Energiekosten für Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ausgleichen

Musterantrag vom kommunalpolitischen forum Land Brandenburg:

Liebe Mitstreiter,

der Kreistag Oder-Spree hat auf Antrag der Fraktion Die Linke folgende
Erklärung beschlossen, die auch als Muster für andere Kreistage dienen
kann:

„Energiekosten für Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ausgleichen

Im Landkreis Oder-Spree als Optionskommune sind sowohl die allgemeinen
Sätze der Grundsicherung als auch die Kosten der Unterkunft – bestehend
aus Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten – Positionen des Kreishaushalts.

Für die Heizkosten hat der Landkreis wegen der gestiegenen
Energiepreise in seinem Haushalt für 2022 gegenüber 2021 einen Zuwachs
von 25% angesetzt.
Die Berechtigten haben in diesem Falle einen gesetzlichen Anspruch auf
die Erstattung der angemessenen Kosten.

Die Strompreise, die einer ähnlichen Entwicklung unterlagen, sind
jedoch aus dem Regelsatz zu bestreiten. Dessen marginale Erhöhung
gleicht den tatsächlichen Mehraufwand bei weitem nicht aus.

Um Notlagen zu vermeiden erwartet der Kreistag einen Ausgleich für die
Preissteigerungen der Energiepreise im Regelsatz, der den tatsächlichen
Aufwand deckt.

Der Landrat wird beauftragt, diese Forderung dem zuständigen
Bundesministerium zu übermitteln.“