Antrag zu Kreisbau

16. Dezember 2019  Antrag, Kreistage, Wohnen

Im Reutlinger Kreistag wird die Gründung einer Kreisbau beantragt.

Antrag:

1. Der Landkreis Reutlingen gründet federführend für das gesamte Kreisgebiet eine Kreisbau-gesellschaft oder Kreisbaugenossenschaft.

2. Diese entwickelt nachhaltige Aktivitäten insbesondere im Sozialen Wohnungsbau und koordi-niert die entsprechenden Bautätigkeiten im Kreisgebiet.

3. Für die neue Baugesellschaft bzw. -genossenschaft wird ein landesweit vorbildhaftes Modell einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit entwickelt.

4. Die Kreisbaugesellschaft bzw. -genossenschaft ist mit dem dafür notwendigen Eigenkapital auszustatten.

Begründung/Deckungsvorschlag:

Der Bestand an Sozialwohnungen in Baden-Württemberg belief sich Ende 2016 auf gerade noch ca. 50.000 Einheiten; er wird sich durch Wegfall der Sozialbindung sowie infolge unzureichender Neubautätigkeit in den nächsten Jahren noch weiter reduzieren.Dabei liegt der Bedarf an Sozialwohnungen um ca. das 10-fache höher, ausgehend le-diglich von einer Bedarfsquote im Land von 10 %.Die bestehenden Wohnungsbaugesellschaften vermögen die riesige Bedarfslücke an Sozialwohnungen nicht auszufüllen und entwickeln aus betriebswirtschaftlichen Gründen für den Sozialen Wohnungsbau bei weitem zu geringe Aktivitäten. Für private Investoren ist der soziale Wohnungsbau zu den heutigen Förderbedingungen wenig rentabel; ihr Beitrag im Rahmen der sozialen Bodennutzung verbleibt leider – falls überhaupt – ausgesprochen gering und kann die akut bestehenden Probleme keinesfalls lösen. Daher stehen sämtliche Akteure insbesondere im kommunalen Sektor in der Pflicht, ebenso intensiv wie dringend Aktivitäten für Sozialen Wohnungsbau zu entwickeln. Im Landkreis Reutlingen bleiben vor allem die kleineren Kommunen in diesem Bereich auf sich allein gestellt und ziehen allenfalls Hilfestellung bei Wohnungsgesellschaften aus der Region heran, deren Kapazitäten jedoch begrenzt sind. Zudem fehlt bislang für den Landkreis eine Koordination, an welchen Bedarfsschwerpunkten im Rahmen einer Gesamtplanung Sozialwohnungen entstehen sollen und können. Durch Synergieeffekte er-folgt die Realisierung von Baumaßnahmen effektiver und kostengünstiger.Nachdem nunmehr ebenso für den ländlichen Raum die Fördermittel des Landes in Anspruch genommen werden können, steht die Gründung einer Kreisbaugesellschaft regelrecht auf der Tagesordnung,Zu bevorzugen ist dafür eine Unternehmensform etwa analog zur Kreisbau Tübingen, beider die Kreisgemeinden als Gesellschafter fungieren im Rahmen einer GmbH. Nachrangig wäre zu prüfen, ob der Landkreis mit einer substanziellen Kapitalerhöhung bereits im Landkreis bestehenden Genossenschaften beitreten und deren Ressourcen und Kapazitäten entsprechend verstärken und ausbauen könnte.Die neue Kreisbaugesellschaft bzw. -genossenschaft sollte nach den Grundsätzen einer freiwilligen Wohnungsgemeinnützigkeit organisiert werden und damit als ebenso innovatives wie vorbildhaftes Modell im Land die modifizierte Form der Ende 1989 abgeschafften Wohnungsgemeinnützigkeit wieder aufgreifen.Reutlingen, 27.11.2017 gez. Petra Braun-Seitz, Thomas Ziegler