte-loesung/">Mieten-Preistreiberei statt gerechte Lösung</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Milieuschutz</title>
		<link>https://www.kompofo.de/milieuschutz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Oct 2021 09:37:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf Anfrage nach Erfahrungen mit Milieuschutz gab es eine Umfrage im Kompofo, eine Antwort kam aus Stuttgart. Siehe Link:https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/soziale-erhaltungssatzungen.php Ein Antrag aus Esslingen zum Milieuschutz gibt es hier Hier ein Artikel von der Website der LINKEN Stuttgart vom Dezember 2020, der in der Argumentation helfen kann: Am 21.01.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Anfrage nach Erfahrungen mit Milieuschutz gab es eine Umfrage im Kompofo, eine Antwort kam aus Stuttgart. Siehe Link:<br><a href="https://deref-gmx.net/mail/client/L5MQlWsUDH8/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.stuttgart.de%2Fleben%2Fstadtentwicklung%2Fstadtplanung%2Fsoziale-erhaltungssatzungen.php" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/soziale-erhaltungssatzungen.php</a></p>



<p>Ein Antrag aus Esslingen zum Milieuschutz gibt es <a href="https://www.kompofo.de/wp-content/uploads/2021/10/Antrag-Milieuschutz-fuer-Mettingen-Cannstatter-Strasse-17.11.2018.doc">hier</a><a href="http://n Stuttgart gibt es - überwiegend auch auf Druck der LINKEN - inzwischen magere 4 Stück. Ob die sich wirklich bewähren ist meines Wissens nach scher zu sagen. Es hängt denke ich stark an den Kriterien, die für die Genehmigungsfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen gemacht werden ab, wie scharf das Instrument ist. https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/soziale-erhaltungssatzungen.php  Anbei ein älterer aber guter Artikel von Leuten der LINKEN Senatsfraktion in Berlin, der in meiner Erinnerung  recht hilfreich war.  Grüße, Filippo   Hier ein Artikel von der Website der LINKEN Stuttgart vom Dezember 2020 Am 21.01.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart die Einrichtung des Milieuschutzgebietes im Heslacher Tal (Stuttgart Süd) beschlossen, sowie auch ein weiteres Milieuschutzgebiet im Wongebiet Seelberg in Bad Cannstatt. Milieuschutzgebiete, bzw. „Erhaltungssatzung zum Schutz der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, sind das bislang weitestgehende Instrument, dass das Baugesetzbuch der Kommunalpolitik an die Hand gibt, um Menschen in Stadtgebieten zu schützen, die von Verdrängung durch steigende Mieten durch teure Modernisierungen, Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen und Abriss und Neubau bedroht sind.  In Milieuschutzgebieten dürfen Häuser und Wohnungen nicht ohne Genehmigung durch die Kommune abgerissen werden und auch bei Modernisierungsvorhaben haben Kommunen ein Mitspracherecht. So kann die Kommune den Vermietern bei Modernisierungen Maßnahmen untersagen, die die Mietpreise stark in die Höhe treiben würden. In manchen Bundesländern, darunter auch in Baden-Württemberg, gilt zudem auch eine sog. „Umwandlungsverordnung“, durch die auch eine Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen (mit den dann vorprogrammierten Eigenbedarfskündigungen und steigenden Mieten) untersagt werden kann - wobei man dazu sagen muss, dass es hier eine große Hintertür gibt: Wenn der Vermieter sich verpflichtet innerhalb von 7 Jahren nur an die Mieter zu verkaufen, ist die Umwandlung trotzdem erlaubt. Wenn Grundstücke und Immobilien innerhalb eines Milieuschutzgebiets verkauft werden sollen, hat die Kommune zudem ein Vorkaufsrecht und kann spekulative Verkäufe unterbinden und Flächen so in kommunales Eigentum bringen. Insofern ist die Errichtung von 2 weiteren Milieuschutzgebieten in Stuttgart ein Erfolg. Und zwar ein Erfolg insbesondere der Stuttgarter Mietenbewegung, die schon lange die konsequente Anwendung aller kommunalpolitischen Instrumente zum Schutz der Mieter*innen fordert.  Zum anderen sind aber noch weit mehr Mieter*innen von überhöhten Mieten und Verdrängung bedroht, als diejenigen die in Heslach oder im Seelberg wohnen. Und bei genauem Hinsehen bleiben auch bei den jetzt beschlossenen Milieuschutzgebieten noch ein paar Fragen offen. Zuvorderst wird man sehen müssen, ob die mit dem Milieuschutz verbundenen Möglichkeiten von der Stadt auch vollumfänglich ausgeschöpft werden. Denn letztlich liegt das Bekenntnis zu einer Stadt für die Menschen statt für Profite nicht allein im Erlass von Milieuschutzgebieten, sondern in deren konsequenter Anwendung, zur Beschneidung der Profitinteressen der Immobilieneigentümer. Sicher ist, dass hier weiter Druck gemacht werden muss – vonseiten der Mieterinitiativen, von Initiativen wie dem Aktionsbündnis Recht auf Wohnen und von der Partei DIE LINKE.  Anfänglicher Unwillen... Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) hatte in einer Studie vom Oktober 20161 der Stadt Stuttgart ein Problem mit steigenden Mieten, der Aufwertung von Wohnquartieren und im Gefolge der Verdrängung alteingesessener, einkommensschwächerer Haushalte attestiert. Zudem sei das Problembewusstsein in der Verwaltungsspitze im Stuttgarter Rathaus zu schwach ausgeprägt. Die verfügbaren Instrumente zum Schutz der Bevölkerung würden kaum genutzt, so konstatiert das DIFU und empfahl zukünftig die intensive Nutzung von Milieuschutz-Satzungen und Satzungen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.  Entgegen dieser Empfehlungen hatte die Stadtverwaltung wie auch die Rathausmehrheit das Problem 2017 noch weit von sich gewiesen2. Insbesondere CDU, AfD und Freie Wähler waren als Vertreter der Interessen der Immobilienbranche zu Stelle, aber auch die Grünen fehlte es an realistischem Einblick in die Lage von Mieter*innenhaushalten mit kleinen und mittleren Einkommen und am politischen Willen, über eine marktgesteuerte Versorgung mit Wohnraum hinauszudenken.  Einzig die Gemeinderatsfraktion der LINKEN und SÖS (SÖS LINKE Plus) forderte im einem Haushaltsantrag im Jahr 2017 die Einrichtung einer „Taskforce Spekulationsbremse“3. Mindestens 3 volle Stellen sollten im Amt für Stadtplanung und Wohnen nach unserem Willen neu geschaffen werden, um eine Flächendeckende Konzeption zum Milieuschutz in Stuttgart auszuarbeiten (auch in den Haushaltsanträgen der SPD fehlen entsprechende Forderungen). Der Antrag wurde von den Vertreter*innen der anderen Parteien abgelehnt.  Andere Städte konnten es schon früher... Landeshauptstädte, die wie Stuttgart ein Problem mit zu hohen Mieten für Gering- bis Normalverdiener*innen haben, nutzen das Instrument der Milieuschutzsatzung bereits seit langem: in München beispielsweise gibt es inzwischen 27 Gebiete, in denen immerhin ein knappes Fünftel aller Münchner*innen wohnt. Auch Frankfurt insbesondere aber Berlin nutzen Milieuschutzgebiete, um dem Prozess von Aufwertung, steigenden Mieten und Verdrängung etwas entgegenzusetzen. Insofern war es lange überfällig, dass auch Stuttgart aktiv wird. Doch es waren vor allem vielbeachtete zivilgesellschaftliche Aktionen in 2018, die der Stadtverwaltung Beine machten.  ...Stuttgart brauchte erst den Weckruf aus Heslach Papier, wie das auf das die DIFU-Studie von 2016 geschrieben war, ist bekanntlich geduldig. Mitte 2018 machte ein Ereignis die Spekulation mit Wohnraum greifbar und katapultierte das Thema ganz oben auf die Tagesordnung – ob es den Stadtoberen und der Immobilienwirtschaft passte oder nicht. Ende April bis Ende Mai 2018 ereignete sich in Stuttgart Heslach, in der Wilhelm Raabe-Straße 4, eine Hausbesetzung, die einen ungeahnten und vor allem ungeahnt positiven medialen Widerhall fand. Zwei junge Familien mit Kindern – beide schon seit längerem erfolglos auf Wohnungssuche – besetzten zwei seit mehreren Jahren leerstehende Wohnungen4 in einem Mietshaus in Stuttgart-Hesalch. Sie baten die Vermieter, Wohnungsspekulanten aus London, um nichts weiter als einen regulären Mietvertrag zu ortsüblichen Konditionen, um endlich in den leerstehenden Wohnungen eine Bleibe zu finden. Gerade die Grenzüberschreitung eines korrektiven Eingriffs ins Eigentum schaffte die nötige Aufmerksamkeit und entfachte eine Debatte darum was wichtiger ist: das Menschenrecht auf Wohnen oder das Recht auf Profiterwirtschaftung mit Immobilien auf dem Wohnungsmarkt. Die positiven öffentlichen Reaktionen auf die Besetzung trugen sicherlich zu einem teilweisen Umdenken in der Stadtverwaltung bei. Nur ein Halbes Jahr später, im Januar 2019 fasste die Stadt den Beschluss zur Anbahnung des Milieuschutzgebiets in Stuttgart Heslach.  Anträge der LINKEN für Milieuschutz im Nordbahnhof und Seelberg Angesichts des öffentlichen Drucks und der Mieterinitiative stimmte der Ausschuss für Umwelt und Technik des Stuttgarter Gemeinderats am 10. Juli 2018 einem Antrag der Fraktion der LINKEN und SÖS zu, der eine Erweiterung des bisher einzigen Milieuschutzgebiets auf der Prag um die Mönch- und Friedhofstraße forderte5, ein Gebiet in dem der Immobilienkonzern Vonovia in einem von drei Hochhäusern mit umfangreichen und für die Mieter*innen sehr kostspieligen Modernisierungsmaßnahmen begonnen hatte (Anfänglich wurden Mieterhöhungen von bis zu 350 im Monat angekündigt gewesen). Auch der Antrag der Fraktion von LINKEN und SÖS vom Mai 2018 eine Milieuschutzsatzung für das Wohngebiet Seelberg in Bad Canstatt aufzustellen wurde angenommen – auch in diesem Gebiet besitzt der Konzern Vonovia 300 Wohneinheiten und hatte umfangreiche Modernisierungen angekündigt. An diesem Montag ist das Milieuschutzgebiet nun offiziell beschlossen worden. Der Druck von Links und aus der Mietenbewegung hat gewirkt!  Ende gut alles gut? Wohl kaum! So wie man für die Einführung von Maßnahmen wie den Milieuschutz kämpfen musste, wird man auch um dessen konsequente Umsetzung kämpfen müssen. Und auch im Detail sind noch einige Fragen offen, die den Zuschnitt des Gebiets betreffen. Unerfreulich fällt z.B. im Zuschnitt des Milieuschutzgebiets Hesalcher Tal auf, dass einige Wohnquartiere im Satzungsgebiet nicht enthalten sind. So z.B. der Bereich zwischen Marienplatz und Adlerstraße im Osten. Noch bedeutsamer ist wahrscheinlich, dass das Satzungsgebiet im Westen schon kurz nach dem Bihlplatz endet und die z.T. sehr schlecht instandgehaltenen aber günstigen, ehemals städtischen Wohnungen in der Burgstallstraße am Südheimerplatz außen vor lassen. Es empfiehlt sich wachsam ein Auge darauf zu haben, ob die städtische SWSG hier in den kommenden Jahren nicht einen Abbruch und (teuren) Neubau plant. Ebenso fragwürdig scheint es uns, dass das Wohnquartier rund um die Hasenstraße nördlich des Bihlplatzes nicht miteinbezogen ist.  Mehr davon, klarere Kriterien und Mietobergrenzen Ebenso problematisch ist aber auch, dass aus den Unterlagen und aus den Informationen auf der Website der Stadt Stuttgart bisher nicht hervorgeht, was genau die Kriterien sind, die die Stadtverwaltung anwenden will bei der Abwägung ob eine von Vermieter*innen geplante Maßnahme genehmigt werden soll oder nicht. Wir sind der Meinung, dass auch diese Fragen öffentlich und im Gemeinderat diskutiert werden und klar geregelt werden sollten. Denn es muss sichergestellt werden, dass die Milieuschutzsatzung Verdrängung wirklich wirksam verhindert. In Berlin werden die Kriterien beispielsweise umfangreich und detailliert öffentlich gemacht. Das Bezirksamt Berlin Mitte setzt z.B. auch Richtwerte für Mietobergrenze, die durch Modernisierungsmaßnahmen nicht überschritten werden sollen7. In Berliner Bezirk Neukölln wird klar geregelt, dass z.B. Grundrissänderungen mit Änderung der Zimmerzahl, Einbau einer Videogegensprechanlage, eines Aufzugs, die Vergrößerung von Balkonen u.a. der Genehmigung einer Modernisierungsmaßnahme entgegenstehen. Eine grundsätzliche Abschwächung der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bei der Genehmigung von Modernisierungen wurde durch eine Novellierung des Baugesetzes durch SPD und Grüne im Jahr 2004 verursacht. Die Kommunen sind seitdem verpflichtet Maßnahmen zu genehmigen, wenn „die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient“. Und „zeitgemäßer Ausstattungszustand“ ist ein dehnbarer Begriff...  Ein weiteres Problem ist die nötige Personalausstattung und Schulung des Personals in den zuständigen kommunalen Ämtern, um die Prüfung der eingehenden Anträge gewährleisten zu können und nicht aus Personalmangel und Zeitnot die Hälfte durchwinken zu müssen. Unter anderem aus diesem Grund setzt sich DIE LINKE in Stuttgart für mer Personal im Baurechtsamt und dem Amt für Stadtplanung ein.   Insgesamt wird sich die LINKE in Stuttgart für weitere Milieuschutzgebiete in der Landeshauptstadt einsetzen, klare und verbindliche Kriterien für die Genehmigung von Modernisierungen einfordern und gemeinsam mit den Mieterinitiativen und betroffenen Mieter*innen vor Ort dafür kämpfen, dass alle rechtlichen Spielräume die der Milieuschutz bietet im Einzelfall genutzt werden.  1 https://tinyurl.com/difugentrificationstuttgart  2 https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.debatte-ueber-gentrifizierung-schlagabtausch-zur-stuttgarter-wohnpolitik.1637dc61-4813-446e-b040-8ab9bdc4e2b7.html  3 https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/ae7aefac3711e63fc1257c67004d7347/941d1be91a2aae70c12581be0047b598?OpenDocument  4 Nach Stuttgarter Zweckentfremdungssatzung ist ein Leerstand von mehr als 6 Monaten eigentlich verboten, aber es fehlt Personal und damit der politische Wille zur Durchsetzung.  5 https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wohnen-in-stuttgart-stadt-hilft-mietern-an-der-friedhofstrasse.c196e6ce-988e-446b-b81a-905515a9f6de.html  6 https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdRedSystem.nsf/0/483B620E92611A0CC12582910026934A  7 Auf der Website des Stadtbezirks Berlin-Mitte zu Erhaltungssatzungen heißt es: „Die nach der Modernisierung veranschlagten Mieten (inkl. der Modernisierungsumlage) vergleicht die Behörde mit den sogenannten „Verordnungsmieten“. Diese sind auf wissenschaftlicher Grundlage und statistisch fundiert in den Erhaltungsgebieten ermittelt worden und dienen als Hilfsindikatoren im Prüfungsverfahren. Ist im Rahmen der geplanten Maßnahmen eine Überschreitung der Verordnungsmieten beabsichtigt, ist dies ein Hinweis auf eine abstrakte Verdrängungsgefahr. Verzichten die Antragstellenden auf die Umlegung der Modernisierungskosten, soweit diese oberhalb der jeweiligen Verordnungsmiete liegen, kann dies für bestimmte Maßnahmen eine Genehmigung ermöglichen.“ https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebaufoerderung/erhaltungsgebiete/milieuschutzgebiete-492487.php"><br></a></p>



<p>Hier ein Artikel von der Website der LINKEN Stuttgart vom Dezember 2020, der in der Argumentation helfen kann:</p>



<p>Am 21.01.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart die Einrichtung des Milieuschutzgebietes im Heslacher Tal (Stuttgart Süd) beschlossen, sowie auch ein weiteres Milieuschutzgebiet im Wongebiet Seelberg in Bad Cannstatt. Milieuschutzgebiete, bzw. „Erhaltungssatzung zum Schutz der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, sind das bislang weitestgehende Instrument, dass das Baugesetzbuch der Kommunalpolitik an die Hand gibt, um Menschen in Stadtgebieten zu schützen, die von Verdrängung durch steigende Mieten durch teure Modernisierungen, Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen und Abriss und Neubau bedroht sind.<br><br>In Milieuschutzgebieten dürfen Häuser und Wohnungen nicht ohne Genehmigung durch die Kommune abgerissen werden und auch bei Modernisierungsvorhaben haben Kommunen ein Mitspracherecht. So kann die Kommune den Vermietern bei Modernisierungen Maßnahmen untersagen, die die Mietpreise stark in die Höhe treiben würden. In manchen Bundesländern, darunter auch in Baden-Württemberg, gilt zudem auch eine sog. „Umwandlungsverordnung“, durch die auch eine Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen (mit den dann vorprogrammierten Eigenbedarfskündigungen und steigenden Mieten) untersagt werden kann &#8211; wobei man dazu sagen muss, dass es hier eine große Hintertür gibt: Wenn der Vermieter sich verpflichtet innerhalb von 7 Jahren nur an die Mieter zu verkaufen, ist die Umwandlung trotzdem erlaubt. Wenn Grundstücke und Immobilien innerhalb eines Milieuschutzgebiets verkauft werden sollen, hat die Kommune zudem ein Vorkaufsrecht und kann spekulative Verkäufe unterbinden und Flächen so in kommunales Eigentum bringen.</p>



<span id="more-1737"></span>



<p>Insofern ist die Errichtung von 2 weiteren Milieuschutzgebieten in Stuttgart ein Erfolg. Und zwar ein Erfolg insbesondere der Stuttgarter Mietenbewegung, die schon lange die konsequente Anwendung aller kommunalpolitischen Instrumente zum Schutz der Mieter*innen fordert.</p>



<p>Zum anderen sind aber noch weit mehr Mieter*innen von überhöhten Mieten und Verdrängung bedroht, als diejenigen die in Heslach oder im Seelberg wohnen. Und bei genauem Hinsehen bleiben auch bei den jetzt beschlossenen Milieuschutzgebieten noch ein paar Fragen offen. Zuvorderst wird man sehen müssen, ob die mit dem Milieuschutz verbundenen Möglichkeiten von der Stadt auch vollumfänglich ausgeschöpft werden. Denn letztlich liegt das Bekenntnis zu einer Stadt für die Menschen statt für Profite nicht allein im Erlass von Milieuschutzgebieten, sondern in deren konsequenter Anwendung, zur Beschneidung der Profitinteressen der Immobilieneigentümer. Sicher ist, dass hier weiter Druck gemacht werden muss – vonseiten der Mieterinitiativen, von Initiativen wie dem Aktionsbündnis Recht auf Wohnen und von der Partei DIE LINKE.</p>



<p><strong>Anfänglicher Unwillen&#8230;</strong><br>Das&nbsp;<em>Deutsche Institut für Urbanistik&nbsp;</em><em>(DIFU)</em>&nbsp;hatte in einer Studie vom Oktober 2016<sup>1</sup>&nbsp;der Stadt Stuttgart ein Problem mit steigenden Mieten, der Aufwertung von Wohnquartieren und im Gefolge der Verdrängung alteingesessener, einkommensschwächerer Haushalte attestiert. Zudem sei das Problembewusstsein in der Verwaltungsspitze im Stuttgarter Rathaus zu schwach ausgeprägt. Die verfügbaren Instrumente zum Schutz der Bevölkerung würden kaum genutzt, so konstatiert das DIFU und empfahl zukünftig die intensive Nutzung von Milieuschutz-Satzungen und Satzungen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.</p>



<p>Entgegen dieser Empfehlungen hatte die Stadtverwaltung wie auch die Rathausmehrheit das Problem 2017 noch weit von sich gewiesen<sup>2</sup>. Insbesondere CDU, AfD und Freie Wähler waren als Vertreter der Interessen der Immobilienbranche zu Stelle, aber auch die Grünen fehlte es an realistischem Einblick in die Lage von Mieter*innenhaushalten mit kleinen und mittleren Einkommen und am politischen Willen, über eine marktgesteuerte Versorgung mit Wohnraum hinauszudenken.</p>



<p>Einzig die Gemeinderatsfraktion der LINKEN und SÖS (SÖS LINKE Plus) forderte im einem Haushaltsantrag im Jahr 2017 die Einrichtung einer „Taskforce Spekulationsbremse“<sup>3</sup>. Mindestens 3 volle Stellen sollten im Amt für Stadtplanung und Wohnen nach unserem Willen neu geschaffen werden, um eine Flächendeckende Konzeption zum Milieuschutz in Stuttgart auszuarbeiten (auch in den Haushaltsanträgen der SPD fehlen entsprechende Forderungen). Der Antrag wurde von den Vertreter*innen der anderen Parteien abgelehnt.</p>



<p><strong>Andere Städte konnten es schon früher&#8230;</strong><br>Landeshauptstädte, die wie Stuttgart ein Problem mit zu hohen Mieten für Gering- bis Normalverdiener*innen haben, nutzen das Instrument der Milieuschutzsatzung bereits seit langem: in München beispielsweise gibt es inzwischen 27 Gebiete, in denen immerhin ein knappes Fünftel aller Münchner*innen wohnt. Auch Frankfurt insbesondere aber Berlin nutzen Milieuschutzgebiete, um dem Prozess von Aufwertung, steigenden Mieten und Verdrängung etwas entgegenzusetzen. Insofern war es lange überfällig, dass auch Stuttgart aktiv wird. Doch es waren vor allem vielbeachtete zivilgesellschaftliche Aktionen in 2018, die der Stadtverwaltung Beine machten.</p>



<p><strong>&#8230;Stuttgart brauchte erst den Weckruf aus Heslach</strong><br>Papier, wie das auf das die DIFU-Studie von 2016 geschrieben war, ist bekanntlich geduldig. Mitte 2018 machte ein Ereignis die Spekulation mit Wohnraum greifbar und katapultierte das Thema ganz oben auf die Tagesordnung – ob es den Stadtoberen und der Immobilienwirtschaft passte oder nicht. Ende April bis Ende Mai 2018 ereignete sich in Stuttgart Heslach, in der Wilhelm Raabe-Straße 4, eine Hausbesetzung, die einen ungeahnten und vor allem ungeahnt positiven medialen Widerhall fand. Zwei junge Familien mit Kindern – beide schon seit längerem erfolglos auf Wohnungssuche – besetzten zwei seit mehreren Jahren leerstehende Wohnungen<sup>4</sup>&nbsp;in einem Mietshaus in Stuttgart-Hesalch. Sie baten die Vermieter, Wohnungsspekulanten aus London, um nichts weiter als einen regulären Mietvertrag zu ortsüblichen Konditionen, um endlich in den leerstehenden Wohnungen eine Bleibe zu finden. Gerade die Grenzüberschreitung eines korrektiven Eingriffs ins Eigentum schaffte die nötige Aufmerksamkeit und entfachte eine Debatte darum was wichtiger ist: das Menschenrecht auf Wohnen oder das Recht auf Profiterwirtschaftung mit Immobilien auf dem Wohnungsmarkt. Die positiven öffentlichen Reaktionen auf die Besetzung trugen sicherlich zu einem teilweisen Umdenken in der Stadtverwaltung bei. Nur ein Halbes Jahr später, im Januar 2019 fasste die Stadt den Beschluss zur Anbahnung des Milieuschutzgebiets in Stuttgart Heslach.<br><br><strong>Anträge der LINKEN für Milieuschutz im Nordbahnhof und Seelberg</strong><br>Angesichts des öffentlichen Drucks und der Mieterinitiative stimmte der Ausschuss für Umwelt und Technik des Stuttgarter Gemeinderats am 10. Juli 2018 einem Antrag der Fraktion der LINKEN und SÖS zu, der eine Erweiterung des bisher einzigen Milieuschutzgebiets auf der Prag um die Mönch- und Friedhofstraße forderte<sup>5</sup>, ein Gebiet in dem der Immobilienkonzern Vonovia in einem von drei Hochhäusern mit umfangreichen und für die Mieter*innen sehr kostspieligen Modernisierungsmaßnahmen begonnen hatte (Anfänglich wurden Mieterhöhungen von bis zu 350 im Monat angekündigt gewesen). Auch der Antrag der Fraktion von LINKEN und SÖS vom Mai 2018 eine Milieuschutzsatzung für das Wohngebiet Seelberg in Bad Canstatt aufzustellen wurde angenommen – auch in diesem Gebiet besitzt der Konzern Vonovia 300 Wohneinheiten und hatte umfangreiche Modernisierungen angekündigt. An diesem Montag ist das Milieuschutzgebiet nun offiziell beschlossen worden. Der Druck von Links und aus der Mietenbewegung hat gewirkt!</p>



<p><strong>Ende gut alles gut?</strong><br>Wohl kaum! So wie man für die Einführung von Maßnahmen wie den Milieuschutz kämpfen musste, wird man auch um dessen konsequente Umsetzung kämpfen müssen. Und auch im Detail sind noch einige Fragen offen, die den Zuschnitt des Gebiets betreffen. Unerfreulich fällt z.B. im Zuschnitt des Milieuschutzgebiets Hesalcher Tal auf, dass einige Wohnquartiere im Satzungsgebiet nicht enthalten sind. So z.B. der Bereich zwischen Marienplatz und Adlerstraße im Osten. Noch bedeutsamer ist wahrscheinlich, dass das Satzungsgebiet im Westen schon kurz nach dem Bihlplatz endet und die z.T. sehr schlecht instandgehaltenen aber günstigen, ehemals städtischen Wohnungen in der Burgstallstraße am Südheimerplatz außen vor lassen. Es empfiehlt sich wachsam ein Auge darauf zu haben, ob die städtische SWSG hier in den kommenden Jahren nicht einen Abbruch und (teuren) Neubau plant. Ebenso fragwürdig scheint es uns, dass das Wohnquartier rund um die Hasenstraße nördlich des Bihlplatzes nicht miteinbezogen ist.<br><br><strong>Mehr davon, klarere Kriterien und Mietobergrenzen</strong><br>Ebenso problematisch ist aber auch, dass aus den Unterlagen und aus den Informationen auf der Website der Stadt Stuttgart bisher nicht hervorgeht, was genau die Kriterien sind, die die Stadtverwaltung anwenden will bei der Abwägung ob eine von Vermieter*innen geplante Maßnahme genehmigt werden soll oder nicht. Wir sind der Meinung, dass auch diese Fragen öffentlich und im Gemeinderat diskutiert werden und klar geregelt werden sollten. Denn es muss sichergestellt werden, dass die Milieuschutzsatzung Verdrängung wirklich wirksam verhindert. In Berlin werden die Kriterien beispielsweise umfangreich und detailliert öffentlich gemacht. Das Bezirksamt Berlin Mitte setzt z.B. auch Richtwerte für Mietobergrenze, die durch Modernisierungsmaßnahmen nicht überschritten werden sollen<sup>7</sup>. In Berliner Bezirk Neukölln wird klar geregelt, dass z.B. Grundrissänderungen mit Änderung der Zimmerzahl, Einbau einer Videogegensprechanlage, eines Aufzugs, die Vergrößerung von Balkonen u.a. der Genehmigung einer Modernisierungsmaßnahme entgegenstehen. Eine grundsätzliche Abschwächung der Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bei der Genehmigung von Modernisierungen wurde durch eine Novellierung des Baugesetzes durch SPD und Grüne im Jahr 2004 verursacht. Die Kommunen sind seitdem verpflichtet Maßnahmen zu genehmigen, wenn&nbsp;<em>„die Änderung einer baulichen Anlage der Herstellung des zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen dient“</em>. Und „zeitgemäßer Ausstattungszustand“ ist ein dehnbarer Begriff&#8230;<br><br>Ein weiteres Problem ist die nötige Personalausstattung und Schulung des Personals in den zuständigen kommunalen Ämtern, um die Prüfung der eingehenden Anträge gewährleisten zu können und nicht aus Personalmangel und Zeitnot die Hälfte durchwinken zu müssen. Unter anderem aus diesem Grund setzt sich DIE LINKE in Stuttgart für mer Personal im Baurechtsamt und dem Amt für Stadtplanung ein.&nbsp;<br><br>Insgesamt wird sich die LINKE in Stuttgart für weitere Milieuschutzgebiete in der Landeshauptstadt einsetzen, klare und verbindliche Kriterien für die Genehmigung von Modernisierungen einfordern und gemeinsam mit den Mieterinitiativen und betroffenen Mieter*innen vor Ort dafür kämpfen, dass alle rechtlichen Spielräume die der Milieuschutz bietet im Einzelfall genutzt werden.</p>



<p><sup>1</sup>&nbsp;<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/lU881wKDpFo/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Ftinyurl.com%2Fdifugentrificationstuttgart" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://tinyurl.com/difugentrificationstuttgart</a></p>



<p><sup>2</sup>&nbsp;<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/qDOUFnoo2mw/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.stuttgarter-nachrichten.de%2Finhalt.debatte-ueber-gentrifizierung-schlagabtausch-zur-stuttgarter-wohnpolitik.1637dc61-4813-446e-b040-8ab9bdc4e2b7.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.debatte-ueber-gentrifizierung-schlagabtausch-zur-stuttgarter-wohnpolitik.1637dc61-4813-446e-b040-8ab9bdc4e2b7.html</a></p>



<p><sup>3</sup>&nbsp;<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/UcrjsBDQVxs/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.domino1.stuttgart.de%2Fweb%2Fksd%2FKSDRedSystem.nsf%2Fae7aefac3711e63fc1257c67004d7347%2F941d1be91a2aae70c12581be0047b598%3FOpenDocument" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/KSDRedSystem.nsf/ae7aefac3711e63fc1257c67004d7347/941d1be91a2aae70c12581be0047b598?OpenDocument</a></p>



<p><sup>4</sup>&nbsp;Nach Stuttgarter Zweckentfremdungssatzung ist ein Leerstand von mehr als 6 Monaten eigentlich verboten, aber es fehlt Personal und damit der politische Wille zur Durchsetzung.</p>



<p><sup>5</sup>&nbsp;<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/8twjn2OYEDs/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.stuttgarter-nachrichten.de%2Finhalt.wohnen-in-stuttgart-stadt-hilft-mietern-an-der-friedhofstrasse.c196e6ce-988e-446b-b81a-905515a9f6de.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.wohnen-in-stuttgart-stadt-hilft-mietern-an-der-friedhofstrasse.c196e6ce-988e-446b-b81a-905515a9f6de.html</a></p>



<p><sup>6</sup>&nbsp;<a href="https://deref-gmx.net/mail/client/WTNpoQVjN9M/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.domino1.stuttgart.de%2Fweb%2Fksd%2FksdRedSystem.nsf%2F0%2F483B620E92611A0CC12582910026934A" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.domino1.stuttgart.de/web/ksd/ksdRedSystem.nsf/0/483B620E92611A0CC12582910026934A</a></p>



<p><sup>7</sup>&nbsp;Auf der Website des Stadtbezirks Berlin-Mitte zu Erhaltungssatzungen heißt es:<br><em>„Die nach der Modernisierung veranschlagten Mieten (inkl. der Modernisierungsumlage) vergleicht die Behörde mit den sogenannten „Verordnungsmieten“. Diese sind auf wissenschaftlicher Grundlage und statistisch fundiert in den Erhaltungsgebieten ermittelt worden und dienen als Hilfsindikatoren im Prüfungsverfahren. Ist im Rahmen der geplanten Maßnahmen eine Überschreitung der Verordnungsmieten beabsichtigt, ist dies ein Hinweis auf eine abstrakte Verdrängungsgefahr. Verzichten die Antragstellenden auf die Umlegung der Modernisierungskosten, soweit diese oberhalb der jeweiligen Verordnungsmiete liegen, kann dies für bestimmte Maßnahmen eine Genehmigung ermöglichen.“</em><br><a href="https://deref-gmx.net/mail/client/nXVprqMGfP8/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fba-mitte%2Fpolitik-und-verwaltung%2Faemter%2Fstadtentwicklungsamt%2Fstadtplanung%2Fstaedtebaufoerderung%2Ferhaltungsgebiete%2Fmilieuschutzgebiete-492487.php" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebaufoerderung/erhaltungsgebiete/milieuschutzgebiete-492487.php</a></p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/milieuschutz/">Milieuschutz</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grundstücksvergabekonzept Wohnen</title>
		<link>https://www.kompofo.de/grundstuecksvergabekonzept-wohnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Apr 2021 08:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinderäte]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsreden/-anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Änderungsantrag DIE LINKE.-GemeinderatsfraktionIn Abweichung zum vorgelegten Konzept beantragen wir folgende Ergänzungen bzw. Änderungen amKonzept: 1. Bei Neubauflächen mit neuem Planungsrecht im Besitz der Stadt werden in der Regel ein Drittel derneu ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau an Baugruppen / Baugemeinschaften, ein Drittel anWohnungsgenossenschaften und ein Drittel an Städtische Gesellschaften vergeben.2. Bei Vergabe von Wohngebäuden oder Gebäuden, [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Änderungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion<br>In Abweichung zum vorgelegten Konzept beantragen wir folgende Ergänzungen bzw. Änderungen am<br>Konzept:<br><br>1. Bei Neubauflächen mit neuem Planungsrecht im Besitz der Stadt werden in der Regel ein Drittel der<br>neu ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau an Baugruppen / Baugemeinschaften, ein Drittel an<br>Wohnungsgenossenschaften und ein Drittel an Städtische Gesellschaften vergeben.<br>2. Bei Vergabe von Wohngebäuden oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken umgenutzt werden können,<br>wird eine mögliche Vergabe nach Konzept an Baugruppen und Baugemeinschaften geprüft.<br>3. Die Zuständigkeit einer Federführung für das Verfahren wird überprüft und trägt der notwendigen<br>Zusammenarbeit unterschiedlicher Ämter der Verwaltung Rechnung. Die Verwaltung legt hierzu<br>eine Bedarfsplanung vor.</p>



<span id="more-1808"></span>



<p><br>4. Das Vergabegremium wird neben Mitarbeitenden der Stadtverwaltung aus Vertreter*innen der<br>Stadtöffentlichkeit (z. B. interessierten Gemeinderät*innen) und externen Expert*innen (mit<br>Kenntnissen, Erfahrungen im Bereich (gemeinwohlorientierter) Wohnprojekte) gebildet.<br>5. Die Vergabekriterien werden präzisiert. Es erfolgt eine Gewichtung der Kriterien im Verfahren.<br>Die Liste der Kriterien kann im jeweiligen Verfahren erweitert werden.<br>Die Schaffung von (dauerhaft) preiswerten Wohnraums erhält (mit) die höchste Gewichtung.<br>6. Das Vergabeverfahren wird abgeändert:<br>a. Neben einem*r Projektsteuer*in können auch fest benannte Koordinator*innen aus den<br>Baugruppen und Baugemeinschaften als verantwortliche Ansprechpersonen benannt<br>werden.<br>b. Der Verfahrensablauf wird anhand Verfahrensmodell Tübingen Hechinger Eck überprüft<br>und präzisiert.<br><br>Begründung:<br>Eine Konzeptvergabe ist ein Instrument, um neue Wege im Wohnungsbau zu gehen. Die Vergabe soll<br>insbesondere an Gruppen bzw. Gemeinschaften erfolgen, die selbstgenutzten Wohnraum schaffen. Eine<br>Übertragung von städtischen Grundstücken ist im Wege des Verkaufs oder in Erbpacht möglich. Das<br>Vergabekonzept geht zunächst aus von der Übertragung von städtischen Grundstücken aus. Es soll aber<br>auch übertragbar sein auf die Vergabe von Grundstücken von Privaten und wird dann über entsprechende<br>vertragliche Regelungen durch die Stadt abgesichert (Vorgehen beispielhaft in Tübingen).<br>Die Vorteile der Vergabe nach Konzept ergeben sich durch vielfältigen, qualitätsvollen Wohnungsbau,<br>Schaffung von lebendigen Vierteln, Schaffung von langfristig preiswerten Wohnungen auch mit Wohnraum<br>für besonders benachteiligte Gruppen und Senkung der Kosten für spätere Bewohner*innen (Schätzung für Tübingen: minus 20 bis 30 Prozent)<br><br>Zu 1. Angesichts dessen, dass die Stadt selbst über geringe Flächen verfügt, sollen freie/private Träger keine städtischen Flächen erhalten. Mindestens ein Drittel der Flächen werden an Baugruppen, Baugemeinschaften und Wohnprojektinitiativen vergeben. Ein weiteres Drittel wird an bestehende Genossenschaften und ein  letztes Drittel an städtische Gesellschaften vergeben. Quoten zur Erstellung von öffentlich geförderten Wohnungen werden gesondert erstellt und finden als Mindestquoten Anwendung auf die Konzeptvergabe.<br>Zu 3. Die Federführung für die Konzeptvergabe – die Vergabe des Grundstücks ist nur letzter Schritt des Verfahrens, die wichtigere Arbeit ist die Festlegung von Zielen und deren Verfolgung im Verfahren – in einer hierfür qualifizierten Einheit in der Stadtverwaltung erfolgen. In Tübingen ist beispielsweise eine eigene Einheit „Projektentwicklung“ für diese Aufgabe zuständig.<br>Zu 4. Die Zusammensetzung des (jeweiligen) Vergabegremiums ist elementar für einen Erfolg des<br>Verfahrens. Dies gilt bezüglich der Präzisierung der Ziele des Verfahrens aber auch der Kommunikation mit den Gruppen und Gemeinschaften. Eine Erweiterung des Gremiums, über Mitarbeiter*innen der<br>Stadtverwaltung hinaus, dient dem Erfolg des Verfahrens. Ziele, die mit dem Konzeptverfahren verfolgt<br>werden, können am besten über Vertreter*innen der Stadtöffentlichkeit, z.B. interessierte<br>Gemeinderät*innen oder Vertreter*innen der Zivilgesellschaft – denkbar bspw. Mieterverein, Soz-Pädal, im Quartier tätige Gruppen u.a. – sichergestellt werden. Eine gute Einschätzung aber auch Kommunikation mit den Gruppen und Initiativen können im Bereich der Wohnprojekte externe Fachleute und aktive Vertreter*innen von gemeinwohlorientierten Wohnprojekten oder erfahrene Berater*innen dieser Projekte aus Karlsruhe und zunächst ggfs. auch von extern gewährleisten.<br>Die Stadt Karlsruhe sollte diesbezüglich die entsprechenden Erfahrungen aus anderen Städten bspw. aus Tübingen einfließen lassen.<br>Zu 5. Die Schaffung von preiswertem Wohnraum, von Wohnraum für benachteiligte Gruppen, die<br>langfristige Sicherung von preiswertem Wohnraum werden angesichts der besonderen Bedarfe in diesem Bereich (mit) am höchsten gewichtet.<br>Auch die Schaffung von sozialen und kulturellen Angeboten für das jeweilige Quartier oder darüber hinaus wird im Sinne der Ziele der Konzeptvergabe besonders gewichtet.<br>Zu 6. Initiative, Engagement und Verantwortungsbereitschaft der Gruppen und Gemeinschaften sind in der Regel die Grundlage für vielfältige und erfolgreiche Realisierungen. Die Abwicklung von Bewerbung und Ausarbeitung der Planungen insbesondere über professionelle Projektsteuerer*innen stellt hier nur eine Möglichkeit dar. Die Hinzuziehung eines/einer Projektsteuer*in liegt im Ermessen der Gruppe. Alternativ können verantwortliche Koordinator*innen aus den Baugruppen selbst benannt werden, die gleichermaßen für Koordination der Gruppen sowie die Kommunikation mit der Verwaltung verantwortlich sind.<br>Für die Verwaltung sichert die Aufstellung von Meilensteinen im Verfahren und die finanzielle Absicherung durch „Optionsgebühren“ ein erfolgreiches Verfahren. Des Weiteren sichert die Beteiligung von Expert*innen, mit Erfahrungswissen und Expertise hinsichtlich der Arbeitsweise und der Notwendigkeiten von Wohnprojekten, im Vergabegremium, die Sicherstellung der Realisierung.<br><br>Der Zeitplan eines Vergabeverfahren, wie aus der Anlage „Tübingen_Hechinger Eck_Zeitplan“ erscheint als Grundlage für einen Verfahrensablauf, hinsichtlich Abfolge aber auch hinsichtlich einer geeigneten<br>Kommunikation gegenüber Interessierten geeignet. Es kann als Vorbild für einen Verfahrensablauf für<br>Karlsruhe geprüft werden und in einen präzisierten Ablaufplan einfließen.<br>https://www.tuebingen.de/Dateien/201120_Zeitplan_Uebersicht.pdf<br><br>Unterzeichnet von:<br>Mathilde Göttel<br>Lukas Bimmerle</p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/grundstuecksvergabekonzept-wohnen/">Grundstücksvergabekonzept Wohnen</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haushaltsanträge Tübingen</title>
		<link>https://www.kompofo.de/haushaltsantraege-tuebingen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2020 10:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Bildung]]></category>
		<category><![CDATA[Flüchtlinge]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Kreistage]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Tübinger Kreistag wurden Anträge von der LINKEN gestellt u.a. zu Wohnraumförderung, Notunterkunft für Obdachlose, Erhöhung der IT-Kapazitäten, Frauen und Asyl.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Tübinger Kreistag wurden Anträge von der LINKEN gestellt u.a. zu Wohnraumförderung, Notunterkunft für Obdachlose, Erhöhung der IT-Kapazitäten, Frauen und Asyl.</p>



<div class="wp-block-file"><a href="https://www.kompofo.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-11-19-Anträge-Haushalt-Tübinger-Linke.pdf">2020-11-19-Anträge-Haushalt-Tübinger-Linke</a><a href="https://www.kompofo.de/wp-content/uploads/2020/12/2020-11-19-Anträge-Haushalt-Tübinger-Linke.pdf" class="wp-block-file__button" download>Herunterladen</a></div><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/haushaltsantraege-tuebingen/">Haushaltsanträge Tübingen</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haushaltsrede für den Haushalt 2020 (DIE LINKE)</title>
		<link>https://www.kompofo.de/haushaltsrede-fuer-den-haushalt-2020-die-linke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2019 09:27:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gemeinderäte]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsreden/-anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompofo.de/?p=1627</guid>

					<description><![CDATA[<p>Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Der vorgelegte Haushaltsentwurf samt mittelfristiger Finanzplanung enthält Chancen und Risiken für Rot­tenburg. Zu den großen Risiken gehört die unverantwortliche Finanzpolitik der grün geführten Landesregierung, die direkt in die Haushalte der Kommunen und Städte wie Rottenburg hineinregiert und unsere städtische Pla­nung verunsichert. Dazu gehört, dass Rottenburg für die Aufgaben [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Oberbürgermeister, sehr
geehrte Kolleginnen und Kollegen.</p>



<p>Der vorgelegte Haushaltsentwurf
samt mittelfristiger Finanzplanung enthält Chancen und Risiken für Rot­tenburg.</p>



<p>Zu den großen Risiken gehört die unverantwortliche Finanzpolitik der grün geführten Landesregierung, die direkt in die Haushalte der Kommunen und Städte wie Rottenburg hineinregiert und unsere städtische Pla­nung verunsichert. </p>



<span id="more-1627"></span>



<p>Dazu gehört, dass Rottenburg für die Aufgaben der Daseinsvorsorge und Infrastruktur bis heute keinen planbaren Prokopf-Betrag erhalten hat. Dazu gehört, dass ausgerechnet eine grüne Finanz­ministerin die Unterbringung von geduldeten Flüchtlingen nicht meht als Gemeinschaftsaufgabe ansieht und den Kommunen eine langfristige, gesetzliche Regelung verweigert. Gleiches gilt für den Digitalpakt Schulen: Bereits bei der Einführung an den Grundschulen müssen die Kommunen 20 Prozent tragen. Bei der Antragstellung für Landesmittel unterschreiben sie, dass sie zukünftig alle Geräte, Programme und ex­terne Hilfe selbst zahlen müssen. Das ist nicht nur ein eklatanter Verstoß des Konnexitätsprinzips, sondern für unsere Stadt eine Millionen-Hypothek auf zukünftige Haushalte. Ebenso weigert sich die Landesregie­rung, die Kommunen bei Um- und Neubauten von Pflegeheimen wie in Ergenzingen zu unterstützen, ob­wohl die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen stark zunimmt und sich die Baukosten wesentlich erhöht haben. </p>



<p>Neben diesen politisch verursachten
Unwägbarkeiten unseres Haushalts haben wir einen hohen Investiti­onsstau
abzutragen: Nichts hat in den vergangenen zehn Jahren so großen sozialen und
gesamtwirtschaftli­chen Schaden angerichtet wie der Fetisch der Schwarzen Null,
der jetzt von führenden Wirtschaftsverbän­den kritisiert wird. Selbst der
deutsche Entwickler der Schuldenbremse Christian Kastrop hält sie für über­holt,
weil sie für die aktuelle Wirtschaftsentwicklung schädlich ist. Trotz
Investitionen von knapp 134 Mio. Euro in den nächsten Jahren in Rottenburg
haben wir weiterhin einen großen Investitionsbedarf, weil unse­re Stadt wächst,
die Kinderzahl stark zunimmt und sich die Bildungsanforderungen in der
Gesellschaft ver­ändern. Nach wie vor umfasst allein der Investitionsrückstand
bei Schulen im Ländle 31 Prozent vom Ge­samtrückstand von 138 Mrd. Euro. Nicht
die Kreditaufnahme bei Zinsen von 0,5 bis einem Prozent bei ei­ner Laufzeit von
30 Jahren, sondern die verschleppten Investitionen sind die größte Belastung
für die nach­wachsende Generation! Deshalb ist es richtig, dass Rottenburg die
Schwarze Null aufgibt und in der mittel­fristigen Finanzplanung Kredite
einplant. Zusätzlich wollen wir den Handlungsspielraum der Stadt durch eine
mode­rate Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf den Landesdurchschnitt
erweitern.</p>



<p>Die Zukunftsinvestitionen sehen wir
als Chance für die weitere Entwicklung Rottenburgs mit seinem guten Ruf als
Bildungsstadt. Der Orientierungsplan für die Kinderbetreuung schreibt erstmals
fest, dass Krippen und Kitas Bildungseinrichtungen sind. Dies bedeutet
zusätzliche Aufgaben und erfordert ein großes Enga­gement der Erzieherinnen,
eine gute Ausbildung, ihre Wertschätzung und angemessene Bezahlung. Des­halb
begrüßen wir ausdrücklich ihre Einstufung in S8a und die Beseitigung der
künstlichen Spaltung in Gruppenleitung und Zweitkräfte, die längst nicht mehr
dem Alltag in unseren Einrichtungen entspricht. Weil Rottenburg damit zu lange
gezögert hat, sind die Erzieherinnen an die Grenzen der Belastbarkeit ge­kommen.
Damit dies in Zukunft nicht wieder passiert, ist es notwendig, über den
aktuellen Eigenbedarf hinaus weitere PIA-Stellen auch in kleinen Einrichtungen
zu schaffen. Dies wird ebenso wie Anleitungs­zeiten finanziell vom Land
gefördert. Beides sollten wir nutzen. Eines sollten wir aus der Krise in den Be­treuungseinrichtungen
gelernt haben: Rottenburg ist keine Insel, sondern ist Teil der landesweiten
Entwick­lung. </p>



<p>Wir wollen, dass Rottenburg seinen
Ruf als Bildungsstadt festigt und ausbaut. Denn Innovation in&nbsp; Wirt­schaft und Gesellschaft beginnt mit
guter Bildung und Ausbildung. Deshalb stellen wir den Antrag auf eine
Planungsrate für ein Ausbildungszentrum auf dem DHL-Gelände als Kernstück eines
künftigen Innovati­onszentrums, das bereits vom Gemeinderat beschlossen wurde.
Es soll die GIBA mit ihrer Vorbildfunktion mit unseren Handwerksbetrieben, mit
Berufsschule, VHS, der Hochschule für Forstwirtschaft sowie der IHK Tübingen/
Reutlingen vernetzen und dadurch eine überregionale Bedeutung erlangen. Gerade
das Beispiel der Hochschule für Forstwirtschaft zeigt den engen Zusammenhang
von Ausbildung und Innovation. Rottenburg braucht Visionen für die Zukunft!</p>



<p>Diese Visionen möchten wir auch
durch unseren zweiten zentralen Antrag fördern, durch eine Klausurta­gung des
Gemeinderats für ein Nahversorgungskonzept, das die Teilergebnisse des
Stadtentwicklungskon­zepts selbstverständlich berücksichtigt. Für
Nachhaltigkeit und Umweltschutz müssen wir global denken und lokal handeln. Das
heißt für uns, eine Lebensqualität für alle Einwohner herzustellen, egal ob sie
in der Kernstadt oder in den Teilorten wohnen. Gleichwertige Lebensverhältnisse
fangen mit einer Grund­ausstattung in der Ernäh­rung durch biologische
Landwirtschaft, durch ärztliche Versorgung, durch bezahl­baren Wohnraum und
durch ein umfassendes Mobilitätskonzept an. Indem mehr Nahrungsmittel vor Ort
produziert und vermark­tet werden, sparen wir Transportwege mit CO2-Ausstoß,
sparen wir viel Zeit auf der Straße und erhöhen den Erholungswert durch weniger
Flächenfraß. In einem Nahversorgungskonzept sehen wir viel Potenzial und auch
eine Chance, den Gemeinschaftssinn von Jung und Alt, Kernstadt und Teilorten,
Alteingesesse­nen und NeubürgerInnen zu stärken. </p>



<p>Insgesamt sehen wir im vorliegenden
Haushaltsentwurf erste Schritte auf dem notwendigen Weg, die alten Fehler der
Sparhaushalte mit verschleppten Sanierungen zu überwinden und in die Zukunft
unserer Stadt zu investieren. Diesen Weg wollen wir gemeinsam mit allen
Bürgerinnen und Bürger zügig beschreiten. Dazu ist ihre frühzeitige und
umfassende Einbeziehung über alle kommunalen Belange notwendig. Eine gezielte
Einschränkung demokratischer Grundrechte der Informations- und
Versammlungsfreiheit durch Raumvergabe oder durch Infostände auf öffentlichen
Straßen und Plätzen für Ortschafts- und Gemeinderä­te sowie für politische
Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind, verbietet sich. Demokratie lebt
von der größtmöglichen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Das sollte uns
der Bürgerentscheid zum Ge­werbegebiet Galgenfeld gezeigt haben. </p>



<p>Wir danken allen Beschäftigten in
der Verwaltung und in den städtischen Betrieben für ihr Engagement und ihre
geleistete Arbeit, besonders Herrn Meßmer und seinem Team. In diesem Sinn
wünsche ich uns konstruktive und gute Haushaltsberatungen und danke Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit. </p>



<p>Dr. Emanuel Peter (Die Linke) </p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/haushaltsrede-fuer-den-haushalt-2020-die-linke/">Haushaltsrede für den Haushalt 2020 (DIE LINKE)</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haushaltsrede, DIE LINKE im Gemeinderat Vaihingen an der Enz am 18.12.2019.</title>
		<link>https://www.kompofo.de/haushaltsrede-die-linke-im-gemeinderat-vaihingen-an-der-enz-am-18-12-2019/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2019 09:22:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gemeinderäte]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsreden/-anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompofo.de/?p=1624</guid>

					<description><![CDATA[<p>Redner: Peter Schimke, es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Maisch, sehr geehrter Frau Lerche sowie die weiteren Vertreter*innen der Verwaltung, werte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, sehr geehrte anwesende Zuhörer*innen, vielen Dank an alle Beteiligten aus der Verwaltung, die an der Erstellung des 803 Seiten umfassenden Haushaltsplans für 2020 mitgewirkt haben. Die [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.kompofo.de/haushaltsrede-die-linke-im-gemeinderat-vaihingen-an-der-enz-am-18-12-2019/">Haushaltsrede, DIE LINKE im Gemeinderat Vaihingen an der Enz am 18.12.2019.</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Redner: Peter Schimke, es gilt das
gesprochene Wort.</p>



<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Maisch,</p>



<p>sehr geehrter Frau Lerche sowie die
weiteren Vertreter*innen der Verwaltung,</p>



<p>werte Kolleginnen und Kollegen des
Gemeinderates,</p>



<p>sehr geehrte anwesende Zuhörer*innen,</p>



<span id="more-1624"></span>



<p>vielen Dank an alle Beteiligten aus der
Verwaltung, die an der Erstellung des 803 Seiten umfassenden Haushaltsplans für
2020 mitgewirkt haben. </p>



<p>Die Zahlen im Haushaltsplan 2020 sind
eine Prognose für Ein- und Ausgaben der Stadt. Bei den Ausgaben sind es
Pflichtaufgaben wie z.B. eine ausreichende Versorgung der Gemeinde mit Kinderbetreuungsplätzen.
Aufgeführt werden auch die vom Gemeinderat beschlossen Investitionen und
Ausgaben, wie z. B. der Bau einer neuen Sporthalle.</p>



<p>Frau Lerche hat als Leiterin des
Finanzwesens der Stadt mit ihrem Team einen fast ausgeglichenen Haushalt
vorgelegt. </p>



<p>Den geplanten Erträgen im
Ergebnishaushalt von rd. 81,1 Mio. Euro, stehen geplante Aufwendungen über rd.
82,9 Mio. Euro gegenüber. Für einen ausgeglichenen Haushalt fehlen rd. &nbsp;1,8 Mio. Euro oder rd. 2,2% (Stand 10.12.19). </p>



<p>Im Finanzhaushalt liegt der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bei rd. 78,8 Mio. Euro,
deren Ausgaben über rd. 75,9 Mio. Euro gegenüberstehen. Daraus ergibt sich ein
Überschuss von rd. 2,9 Mio. Euro.</p>



<p>Im Haushaltsplan 2020 wird die sich
eintrübende Wirtschaftskraft im Land ersichtlich. Diese führt zu einer
Verringerung auf der Einnahmenseite. </p>



<p>Meine Vorredner*innen haben schon viele
richtige Dinge zum Haushalt gesagt, die ich nicht wiederholen werde.</p>



<p>Unsere Flächenstadt mit ihren acht
Teilorten hat mir rd. 30.000 Einwohner*innen ein Einnahmeproblem. Es gibt
folgende drei Finanzquellen, um die Einnahmenseite zu verbessern: </p>



<ol class="wp-block-list"><li>Gebühren
und Beiträge für Dienstleistungen der Verwaltung</li><li>Steuern
(z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer ..)</li><li>Finanzzuweisungen
von Land und Bund</li></ol>



<p>Um die Finanzsituation der Kommunen nachhaltig zu
verbessern, bedarf es aus Sicht der Partei Die Linke eine auskömmliche
Finanzierung durch Bund und Land.</p>



<p>Hier haben Sie als Stadträt*innen und als Mitglied
ihrer Partei eine Aufgabe, sich dafür einzusetzen.</p>



<p>Wenn man den Verteidigungsetat fast verdoppelt, die
Reichen weiter steuerlich entlastet, weiter an der schwarzen Null festhält, das
Steueraufkommen zurückgeht, dann ist klar, dass das Geld in den Kommunen fehlt!
</p>



<p>Hier müssen sie einen Politikwechsel einfordern, der
die Rüstungsausgaben reduziert, Konzerne und Superreiche besteuert,
Steuerschlupflöcher schließt und den neoliberalen Wirtschaftskurs beendet!
Damit dies eintritt, sollten sie auf ihre Entscheidungsträger*innen auf Landes-
und Bundesebene entsprechenden Einfluss nehmen! Das Geld ist vorhanden. Leider
wird es aus Sicht der Partei Die Linke zu wenig für das Wohl unserer
Mitmenschen ausgegeben. </p>



<p>Warum ist Bildung immer noch vom sozialen Stand der
Eltern abhängig? Warum ist der Besuch von Kindergärten zur frühkindlichen Erziehung
und Bildung nicht generell gebührenfrei? Warum ist der öffentliche
Personennahverkehr in unserer Region so teuer? Warum gibt es in Ballungsgebieten
kaum noch bezahlbaren Mietwohnraum? Warum werden wissenschaftliche Erkenntnisse
bezüglich des Klimawandels nur unzureichend und im Schneckentempo umgesetzt? Um
diese Fragen befriedigend zu beantworten und entsprechende Beschlüsse zu
fassen, bedarf es einer mutigen Regierung im Land und im Bund!</p>



<p>Die Schere zwischen Arm und Reich geht auch
bei uns in Vaihingen an der Enz immer weiter auseinander! Gerade Menschen mit
kleinem Geldbeutel benötigen auch in unserer Stadt Unterstützung!</p>



<p>Der Zugang zu preiswertem Wohnraum und Mobilität für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen
sowie für Haushalte mit Kindern müssen in dieser Situation unterstützt werden.
Wohnen, gesunde Ernährung, die Teilhabe an Kultur und Mobilität sind
Grundbedürfnisse von Menschen. Diese sind zu gewährleisten. Hier haben wir noch
einen erheblichen Nachholbedarf. Kindergärten und Kindertagesstätten sind
wichtige Bildungseinrichtungen und müssen genauso gebührenfrei sein, wie der
Besuch unserer Schulen!</p>



<p>Wir haben es in der Hand, bei der
Ausweisung von Neubaugebieten und dem Besitz von Grundstücken entsprechende
Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der soziale Mietwohnungsbau wieder eine
Chance bekommt. </p>



<p>Diesem Thema müssen wir uns im Jahr 2020
weiter stellen. Können wir z.B. durch die Stadtbau Vaihingen an der Enz oder in
einer anderen Form hier helfend als Stadtrat tätig werden? </p>



<p>Bei Ausweisung neuer Baugebiete sollte
der Stadtrat Grundstücke für den sozialen Geschosswohnungsbau bereitstellen,
damit darauf bezahlbarer Mietwohnungsbau realisiert werden kann. Vorrang vor
der Außenentwicklung hat für Die Linke jedoch die Innenentwicklung. Hier sollte
bei Änderung der Bebauungspläne mehr Geschosswohnungsbau ermöglicht werden.</p>



<p>Werte Kolleg*innen, es wird Zeit, dass
sich hier etwas bewegt!</p>



<p>Unsere Steuergelder sind dazu da, diese
zum Wohle und im Sinne für unsere Bürger*innen einzusetzen. Dazu sollten wir
verstärkt mit der Bürgerschaft in Dialog treten. Erste Schritte dazu sind
gemacht. Ob bei der beschlossenen Ausrichtung der kleinen Gartenschau in den Enz-Auen
zum Jahr 2029 oder bei großen Bauprojekten bedarf es einer Abstimmung zwischen
Verwaltung, Gemeinderat, Bauträgern und unseren Bürger*innen in der Gemeinde.
Durch die Einleitung des Leitbildprozesses mit der Befragung unserer Einwohner
über den Haushaltsfragebogen ist dazu ein wichtiger Schritt gemacht worden.</p>



<p>Lassen sie mich noch ein Wort zum
Stellenplan sagen. Dieser Stellenplan ist trotz eines Kapazitätsaufbaus
gegenüber 2019 um 4,6% auf Kante genäht! Und das bei immer größerer
Arbeitsbelastung und daraus resultierenden Überstunden für die städtischen
Beschäftigten.</p>



<p>Der Grundsatz in der Personalbemessung
sollte lauten: Gute Arbeit braucht gutes und ausreichendes Personal bei
selbstverständlich guter tariflicher Bezahlung. </p>



<p>Zum Beispiel werden die Anforderungen an
die Mitarbeiter*innen des Bauhofes und der Stadtgärtnerei durch die Erwartungen
unserer Bürger*innen und durch die Klimaveränderung immer höher. Darauf muss personell
reagiert werden!</p>



<p>Der Vaihinger Haushalt könnte aus linker
Sicht ein Mehr an Sozialem vertragen. Dazu müsste sich die Einnahmesituation
der Gemeinde z.B. durch einen höheren Prozentsatz an der Einkommenssteuer merklich
verbessern. </p>



<p>Nach Abwägung stimme ich den Punkten 1,
3 bis 6 der Drucksache 307/4/19 zum Haushaltsplan der Stadt Vaihingen für das
Haushaltsjahr 2020 zu. Den Punkt 2 der Drucksache, mittelfristige Finanzplanung
über 4 Jahre, lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt ab. </p>



<p>Um längerfristig planen zu können,
benötigen wir auf Bundesebene eine verlässliche Regierung. Die Große Koalition
ist das nach meiner Einschätzung nicht! Um gegen die explodierenden Miet- und
Baupreise vorgehen zu können, bedarf es auf Bundes- und Landesebene ein
entsprechendes Konjunkturprogramm zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus und Erleichterungen
in der Bauordnung. Die Festsetzung des Fortschreibungszeitraus halte ich für zu
lange.&nbsp; </p>



<p>Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister
Maisch, ich beantrage, dass über den Punkt 2 -Finanzplanung für 2019 bis 2023 &#8211;
der Drucksache 307/4/19 getrennt abgestimmt wird. </p>



<p>Zum Schluss von meiner Seite noch einen
Dank an alle Mitglieder des Rates und der Verwaltung für die in 2019 geleistete
guten Zusammenarbeit.</p>



<p>Weiter bedanke ich mich bei allen
ehrenamtlich Tätigen in unserer Stadt, da sie mit ihrem wertvollen Engagement 2019
in vielen Bereichen sich zum Wohl unserer Mitmenschen eingesetzt haben.</p>



<p>Dazu gehört natürlich das Rettungswesen,
die Feuerwehr, die Kirchen, die Sozialstation und alle Vereine. Ohne dieses
ehrenamtliche Engagement würde ein erhebliches Mehr an Ausgaben den Haushalt
belasten.</p>



<p>Allen Anwesenden wünsche ich frohe
Festtage und einen guten Start ins neue Jahr!</p>



<p>Frei nach dem Ex-Fußballtrainer
Trapattoni vom FC-Bayern München: Ich habe fertig! </p>



<p>Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!</p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/haushaltsrede-die-linke-im-gemeinderat-vaihingen-an-der-enz-am-18-12-2019/">Haushaltsrede, DIE LINKE im Gemeinderat Vaihingen an der Enz am 18.12.2019.</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haushaltsrede der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Ludwigsburg am 6.12.2019.</title>
		<link>https://www.kompofo.de/haushaltsrede-der-fraktion-die-linke-im-kreistag-ludwigsburg-am-6-12-2019/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2019 09:20:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen & Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsreden/-anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Kreistage]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompofo.de/?p=1622</guid>

					<description><![CDATA[<p>Redner: Peter Schimke, es gilt das gesprochene Wort. Sehr geehrter Herr Landrat Doktor Haas, sehr geehrte Frau Beck, werte Damen und Herren des Kreistages, werte Öffentlichkeit, vielen Dank an die Verwaltung und alle Beteiligten bei der Erstellung des 523 Seiten umfassenden Kreishaushaltsplans für 2020. Die Zahlen stimmen, dafür hat unsere Kreiskämmerin Frau Beck mit ihrem [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.kompofo.de/haushaltsrede-der-fraktion-die-linke-im-kreistag-ludwigsburg-am-6-12-2019/">Haushaltsrede der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Ludwigsburg am 6.12.2019.</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Redner:
Peter Schimke, es gilt das gesprochene Wort.</p>



<p>Sehr
geehrter Herr Landrat Doktor Haas,</p>



<p>sehr
geehrte Frau Beck,</p>



<p>werte
Damen und Herren des Kreistages,</p>



<p>werte
Öffentlichkeit,</p>



<p>vielen
Dank an die Verwaltung und alle Beteiligten bei der Erstellung des 523 Seiten
umfassenden Kreishaushaltsplans für 2020.</p>



<span id="more-1622"></span>



<p>Die
Zahlen stimmen, dafür hat unsere Kreiskämmerin Frau Beck mit ihrem Team gesorgt.
Das gute Ergebnis in 2019 zeugt von einer noch prosperierenden Wirtschaft im
Landkreis Ludwigsburg.</p>



<p>Die
Fraktionen von FW, CDU, SPD und FDP im Kreistag haben sich Mitte 2019 schon vor
Einbringung des Haushalts für 2020 durch die Kreisverwaltung darauf
verständigt, eine Kreisumlage von 27,5%-Punkten zu fordern. Diese
Vorgehensweise hält unsere Fraktion für fragwürdig! Im Vorschlag der
Kreisverwaltung waren für das Jahr 2020 eine Kreisumlage von 29%-Punkten
vorgesehen, um einen auskömmlichen Haushalt vorzustellen. Aufgrund der
Reduktion der Kreisumlage auf 27,5%-Punkte gegenüber dem Vorschlag der
Kreisverwaltung von 29%-Punkten starten wir in 2020 mit einem Defizit von rd.
11 Millionen Euro im Haushalt. Deshalb beantragt unsere Fraktion die
Kreisumlage auf 29 %-Punkte festzusetzen.</p>



<p>Gerade
bei einer sich abkühlenden Wirtschaft – siehe entsprechende Pressemitteilungen
über geplanten Stellenabbau in Industrie und Gewerbe &#8211; ist es wichtig im Kreis
handlungsfähig zu bleiben. Gerade bei den Investitionen sollten der Kreis und
die Kommunen sich antizyklisch verhalten und bei schwächelnder Wirtschaft mehr
Geld ausgeben. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn man in guten Jahren Geld
zurücklegt, um dieses dann in schlechteren Jahren auszugeben. So kann die
Wirtschaft gestützt und Arbeitsplätze erhalten werden. Deshalb halten wir als
Fraktion die Linke eine Beibehaltung der Kreisumlage bei 27,5%-Punkten für
falsch.</p>



<p>Um
die Einnahmen der Kommunen zu verbessern, bedarf es einer besseren Finanzierung
durch den Bund und durch das Land.</p>



<p>Hier
haben Sie als Kreisrätinnen und Kreisräte als Mitglied ihrer Partei eine
Aufgabe.</p>



<p>Wenn
man den Verteidigungsetat fast verdoppelt, die Reichen weiter steuerlich
entlastet, weiter an der schwarzen Null festhält, dann ist klar, dass das Geld
in den Kommunen fehlt. Hier ist eine andere Politik gefordert! Damit diese
eintritt müssen Sie auf die Entscheidungsträger und –trägerinnen in ihren
Parteien entsprechenden Einfluss nehmen! </p>



<p>Die
Schere zwischen Arm &amp; Reich geht auch in unserem Landkreis immer weiter
auseinander. </p>



<p>Aus
unserer Sicht gehören Wohnen und Mobilität ebenfalls zur Aufgabe des
Landkreises, insbesondere bei Menschen mit kleinem Geldbeutel.</p>



<p>Wir
als Fraktion die Linke haben uns wiederholt für ein Mobilitätsticket
eingesetzt, um Menschen vom Individualverkehr auf den ÖPNV um zu steuern.</p>



<p>Doch
unsere Anträge dazu fanden im Kreistag bisher keine Mehrheit. </p>



<p>Weitere
Vorschläge,&nbsp;dass der Kreis bei bezahlbarem Mietwohnraum kreisweit aktiv
wird, kommen ebenfalls nicht sonderlich voran. Erfreulich ist, dass unser
Vorschlag, eine Kampagne gegen Wohnungsleerstand zu starten, vom Sozialausschuss
positiv aufgenommen wurde und in den vorliegenden Haushalt aufgenommen ist.</p>



<p>Leider
interessiert sich fast kaum jemand im Sitzungssaal für die vorausgesagte und
jetzt eingetretene Kostenexplosion beim Projekt Stuttgart 21. Das offiziell
bestens geplante Projekt wird nun mindestens um weitere zig Milliarden Euro teurer. Die einst geplanten 3,5 Milliarden Euro und der Zeitraum der Eröffnung in 2021 steigen nun
mindestens auf rd. 8,2 Milliarden Euro und der Zeitraum
der Eröffnung wird auf frühestens 2025 datiert. Das bedeutet für unseren
Landkreis weitere Einschränkungen im öffentlichen Personennahverkehr und eine
wahrscheinliche Kostenbeteiligung über die Verkehrsumlage Verband Region
Stuttgart. Gerade zur Verbesserung der Infrastruktur im ÖPNV
und für kostengünstige Ticketpreise wie zum Beispiel ein 365 Euro Jahresticket
in der Region müssten diese Steuergelder aus unserer Sicht investiert werden.</p>



<p>Nun
zurück zum Haushalt.</p>



<p>Eine
wachsende Zahl von Menschen bis hin in den Mittelstand kann sich das Dach überm
Kopf in unserem Kreis nicht mehr leisten. Gleichzeitig profitieren
Immobilienspekulanten von der Verteuerung im Immobilien- und dem Wohnungsmarkt.
Auch unser Kreishaushalt partizipiert über die Grunderwerbssteuer daran. Und
wir diskutieren im Schneckentempo, ob sich der Kreis dieses Problems, z.B.
durch die Gründung einer Kreiswohnbaugesellschaft oder anderer Formen überhaupt
annehmen soll? Das ist beschämend!</p>



<p>Sehr
geehrte Damen und Herren, es wird Zeit, dass sich etwas tut!</p>



<p>Unsere
Steuergelder sind dazu da, diese zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger
auszugeben.</p>



<p>Gerade
Menschen mit kleinem Geldbeutel benötigen auch in unserem Landkreis
Unterstützung!</p>



<p>Mit
einer auskömmlichen Kreisumlage hätten wir uns im Bereich Soziales weitere
finanzielle Spielräume geschaffen, die bei einer Abkühlung der Wirtschaftskraft
im Landkreis dann notwendig werden.</p>



<p>Der
Zugang zu preiswertem Wohnraum und Mobilität für Menschen mit wenig Einkommen sowie
Haushalte mit Kindern müssen in dieser Situation finanziell unterstützt werden.
Wohnen, gesunde Ernährung, die Teilhabe an Kultur und Mobilität sind
Grundbedürfnisse für Menschen. Diese Rechte sind zu gewährleisten. Hier haben
wir im Landkreis noch einen erheblichen Nachholbedarf. </p>



<p>Aus
Sicht unserer Fraktion müssen in unserer wohlhabenden Region Erleichterungen
für Bedürftige machbar und finanzierbar sein. Alles andere ist für unseren
Kreis inakzeptabel!</p>



<p>Lassen
sie mich noch ein Wort zum Stellenplan sagen. Dieser Stellenplan ist trotz einer
Erhöhung der Stellen um ca, 2,3% auf Kante genäht! Und das bei immer größeren
Aufgaben im Kreis. Der Personalrat hat dazu eine entsprechende Stellungnahme
abgegeben.</p>



<p>Weiter
sollten alle Beschäftigten beim Landkreis und deren Gesellschaften nach
Tarifverträgen oder besser entlohnt werden!</p>



<p>Der
Grundsatz wäre, gute Arbeit braucht gutes Personal und selbstverständlich gute
Bezahlung. Die vom Kreistag genehmigten Stellen müssen zeitnah besetzt werden,
damit die anstehenden Aufgaben erledigt werden können.<s></s></p>



<p>Der
Haushalt ist aus Sicht unserer Fraktion unterfinanziert. Er wird eher den Bürgermeistern,
aber nicht den wachsenden Problemen eines großen Teils unserer Bevölkerung
gerecht.</p>



<p>Trotz
unserer Zustimmung zu zahlreichen Anträgen bei der Beratung in den
Fachausschüssen werden wir, nach Abwägung &#8211; gerade wegen der unterlassenen
Umsetzung der von uns zusätzlich als notwendig erachteten Projekte &#8211; dem
Haushaltplan 2020 mit einer Kreisumlage von 27,5%-Punkten nicht zustimmen. Wir
stellen hiermit den Antrag, eine Kreisumlage von 29%-Punkten für den Haushalt
2020 zu beschließen.</p>



<p>Bedanken
möchte sich die Fraktion Die Linke bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
die zum Wohle des Landkreises arbeiten, besonders jedoch auch bei denen, die
sich im Landkreis ehrenamtlich engagieren!</p>



<p>Ein
besonderer Dank geht jedoch am Ende ihrer Amtszeit an sie Herr Dr. Haas und
ebenfalls an sie Herr Burkard. Sie haben uns in den vergangenen 10 Jahren immer
respektvoll behandelt. Vielen Dank dafür. Für ihren Ruhestand wünschen wir
ihnen alles Gute!</p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/haushaltsrede-der-fraktion-die-linke-im-kreistag-ludwigsburg-am-6-12-2019/">Haushaltsrede der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Ludwigsburg am 6.12.2019.</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Antrag zu Kreisbau</title>
		<link>https://www.kompofo.de/antrag-zu-kreisbau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Dec 2019 10:47:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kreistage]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompofo.de/?p=1614</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Reutlinger Kreistag wird die Gründung einer Kreisbau beantragt. Antrag: 1. Der Landkreis Reutlingen gründet federführend für das gesamte Kreisgebiet eine Kreisbau-gesellschaft oder Kreisbaugenossenschaft. 2. Diese entwickelt nachhaltige Aktivitäten insbesondere im Sozialen Wohnungsbau und koordi-niert die entsprechenden Bautätigkeiten im Kreisgebiet. 3. Für die neue Baugesellschaft bzw. -genossenschaft wird ein landesweit vorbildhaftes Modell einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.kompofo.de/antrag-zu-kreisbau/">Antrag zu Kreisbau</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Reutlinger Kreistag wird die Gründung einer Kreisbau beantragt.</p>



<p> Antrag:</p>



<p>1. Der Landkreis Reutlingen gründet federführend für das gesamte Kreisgebiet eine Kreisbau-gesellschaft oder Kreisbaugenossenschaft.</p>



<p>2. Diese entwickelt nachhaltige Aktivitäten insbesondere im Sozialen Wohnungsbau und koordi-niert die entsprechenden Bautätigkeiten im Kreisgebiet.</p>



<span id="more-1614"></span>



<p>3. Für die neue Baugesellschaft bzw. -genossenschaft wird ein landesweit vorbildhaftes Modell einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit entwickelt.</p>



<p>4. Die Kreisbaugesellschaft bzw. -genossenschaft ist mit dem dafür notwendigen Eigenkapital auszustatten. </p>



<p>Begründung/Deckungsvorschlag:</p>



<p>Der Bestand an Sozialwohnungen in Baden-Württemberg belief sich Ende 2016 auf gerade noch ca. 50.000 Einheiten; er wird sich durch Wegfall der Sozialbindung sowie infolge unzureichender Neubautätigkeit in den nächsten Jahren noch weiter reduzieren.Dabei liegt der Bedarf an Sozialwohnungen um ca. das 10-fache höher, ausgehend le-diglich von einer Bedarfsquote im Land von 10 %.Die bestehenden Wohnungsbaugesellschaften vermögen die riesige Bedarfslücke an Sozialwohnungen nicht auszufüllen und entwickeln aus betriebswirtschaftlichen Gründen für den Sozialen Wohnungsbau bei weitem zu geringe Aktivitäten. Für private Investoren ist der soziale Wohnungsbau zu den heutigen Förderbedingungen wenig rentabel; ihr Beitrag im Rahmen der sozialen Bodennutzung verbleibt leider &#8211; falls überhaupt &#8211; ausgesprochen gering und kann die akut bestehenden Probleme keinesfalls lösen. Daher stehen sämtliche Akteure insbesondere im kommunalen Sektor in der Pflicht, ebenso intensiv wie dringend Aktivitäten für Sozialen Wohnungsbau zu entwickeln. Im Landkreis Reutlingen bleiben vor allem die kleineren Kommunen in diesem Bereich auf sich allein gestellt und ziehen allenfalls Hilfestellung bei Wohnungsgesellschaften aus der Region heran, deren Kapazitäten jedoch begrenzt sind. Zudem fehlt bislang für den Landkreis eine Koordination, an welchen Bedarfsschwerpunkten im Rahmen einer Gesamtplanung Sozialwohnungen entstehen sollen und können. Durch Synergieeffekte er-folgt die Realisierung von Baumaßnahmen effektiver und kostengünstiger.Nachdem nunmehr ebenso für den ländlichen Raum die Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden können, steht die Gründung einer Kreisbaugesellschaft regelrecht auf der Tagesordnung,Zu bevorzugen ist dafür eine Unternehmensform etwa analog zur Kreisbau Tübingen, beider die Kreisgemeinden als Gesellschafter fungieren im Rahmen einer GmbH. Nachrangig wäre zu prüfen, ob der Landkreis mit einer substanziellen Kapitalerhöhung bereits im Landkreis bestehenden Genossenschaften beitreten und deren Ressourcen und Kapazitäten entsprechend verstärken und ausbauen könnte.Die neue Kreisbaugesellschaft bzw. -genossenschaft sollte nach den Grundsätzen einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit organisiert werden und damit als ebenso innovatives wie vorbildhaftes Modell im Land die modifizierte Form der Ende 1989 abgeschafften Wohnungsgemeinnützigkeit wieder aufgreifen.Reutlingen, 27.11.2017 gez. Petra Braun-Seitz, Thomas Ziegler</p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/antrag-zu-kreisbau/">Antrag zu Kreisbau</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wohnungsbaugesellschaft</title>
		<link>https://www.kompofo.de/wohnungsbaugesellschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Oct 2019 13:52:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Antrag]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.kompofo.de/?p=1592</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Antrag aus Reutlingen zur Neuausrichtung unserer städtischen Wohnbaugesellschaft. Oberbürgermeisterin Barbara Bosch Marktplatz 22 72764 Reutlingen 19. April 2018 GWG Reutlingen Wohnungsgesellschaft mbH Neuausrichtung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Bosch, aus gegebenem Anlass reichen wir nachstehenden A n t r a g ein: Die Oberbürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Reutlingen wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.kompofo.de/wohnungsbaugesellschaft/">Wohnungsbaugesellschaft</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Antrag aus Reutlingen zur Neuausrichtung unserer städtischen Wohnbaugesellschaft.</p>



<span id="more-1592"></span>



<p>Oberbürgermeisterin Barbara Bosch Marktplatz 22 72764 Reutlingen 19. April 2018 GWG Reutlingen Wohnungsgesellschaft mbH Neuausrichtung </p>



<p>Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Bosch,  aus gegebenem Anlass reichen wir nachstehenden A n t r a g ein: Die Oberbürgermeisterin als Vertreterin der Stadt Reutlingen wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der GWG Reutlingen bei nächstmöglicher Gelegenheit folgende B e s c h l ü s s e herbeizuführen: I. Es wird eine Machbarkeitsstudie gemeinsam von Stadt und GWG in Auftrag gegeben zur strategischen Neuausrichtung der künftigen unternehmerischen Tätigkeit der GWG im Sinne einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit. II. Ausschreibungstext und Auftragsvergabe für diese Studie sind zwischen Stadt und GWG einvernehmlich abzustimmen. Ausschreibung sowie Vergabe unterliegen der Beschlussfassung des Gemeinderats. III. Mit dieser Machbarkeitsstudie soll die Realisierbarkeit insbesondere folgender künftiger Unternehmensziele der GWG untersucht werden: 1. Der Anteil der Sozialwohnungen bzw. der analog zu behandelnden Wohnungen an neuem Wohnraum wird innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren erhöht auf 50 %. 2. Die GWG betätigt sich bei Neuvorhaben und Sanierungen zunächst für die Dauer von zehn Jahren grundsätzlich als Träger für den Mietwohnungsbau. 3. Die GWG erstellt innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren jährlich mindestens 200 Mietwohnungen, davon mindestens 50 % Sozialwohnungen mit jeweils maximal möglicher Bindungsdauer sowie ohne Möglichkeit, diese aus bereits vorhandenem Bestand ausweisen zu dürfen. 4. Bestandswohnungen sowie neu erstellte Wohnungen verbleiben auf Dauer im Eigentum der GWG. 5. Die GWG erwirbt gezielt leerstehende bzw. sanierungsbedürftige Wohnobjekte und renoviert diese in einfacher Weise mit dem Ziel der Vermietung. 6. Bestehende „Andere Gewinnrücklagen“ der GWG werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren abgeschmolzen von € 218 Mio. &#8211; Stand 31.12.2016 &#8211; um ca. € 80 Mio. sowie diese Mittel reinvestiert ausschließlich in die Bereiche Neubau und Sanierung. 7. Mieten neu erstellter bzw. sanierter Wohnungen werden festgelegt gemäß den jeweils gültigen Richtlinien über die Wohnraum-Förderung oder ansonsten als Kostenmieten. 8. Im Wohnungsbestand der GWG bleiben Mieterhöhungen bis auf Weiteres gedeckelt auf höchstens 2 % jährlich. 9. Neuvermietungen der GWG werden zu mindestens 75 % an Personen und Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vorgenommen, davon zu mindestens 25 % an besondere Bedarfsgruppen &#8211; z. B. Leistungsbezieher gemäß SGB II und Flüchtlinge &#8211; . 10. Die vor Jahren bei der GWG abgeschafften Instrumente und Strukturen für Transparenz sowie soziale Balance wie die Bewerberliste, die Dringlichkeitsliste für soziale Härtefälle, die Bürger- bzw. Mieter-Sprechstunde sowie der Wohnungsvergabe-Ausschuss sind baldmöglichst wieder einzuführen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Reutlingen, insbesondere mit der Obdachlosenbehörde, in verbindlicher Weise zu gewährleisten. 11. Die derzeit aus innerbetrieblichen Gründen bestehenden Wohnungs- Leerstände bei der GWG sind baldmöglichst nachhaltig zu beseitigen. 12. Untersucht wird, wie die Fachdezernenten der Stadt in die Verantwortungs- und Entscheidungsstrukturen der GWG an sachlich zielführender Stelle eingebunden werden können. 13. Die Mieter-Mitbestimmung bei der GWG bedarf der deutlichen Stärkung. Hierfür wird die Mieter-Vertretung bei der WGR als eigenständige Institution neu zu definieren sein. 14. Die HBG-Heizwerkbetriebsgesellschaft Reutlingen mbH wird übertragen an die Stadtwerke Reutlingen GmbH oder FairEnergie bzw. FairNetz GmbH. Konto: KSK Reutlingen | IBAN: DE31 6405 0000 0008 9010 39 | BIC: SOLADES1REU lilirt.wordpress.com | die-linke-reutlingen.de 15. Bei Zeitablauf der Bestellungen der Geschäftsführer sollen sich deren Provisionen aus dem Dienstverhältnis künftig orientieren nicht an Gewinn/Ertrag, sondern an der Anzahl der neu erstellten Wohnungen &#8211; insbesondere der Sozialwohnungen &#8211; und somit an qualitativen Unternehmenszielen. 16. Die Stadt Reutlingen verzichtet zunächst für die Dauer von zehn Jahren auf eine Gewinn-Ausschüttung der GWG. Die Stadt erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, der GWG komplementäre Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, soweit die o. g. Unternehmensziele die finanziellen Möglichkeiten der GWG signifikant übersteigen. 17. Die Stadt Reutlingen stellt der GWG im Rahmen ihrer Möglichkeiten und in gesetzlich zulässiger Weise bevorzugt preisgünstiges Bauland zur Verfügung, vorzugsweise im Wege des Erbbaurechts. Die Stadt forciert beschleunigte Bebauungsplanverfahren im Sinne § 13 a Baugesetzbuch. B e g r ü n d u n g : 1. Reutlingen befindet sich zwar im Geltungsbereich der durch das Land Baden-Württemberg per Rechtsverordnung verfügten Mietpreisbremse bzw. Kappungsgrenze. Umfasst davon sind 68 (Mietpreisbremse) bzw. 44 (Kappungsgrenze) Städte und Gemeinden in unserem Bundesland mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gemäß einer Studie der Berliner Morgenpost liegt Reutlingen innerhalb der 77 Großstädte der Bundesrepublik Deutschland bei den Mietpreisen dennoch auf Rang 24 &#8211; zwischen Augsburg und Nürnberg &#8211; , somit im vorderen Drittel der ohnehin hochpreisigen Städte. Höchst interessante und ebenso alarmierende Werte für Reutlingen ergeben sich zudem aus einer auf Basis des Mikrozensus 2014 erstellten aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Zwar zeigt sich der Grad der Unterversorgung an Wohnungen im Vergleich eher niedrig – dies gilt aber auch etwa für München, die Stadt mit dem wohl schwierigsten Wohnungsmarkt im gesamten Bundesgebiet; dagegen resultiert das Versorgungspotential &#8211; diese Kennzahl weist aus, welche Anzahl an Wohnungen zu leistbaren Konditionen für die einzelnen Einkommensklassen zur Verfügung stehen &#8211; für Haushalte mit durchschnittlichem sowie mäßig unterdurchschnittlichem Einkommen extrem gering: Reutlingen kommt danach mit gerade einmal 54 % der zweit-schlechteste Wert nach München zu. Ganz eklatant erweist sich diese Quote in der gängigen Wohnungsgröße von 75 bis 90 m² mit lediglich 39,7 %. Insgesamt verfügt also in Reutlingen nur etwa die Hälfte der Mieter-Haushalte der Mittelschicht über eine für sie finanziell verkraftbare Wohnung. Gemeinsam für Reutlingen und München gilt, dass der jeweilige Wohnungsmangel bei einer idealtypischen Verteilung der dortigen Wohnungen überschaubar wäre. Tatsächlich aber sind in Reutlingen offensichtlich zahlreiche, noch relativ günstige Wohnungen von Besserverdienenden belegt, während Mieter mit mittlerem und geringerem Einkommen in für sie zu teuren Wohnungen leben. Ein Grund hierfür könnte ein unzureichender „Sickereffekt“ sein, was wiederum liegen dürfte an einem mangelnden Angebot von leistbaren Alternativwohnungen &#8211; genauer: mangelnder Bautätigkeit. Eine Momentaufnahme bei Deutschlands größter Immobilien-Plattform im April 2018 ergab für die Stadt Reutlingen eine Angebots-Palette von insgesamt 40 Mietwohnungen zwischen 20 und 220 m² Wohnfläche: Innerhalb des Kennwerts für bezahlbaren Wohnraum &#8211; das Pestel-Institut ermittelt einen Wert von 7,50 €/m², die Hans Böckler-Stiftung nennt als Bundesmedian 8,- €/m² &#8211; findet sich lediglich ein einziges Mietangebot in einem typischen Altbau (1914) mit 7,- €/m². Als akzeptabel können noch die nächst höheren Mieten mit 8,30 bzw. 8,60 €/m² durchgehen. Alle anderen Mieten liegen mehrheitlich zwischen € 9,- und 10,- je m². Insgesamt rangiert der Durchschnitt bei ca. 10,- €/m²; für Neubauwohnungen werden € 11,50 pro m² verlangt. Der höchste Mietzins weist 19,50 €/m² aus &#8211; ein Fall von Mietwucher! 2. Damit ist evident, dass es in Reutlingen in besonderem Maße fehlt an bezahlbarem Wohnraum für breite Bevölkerungsgruppen. Durch Zuzug verschärft sich dieser Mangel von Jahr zu Jahr; außerdem steigen auch die Mietpreise selbst weit überproportional an &#8211; im bundesweiten Durchschnitt 2016 um 4,9 %, 2017 um 4,5 %. Der Zielwert der Reutlinger Wohnbauflächenoffensive von 500 zusätzlichen Wohnungen jährlich reicht nicht aus, diesen Mangel an Wohnraum &#8211; insbesondere fehlen Sozialwohnungen &#8211; zu beseitigen; nach dem gegenwärtigen Fortgang jener Projekte wird außerdem selbst diese Vorgabe kaum zu realisieren sein. Die Stadt selbst übt bei der Bautätigkeit keine aktive Rolle aus und wirkt lediglich mit an deren Rahmenbedingungen: Dabei sollen über 80 % des Zielwertes von Privaten hergestellt werden; die städtische Tochter GWG beteiligt sich hieran lediglich mit pro Jahr geplanten 86 Wohneinheiten, darunter 30 % Sozialwohnungen. 3. Die GWG Reutlingen ist 1951 gegründet worden als Wohnungsunternehmen der Stadt Reutlingen. Der Beitrag unserer GWG zur Wohnraumversorgung nach dem Zweiten Weltkrieg war immens und landesweit beispielhaft: als Exempel sei die „Gartenstadt Orschel-Hagen“ benannt für ursprünglich ca. 10.000 Bewohner. Noch heute ist der Unternehmenszweck im Gesellschaftsvertrag der GWG wie folgt beschrieben: „(…) vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicher zu stellen.“ Nach dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit per 31.12.1989 bei gleichzeitiger faktischer Einstellung des Sozialen Wohnungsbaus hat sich die GWG Reutlingen schrittweise von dieser ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung wegbewegt. Eine nennenswerte Steuerung dieses Prozesses durch die Mehrheitsgesellschafterin Stadt Reutlingen &#8211; sie hält 77,5% des Stammkapitals &#8211; ist dabei unterblieben. Im Lauf der Jahre entwickelte sich die GWG zu einem prosperierenden, betriebswirtschaftlich orientierten Wohnungsunternehmen, dessen oberstes Gebot „wirtschaftliches Denken und Handeln“ bildet. Die GWG betätigte sich verstärkt im Bauträger-Geschäft und erstellte u. a. hochpreisige Eigentumswohnungen, Einfamilien- und Reihenhäuser sowie auch Gewerbeimmobilien. So sind sukzessive enorme Rücklagen von derzeit insgesamt über € 250 Mio. angesammelt worden &#8211; ein im Vergleich zu anderen kommunalen Wohnungsunternehmen exorbitant hoher Wert. Im Zusammenhang mit einer Organisationsänderung im Jahre 2012 wurde die bis dahin bestehende Bewerberliste aufgelöst und durch einen „Interessentenbogen“ ersetzt, der nach sechs Monaten seine Gültigkeit verliert. Die Sprechstunde für Wohnungssuchende und Mieter ist ersatzlos gestrichen worden, ein direkter Kontakt zu den Ansprechpartnern der Wohnungsvergabe nicht mehr möglich. Ebenfalls aufgelöst wurde der bis dahin bestehende Wohnungsvergabe-Ausschuss. Nach welchen Kriterien frei werdende Wohnungen seitdem vergeben werden, ist selbst bei der Obdachlosenbehörde der Stadt Reutlingen &#8211; mit der eine verbindliche Kooperation in Frage steht &#8211; nicht bekannt. Soziale Dringlichkeitsfälle können sich &#8211; mit geringen Erfolgsaussichten &#8211; allenfalls an die örtlichen Träger der Sozialarbeit wenden; bei unserer GWG genießen sie keine Priorität. Das mittelfristige Ziel der GWG, ca. 86 Wohneinheiten/Jahr, darunter 30 % Sozialwohnungen neu herzustellen, bleibt vor diesem Hintergrund wenig ambitioniert. Von einem kommunalen Wohnungsunternehmen darf deutlich mehr soziale Verantwortung und Engagement erwartet werden. Gerade jetzt, nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus der GWG-Verwaltung selbst, dürften Kapazitäten im Baubereich frei werden und räumliche Reserven für eine Aufstockung des Personals bestehen. Dies erscheint auch deshalb notwendig, weil immer wieder Fälle von längerfristigem Leerstand nach Auszug von Mietern bekannt werden, für die die Renovierung nicht rechtzeitig beauftragt wird. 4. Dafür, dass die Stadt Reutlingen endlich nachhaltig Einfluss auf ihr kommunales Wohnungsunternehmen GWG ausübt, wird es allerhöchste Zeit. Habhafte Einwirkung ist sehr wohl eröffnet durch die der Stadt zur Verfügung stehende Stimmen-Mehrheit in der Gesellschafter-Versammlung. Vertreten wird die Stadt dabei durch die Oberbürgermeisterin, die ihrerseits wiederum durch den Gemeinderat der Stadt entsprechend zu beauftragen bleibt. 5. Die strategische Neuausrichtung der GWG sollte sich an den Grundsätzen der früheren Wohnungsgemeinnützigkeit orientieren. Eine neue gesetzliche Wohnungsgemeinnützigkeit bildet zwar bundespolitisch ein Thema &#8211; und diese wird auch z. B. durch den Deutschen Städtetag befürwortet &#8211; ; eine Realisierung ist derzeit aber noch nicht in Sicht. Bis zur Umsetzung jener Bestrebungen verfügen die betreffenden Kommunen über die Möglichkeit, aktiv an der Eindämmung der Wohnungsnot mitzuwirken, indem sie ihre kommunalen Wohnbaugesellschaften zielgerichtet als Instrument einsetzen. Da die Steuer- Befreiungen der früheren Wohnungsgemeinnützigkeit entfallen sind, haben die Kommunen unterstützend mitzuwirken, z. B. durch die Bereitstellung von preisgünstigem Bauland oder komplementärer Finanzmittel. Zur exakten Zieldefinition bedarf es einer unabhängigen Analyse der sachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der GWG. Hierfür empfiehlt sich eine gemeinschaftlich durch Stadt und GWG zu beauftragende Machbarkeitsstudie mit den Inhalten des vorstehenden Beschlussvorschlags. Auf diese Weise könnte die GWG Reutlingen wieder zu einem landesweit vorbildlichen Modell für eine soziale Wohnraumversorgung entwickelt werden. Die Reutlinger Visionen und Pläne für infrastrukturellen Wandel, die Digitalisierungsprozesse sowie der Ausbau hin zu einem zukunftsorientierten Wirtschaftsstandort – beispielhaft benannt sei hier das „Industriegebiet der Zukunft“ auf dem früheren Gewerbe-Areal Willi Betz – werden weiterhin junge, innovative Menschen nach Reutlingen ziehen, die als Berufsanfänger oft nicht in der Lage sind, für sich und ihre Familien überteuerte Mieten zu entrichten oder überhaupt in Stadtnähe eine Wohnung zu finden. Neben unserer sozialen Pflicht, ausnahmslos jedem Menschen eine bezahlbare Wohnung zu ermöglichen, sehen wir deshalb die soziale Wohnraumversorgung als relevante Komponente einer integrativen, strategischen Stadtentwicklung Reutlingens. Nicht zuletzt stehen diese von uns beantragten Maßnahmen für einen nachhaltigen Markenbildungsprozess der Stadt: denn zu einer lebenswerten und attraktiven Stadt – sowie zu ihrem anziehenden Ruf – gehört ganz elementar bezahlbarer Wohnraum. Für alle. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Weckmann und Thomas Ziegler Stadträte Linke Liste Reutlingen </p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/wohnungsbaugesellschaft/">Wohnungsbaugesellschaft</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Stuttgart braucht einen Immobilienbericht</title>
		<link>https://www.kompofo.de/stuttgart-braucht-einen-immobilienbericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Florian Vollert]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Feb 2019 20:46:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anfrage]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>„Über viele Jahre verkauft die Stadt jetzt nicht nur Grund und Boden, sondern auch Immobilien. Das hat weitreichende Konsequenzen für Menschen, die dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen, aber ebenso für die Aufgabenerfüllung der Stadt. Um Pflicht- und Zusatzaufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge zu bewältigen, braucht es ausreichend Personal, Arbeitsplätze, Räume und technische Anlagen sowie Betriebshöfe“, begründet [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p> „Über viele Jahre verkauft die Stadt jetzt nicht nur Grund und Boden,<br> sondern auch Immobilien. Das hat weitreichende Konsequenzen für Menschen,<br> die dringend bezahlbaren Wohnraum benötigen, aber ebenso für die<br> Aufgabenerfüllung der Stadt. Um Pflicht- und Zusatzaufgaben im Rahmen der<br> Daseinsvorsorge zu bewältigen, braucht es ausreichend Personal,<br> Arbeitsplätze, Räume und technische Anlagen sowie Betriebshöfe“, begründet<br> Thomas Adler den Vorstoß der Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS, einen<br> Liegenschaftsbericht einzufordern. „Heute schon sehen wir, dass die Stadt<br> durch ihre fahrlässige Verkaufspolitik bei gesetzlichen Pflichtaufgaben in<br> die Verlegenheit gerät. So gibt es teilweise erhebliche Probleme bei der<br> Suche nach Räumlichkeiten für Kitas und Schulen“, ergänzt der<br> bildungspolitische Sprecher Christian Walter.</p>



<p>Ganze PM:<br><a rel="noreferrer noopener" href="https://deref-gmx.net/mail/client/Orpxpc4LnxY/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fsoeslinkeplus.de%2F2018%2F10%2Fstuttgart-braucht-einen-immobilienbericht%2F" target="_blank">http://soeslinkeplus.de/2018/10/stuttgart-braucht-einen-immobilienbericht/</a><br> Antrag:<br> <a rel="noreferrer noopener" href="https://deref-gmx.net/mail/client/EuYVtWkkl7o/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fsoeslinkeplus.de%2F2018%2F10%2Ferarbeitung-eines-staedtischen-liegenschaftsberichts%2F" target="_blank">http://soeslinkeplus.de/2018/10/erarbeitung-eines-staedtischen-liegenschaftsberichts/</a><br> Anfrage:<br> <a rel="noreferrer noopener" href="https://deref-gmx.net/mail/client/UNphYPlZ70w/dereferrer/?redirectUrl=http%3A%2F%2Fsoeslinkeplus.de%2F2018%2F10%2Fmehr-transparenz-in-das-staedtische-liegenschaftsmanagement%2F" target="_blank">http://soeslinkeplus.de/2018/10/mehr-transparenz-in-das-staedtische-liegenschaftsmanagement/</a><br> <br><br></p><p>The post <a href="https://www.kompofo.de/stuttgart-braucht-einen-immobilienbericht/">Stuttgart braucht einen Immobilienbericht</a> first appeared on <a href="https://www.kompofo.de">Kommunalpolitisches Forum</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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