Flächenverbrauch verhindern, sozial-ökologische Städte und Gemeinden entwickeln

01. März 2023  Allgemein, Flächenverbrauch

Es gibt in den Kommunen einen Widerspruch zwischen Flächenverbrauch, den wir aus linker Sicht verhindern wollen und dem Wunsch mehr (sozialen) Wohnungsbau und/oder Mehreinnahmen durch neu ausgewiesene Gewerbegebiete zu erhalten. theoretisch einfach, so ist in der Praxis oftmals der richtige Weg schwieriger zu organisieren.

Nun gab es auf dem letzten Bundesparteitag einen Antrag zum Thema Flächenverbauch und Städteentwicklung, der angenommen wurde (siehe Anhang). Den Antrag, die Begründung und die mögliche Umsetzung auf kommunaler Ebene wollen wir als KommunalpolitikerInnen gerne mit Aktiven der LAG Ökologischen Plattform diskutieren. Dabei geht es auch um einen Austausch der Erfahrungen vor Ort, wir wollen im Diskurs weitere Erkenntnisse gewinnen und gemeinsam in eine sozial-ökologische Zukunft unserer Kommunen.

Hier der Zoomlink unserer gemeinsamen Sitzung am 17.3. um 18 Uhr:

Thema: Kompofo/Ökoplatt
Uhrzeit: 17.März 2023 06:00 PM Amsterdam, Berlin, Rom, Stockholm, Wien

Zoom-Meeting beitreten
https://us06web.zoom.us/j/81932419551?pwd=WDc0MHJOZ2FFWmxtdXo0L2hQUTRIQT09

Meeting-ID: 819 3241 9551
Kenncode: 540070

Hier der angenommene Antrag mit Begründung:

Antrag G10: Solidarische linke Regionalpolitik durch Investitionslenkung
2022/G10 – Beschluss des Bundesausschusses vom 20. November 2022
Antragsteller*in: Ökologische Plattform
Der Parteitag möge beschließen: 1 Der Bundesparteitag empfiehlt unseren aktiven Mandats- und
Funktionsträgern auf 2 Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die folgenden Punkte als
Orientierungslinien 3 bei Ihrer politischen Arbeit zu nutzen.
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Boden als Gemeingut, nicht als Ware behandelt wird.
DIE LINKE widersetzt sich dem Wettlauf der Kommunen und orientiert ihre Regionalpolitik an
den Grundlinien einer solidarischen, linken Investitionslenkung, die Wirtschaftskreisläufe
regional in Planungsverbünden verzahnt, um Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Das Ziel ist
immer, die Arbeit zu den Menschen zu bringen und nicht die Menschen zur Arbeit.
DIE LINKE setzt sich im Rahmen eines Raumordnungsgesetzes für ein bilanziertes Null-
Flächen-Wachstum mit einer negativen Subventionierung für Ballungszentren ein.
DIE LINKE entwickelt eine aktive Regionalpolitik, die ein fühlbares Gegengewicht gegen die
Anziehungskraft der städtischen „Cluster“ ist. Sie setzt auf effektive Wachstumsbremsen für
die überhitzten Metropolregionen statt auf kontraproduktive Bauoffensiven.
DIE LINKE will das Verkehrswachstum bremsen und Ressourcen von der Verkehrsentwicklung
in die Regionalentwicklung lenken. Hierzu setzt sie sich für eine verbindliche Sicherung von
Angeboten der Daseinsvorsorge und einer erweiterten, verbindlichen, demokratischen
Mitsprache bei der Regionalentwicklung ein.
DIE LINKE setzt sich für eine solide Finanzierung aller Kommunen ein und widersetzt sich der
Konkurrenz um Gewerbesteuereinnahmen und Firmenansiedlungen. Die Gewerbesteuer ist
nach Höhe und Abschreibungsfähigkeit so zu verändern, dass sie mit der
Beschäftigungsquote steigt und ein stärkerer Finanzausgleich zwischen Boomzonen und
ärmeren Regionen erfolgt.
Begründung
Für einen erfolgreichen sozialökologischen Umbau benötigen wir eine andere Regionalpolitik. Im
Wesentlichen gibt es für die unzureichende Bilanz der herkömmlichen Regionalpolitik drei Ursachen:
vor allem die Marktkonformität der Regionalpolitik und die verfehlte Konzeption einer
wettbewerbsorientierten Kommunal- und Regionalpolitik.
die staatliche Sparpolitik,
den damit zusammenhängenden Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge.
Mit dieser Konzeption und diesem Denken werden Kommunen in den Wettlauf zur Gewinnung von
Unternehmen gezwungen und die gesamte Kommunalpolitik deren Gewinninteressen
untergeordnet.
Es geht darum, ein fühlbares Gegengewicht gegen die Anziehungskraft der „Cluster“ aufzubauen. Das
Ziel ist immer, die Arbeit zu den Menschen zu bringen und nicht die Menschen zur Arbeit. Es muss
also dort investiert werden, wo Menschen Arbeit brauchen. Statt kontraproduktive „Bauoffensiven“
sind vielmehr effektive Wachstumsbremsen für überhitzte Metropolregionen und eine aktive
Regionalpolitik notwendig.

Für eine alternative Regionalpolitik muss die kommunale Dumping-Konkurrenz durch die
Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen ersetzt werden, um in größeren Planungsverbünden
definierte Standards zu gewährleisten und gemeinsame Entwicklungsziele umzusetzen.
Eine polyzentrische Siedlungsstruktur wird die ökologischen Belastungen minimieren. Notwendig ist
es, das Verhältnis von Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen auszubalancieren und Anreize für eine
Stadt der kurzen Wege zwischen Wohnen und Arbeiten, Einkaufen und Freizeit zu schaffen.
Dazu braucht es Instrumente zur Investitionslenkung
Notwendig ist eine „negative Subventionierung“: Investitionen in Boomregionen müssen verteuert
und begrenzt werden. Eine Investitionsbeschränkung und Verteuerung muss aber mit zwei
Instrumenten arbeiten:
1. Rechtlich Übergeordnete Rechtsnormen begrenzen schon heute die kommunale Selbstverwaltung.
Hier wären z.B. Artikel 20a Grundgesetz zu nennen. Wir wollen eine straffere Anwendung
übergeordneter Normen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, intergenerationalen Bauleitplanung
Seitens der Fachaufsicht (insb. § 1 Satz 5 und 7 des BauGB). Zudem muss insbesondere die
Baunutzungsverordnung grundsätzlich neu formuliert werden, um widerstandsfähige, integrierte
Siedlungsstrukturen herbeizuführen. Ausgehend von Forderungen der Agenda 21 vom Erdgipfel Rio
1992 regen wir an, vergleichbar mit dem Raumplanungsgesetz der Schweiz, ein bilanziertes Null-
Flächen-Wachstum festzuschreiben. Insbesondere in Boom-Metropolen muss die Versiegelung
unbebauter Böden mit ihren wichtigen Funktionen unterbunden, punktuell sogar Infrastruktur
zurückgebaut werden. Das Ziel der Raumordnung muss in der Stärkung strukturarmer Räume liegen.
2. Finanziell Die Gewerbesteuern für diese Boomzentren müssen erhöht und die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten (relativ) verschlechtert werden. Zusätzlich sollten die Gewerbesteuern
nach raumordnerischen Zielen und Entwicklungsnotwendigkeiten gestaffelt werden. Die Höhe der
Gewerbesteuer spielt eine Rolle bei Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen.
Zwar existieren derzeit bereits unterschiedliche Steuersätze. aber diese Unterschiede sind
offensichtlich zu gering, um eine Lenkungswirkung zu entfalten und sie orientieren sich ohnehin nicht
am regionalpolitischen Ausgleich (Kommunale Selbstverwaltung).
Im Prinzip würde also gelten: Die Steuersätze werden systematisch an die Arbeitslosenquote,
eventuell auch an einige weitere Indikatoren gekoppelt. Alternativ könnte ein Umlageverfahren
analog dem Länderfinanzausgleich geschaffen werden.
Es liegt nahe, dass die kommunale Energiewirtschaft, die Stadtwerke, die flächendeckend vor Ort
arbeitenden Energiefachleute, den Kern von Energiewirtschaft und Energiepolitik bilden müssen,
nicht die Großkonzerne mit ihren oft weit außerhalb der Ballungsräume liegenden Großkraftwerken.
Und um diese Kerne der Energiewirtschaft herum können sich neue, regionale Produktionsnetze
bilden.

Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge und Förderung eines sozialen/ kulturellen Umfelds muss das
Spardiktat beseitigt werden. Aufsetzend darauf werden dann verpflichtende Standards entwickelt:
Öffentliche Leistungen wie der Zugang zu Bildung und Schulen, die Versorgung mit Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen sowie der öffentliche Nahverkehr müssen verbindlich und rechtlich
zwingend zur Verfügung gestellt werden. Zuständig dafür sind die staatlichen und kommunalen
Körperschaften.
Staatliche Fördergelder müssen vorrangig für ökologische Modernisierung, regionale Strukturpolitik
in wirtschaftlich abgehängten Regionen und für Genossenschaften verwendet werden.
Genossenschaften müssen in allen Bereichen der staatlichen Wirtschaftsförderung gleichberechtigt
berücksichtigt werden.
Verbesserungen für eine lokale und regionale Struktur- und Investitionspolitik werden sich auch nur
erreichen lassen, wenn das restriktive Regelwerk und mit ihm das EU-Wettbewerbsrecht vollständig
fällt. Erreichen lässt sich das aber nur, wenn das gesamte EU-Vertragssystem abgeschafft wird und es
zu einem Neustart der EU kommt, der die Türen öffnet für eine demokratische und sozial-ökologische
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik.
Eine umfangreichere Darlegung der hier angerissenen Problematik findet ihr auf unserer
Internetseite: https://www.oekologische-plattform.de/2022/05/grundlinien-einer-solidarischen-
linkenregionalpolitik-durch-investitionslenkung/ oder in kurz: https://bit.ly/3wj8hEq
Dieses Papier ist eine Weiterentwicklung eines Beschlusses des Landesparteitags Baden-
Württemberg vom Dezember 2020. Es wurde vom Ko-Rat der Ökologischen Plattform am 7.5.22
beschlossen. Basis dieses Antrags ist neben der dortigen Debatte das Buch „BOOMSTÄDTE und
Schrumpfregionen – Das Auseinanderdriften der Regionen und das Versagen der Regionalpolitik in
der Eurozone“, Roland Charles Pauli in: isw Report Nr. 120, München 2020.

Für eine alternative Regionalpolitik muss die kommunale Dumping-Konkurrenz durch die
Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen ersetzt werden, um in größeren Planungsverbünden
definierte Standards zu gewährleisten und gemeinsame Entwicklungsziele umzusetzen.
Eine polyzentrische Siedlungsstruktur wird die ökologischen Belastungen minimieren. Notwendig ist
es, das Verhältnis von Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen auszubalancieren und Anreize für eine
Stadt der kurzen Wege zwischen Wohnen und Arbeiten, Einkaufen und Freizeit zu schaffen.
Dazu braucht es Instrumente zur Investitionslenkung
Notwendig ist eine „negative Subventionierung“: Investitionen in Boomregionen müssen verteuert
und begrenzt werden. Eine Investitionsbeschränkung und Verteuerung muss aber mit zwei
Instrumenten arbeiten:
1. Rechtlich Übergeordnete Rechtsnormen begrenzen schon heute die kommunale Selbstverwaltung.
Hier wären z.B. Artikel 20a Grundgesetz zu nennen. Wir wollen eine straffere Anwendung
übergeordneter Normen zur Sicherstellung einer nachhaltigen, intergenerationalen Bauleitplanung
Seitens der Fachaufsicht (insb. § 1 Satz 5 und 7 des BauGB). Zudem muss insbesondere die
Baunutzungsverordnung grundsätzlich neu formuliert werden, um widerstandsfähige, integrierte
Siedlungsstrukturen herbeizuführen. Ausgehend von Forderungen der Agenda 21 vom Erdgipfel Rio
1992 regen wir an, vergleichbar mit dem Raumplanungsgesetz der Schweiz, ein bilanziertes Null-
Flächen-Wachstum festzuschreiben. Insbesondere in Boom-Metropolen muss die Versiegelung
unbebauter Böden mit ihren wichtigen Funktionen unterbunden, punktuell sogar Infrastruktur
zurückgebaut werden. Das Ziel der Raumordnung muss in der Stärkung strukturarmer Räume liegen.
2. Finanziell Die Gewerbesteuern für diese Boomzentren müssen erhöht und die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten (relativ) verschlechtert werden. Zusätzlich sollten die Gewerbesteuern
nach raumordnerischen Zielen und Entwicklungsnotwendigkeiten gestaffelt werden. Die Höhe der
Gewerbesteuer spielt eine Rolle bei Standort- und Investitionsentscheidungen von Unternehmen.
Zwar existieren derzeit bereits unterschiedliche Steuersätze. aber diese Unterschiede sind
offensichtlich zu gering, um eine Lenkungswirkung zu entfalten und sie orientieren sich ohnehin nicht
am regionalpolitischen Ausgleich (Kommunale Selbstverwaltung).
Im Prinzip würde also gelten: Die Steuersätze werden systematisch an die Arbeitslosenquote,
eventuell auch an einige weitere Indikatoren gekoppelt. Alternativ könnte ein Umlageverfahren
analog dem Länderfinanzausgleich geschaffen werden.
Es liegt nahe, dass die kommunale Energiewirtschaft, die Stadtwerke, die flächendeckend vor Ort
arbeitenden Energiefachleute, den Kern von Energiewirtschaft und Energiepolitik bilden müssen,
nicht die Großkonzerne mit ihren oft weit außerhalb der Ballungsräume liegenden Großkraftwerken.
Und um diese Kerne der Energiewirtschaft herum können sich neue, regionale Produktionsnetze
bilden.

Zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge und Förderung eines sozialen/ kulturellen Umfelds muss das
Spardiktat beseitigt werden. Aufsetzend darauf werden dann verpflichtende Standards entwickelt:
Öffentliche Leistungen wie der Zugang zu Bildung und Schulen, die Versorgung mit Krankenhäusern
und Pflegeeinrichtungen sowie der öffentliche Nahverkehr müssen verbindlich und rechtlich
zwingend zur Verfügung gestellt werden. Zuständig dafür sind die staatlichen und kommunalen
Körperschaften.
Staatliche Fördergelder müssen vorrangig für ökologische Modernisierung, regionale Strukturpolitik
in wirtschaftlich abgehängten Regionen und für Genossenschaften verwendet werden.
Genossenschaften müssen in allen Bereichen der staatlichen Wirtschaftsförderung gleichberechtigt
berücksichtigt werden.
Verbesserungen für eine lokale und regionale Struktur- und Investitionspolitik werden sich auch nur
erreichen lassen, wenn das restriktive Regelwerk und mit ihm das EU-Wettbewerbsrecht vollständig
fällt. Erreichen lässt sich das aber nur, wenn das gesamte EU-Vertragssystem abgeschafft wird und es
zu einem Neustart der EU kommt, der die Türen öffnet für eine demokratische und sozial-ökologische
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik.
Eine umfangreichere Darlegung der hier angerissenen Problematik findet ihr auf unserer
Internetseite: https://www.oekologische-plattform.de/2022/05/grundlinien-einer-solidarischen-
linkenregionalpolitik-durch-investitionslenkung/ oder in kurz: https://bit.ly/3wj8hEq
Dieses Papier ist eine Weiterentwicklung eines Beschlusses des Landesparteitags Baden-
Württemberg vom Dezember 2020. Es wurde vom Ko-Rat der Ökologischen Plattform am 7.5.22
beschlossen. Basis dieses Antrags ist neben der dortigen Debatte das Buch „BOOMSTÄDTE und
Schrumpfregionen – Das Auseinanderdriften der Regionen und das Versagen der Regionalpolitik in
der Eurozone“, Roland Charles Pauli in: isw Report Nr. 120, München 2020.