Gebührenfreie Kindertageseinrichtungen (0 bis 6 – Jährige)

Haushaltsantrag der Stadträtin Ellena Schumacher Koelsch (DIE LINKE) im Gemeinderat Schwäbisch Hall zu gebührenfreien Kindertageseinrichtungen.

Ich beantrage:

  1. Die Gebühren für Kindertageseinrichtungen für 0 bis 6 – jährige Kinder werden ab dem Jahr 2020 abgeschafft.
    Begründung:
    Gute Bildung beginnt früh. Und sie beginnt vor Ort. Ich setze mich dafür ein, dass die Kitas in Schwäbisch Hall gebührenfrei werden. Der Vorschlag der Stadtverwaltung die Kindertagesgebühren vorerst einzufrieren bzw. das vorgestellte Berechnungsmodell für eine Ermäßigung der Elternentgelte nach Modell 1 – 5 (vom 07.11.2019) ist definitiv nicht ausreichend. Der Besuch einer Kita ist wichtig für jedes Kind. Kitas sind die erste Bildungseinrichtung, die unsere Kinder zu einem guten Leben unterstützen. Hier beginnt das soziale Lernen und die Chancengleichheit. Die Auslastungsquote ist im Durchschnitt bei 90 % der angenommenen Kindertagesplätze in Schwäbisch Hall. In Baden-Württemberg besuchen 95 % der Kinder eine Kindertageseinrichtung.
    Deckungsantrag:
    Ich fordere den Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung auf, dass sie die Kosten für die Betreuung, der entfallenen Elternbeiträge von ca. 1.6 Mio. € jährlich und der Zuwendungen für freie, private und christliche Träger beim Land Baden-Württemberg und beim Bund einfordern. Das Landesverfassungsgericht prüft derzeit noch den Antrag der SPD zum Volksbegehren. Im Januar/ Februar 2020 wird ein Urteil erwartet.
    Die Anzahl der Plätze für 2020 wird auf 1.895 und im Jahr 2021 auf 2.095 Kindertagesplätze gerechnet. Die Stadtverwaltung erwartet einen allgemeinen Kostenaufwand von 2.445 Mio. € jährlich laut ihrer Errechnung des Modells 1.

    Ich bitte nochmals die Kosten und die Aufwände in den Teilhaushalten zu überprüfen und dementsprechend zu kürzen bzw. keine Erhöhungen zu gewähren.
    Des Weiteren muss das Defizit des Karl-Kurz-Areals von über 600.000 € überprüft und gemindert werden. Sollten die Einsparmaßnahmen bis zur Gegenfinanzierung des Landes (FAG-Zuweisungen) nicht ausreichen, so wird die Differenz aus den Rücklagen der Stadt entnommen.
    Zustimmung:
    Die Einführung einer Zweitwohnungssteuer mit Nettoeinnahmen von ca. 200.000 € wird zugestimmt.
    Ellena Schumacher Koelsch
    Stadträtin