Dynamisierung der städtischen Zuschüsse für Träger*innen der freien Kultur

Antrag im Karlsruher Gemeinderat von LINKE, SPD und Grünen:

1. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie die Träger*innen der freien Kultureinrichtungen bisher damit
umgegangen sind, dass die städtischen Zuschüsse für sie als feste Beträge beschlossen werden und
Kostensteigerungen – etwa wegen Tariferhöhungen bei den Personalkosten bzw. Mieterhöhungen –
jeweils einzeln neu beantragt werden müssen.
– Hat sich dieses bisherige Vorgehen bewährt?
– Haben einzelne Träger*innen in diesem Zusammenhang unverhältnismäßig hohe Belastungen geltend gemacht?


2. Die Stadtverwaltung prüft, ob es zielfördernd wäre, das bisherige Verfahren analog der im Jahr 2020
beschlossenen neuen Vorgehensweise bei den Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege und
Jugendhilfe zu verändern.
Hierbei werden eingehende Bedarfsmeldungen der Träger*innen durch das Fachamt fachlich bewertet
und diese Bewertung den gemeinderätlichen Gremien vorgelegt.
Welcher finanzielle Aufwand wäre durch diese Vorgehensweise zu erwarten?
3. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden im Kulturausschuss spätestens am 20. Juli 2021 vorgestellt und beraten.

Begründung/Sachverhalt:

Träger*innen von freien Kultureinrichtungen, die institutionelle Zuschüsse von der Stadtverwaltung erhalten, bekommen bisher feste jährliche Beträge.
Sie unterliegen bei ihrer Arbeit jedoch der allgemeinen Kostensteigerung, vor allem bei den Mieten für die von ihnen genutzten Räumlichkeiten. Eine Bezahlung für das im Kulturbereich tätige Personal sollte nicht über lange Zeiträume stagnieren, sondern im Rahmen der allgemeinen Preis- bzw. Tarifentwicklung regelmäßig angehoben werden können.
Eine entsprechende Vorgehensweise wurde für die Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege und
Jugendhilfe im Haushalt 2021 erstmals umgesetzt:

– Personalkostensteigerung analog den Tarifabschlüssen im TVöD
– Mietkostensteigerung auf der Basis von nachgewiesenen Mieten
– Erhöhungen maximal bezogen auf den Betrag der bisherigen Förder

Die Antragstellenden Fraktionen möchten erfahren, ob eine solche Vorgehensweise auch auf die
Träger*innen der freien Kultur angewandt werden kann.
Mit einer solchen Vorgehensweise würden die Träger*innen ebenso wie die Gemeinderatsfaktionen von Haushaltsanträgen entlastet, die sich nicht auf neue Aufgaben beziehen, sondern lediglich zum Ziel haben, bereits bewilligte Projekte ohne steigenden Einspardruck fortzuführen.


Unterzeichnet von:
Renate Rastätter
Zoe Mayer
Markus Schmidt
Michael Borner,
Elke Ernemann
Anton Huber
Mathilde Göttel
Lukas Bimmerle
Karin Binder