Resolution Zweiter Rettungsschirm für Kommunen in der Corona Pandemie

23. Juli 2021  Finanzen & Haushalt, Resolution

Musterantrag für KommunalpolitikerInnen:

Die Stadt XXX/ der Landkreis XXX fordert einen zweiten Rettungsschirm für Kommunen für 2021 und die folgenden Jahre. Die Corona-Pandemie hat die jahrelange Verschleppung notwendiger Investitionen und die Mangelwirtschaft in der kommunalen Daseinsvorsorge erheblich verschärft. Im vergangenen Jahr hatten Bund und Länder die Kommunen deshalb mit milliardenschweren Zuwendungen gestützt. So wurden die gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen. Hierfür stellten Bund und Länder rund elf Milliarden Euro zur Verfügung. Jedoch ist die Situation auch im 2. Jahr der Pandemie dramatisch. Die Einnahmen aus Steuern und Gebühren sind durch den lang andauernden Lock down zurückgegangen, insbesondere die Gewerbesteuer ist eingebrochen. Mit den kommunalen Unternehmen haben die Kommunen auch aufgrund der Corona-Beschränkungen weniger Einnahmen erzielt, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder bei Schwimmbädern.

Auf der anderen Seite steigen die Ausgaben, insbesondere für den Gesundheitsbereich und den Infektionsschutz beispielsweise in Kitas, Schulen und Verwaltungsräumen und für kommunale Test- und Impfzentren. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der Ausbau der Digitalisierung der Schulen ist. Jedoch ist bisher nur vorgesehen, dass das Land eine Anschubfinanzierung für Geräte und digitale Infrastruktur leistet, auf den dauerhaften Kosten bleiben die Kommunen jedoch, wie es zurzeit aussieht, sitzen. Angesichts des nach wie vor dramatischen kommunalen Investitionsrückstands und den immensen Herausforderungen bei Digitalisierung und Klimaschutzmaßnahmen ist es keine nachhaltige Option, die dringend notwendigen Zukunftsinvestitionen durch Sparhaushalte zu kürzen. Eine umfangreiche Investitionstätigkeit auf kommunaler Ebene ist für die Zeit nach der Corona-Pandemie von zentraler wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Die Städte und Gemeinden stemmen den Großteil der öffentlichen Investitionen. Ihre Aufträge sind für Handwerk und Wirtschaft wichtig. Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind für die kommunale Daseinsfürsorge unverzichtbar – unsere Kommunen sind systemrelevant! Das Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung hatte die Kommunen im letzten Jahr zwar entlastet. Für 2021 und die kommenden Jahre muss das aber fortgesetzt werden, um die Daseinsvorsorge in der Pandemie zu stärken und für die Zukunft abzusichern. Viele Kommunen sind nicht in der Lage, diese finanzielle Lücke selbst zuschließen. Eine weitere Kreditermächtigung reicht nicht aus – zumal manche Städte, wie auch die Stadt XXX, bereits vor Corona eine hohe Verschuldung aufgewiesen haben.

In Schwäbisch Gmünd hat die Fraktion DIE LINKE bereits eine entsprechende Resolution eingebracht:

Es ist vielmehr notwendig, einen zweiten vom Bund und Land getragenenkommunalenRettungsschirm aus1.Einmalzuschüssen zur Absicherung der Ausfälle des Ergebnishaushaltes unddamitzur Sicherung des Haushaltsausgleichs,2.Investitionszuschüssen für notwendige Investitionen und3.Zuschüssen zum Ausgleich der Corona bedingten Mehrausgaben, insbesondereauch zur Sicherung der über die Kreisumlage zu erwartenden Mehrausgabenzuschaffen4.Im Rahmen dieses kommunalen Rettungsschirmes kann durchaus auch dieseitlängerer Zeit diskutierte Altschuldenthematik geregelt werden. Wichtig ist aber,dasses im Rahmen dieses kommunalen Rettungsschirmes um zweieigenständigeBausteine handelt und damit gewährleistet wird, dass die Länderentsprechend desKönigsteiner Schlüssels Finanzzuweisungen erhalten und diesedann anhand derHerausforderungen auf die beiden Bausteine und ihre Kommunenverteilen können.Aktuell wurden von der Landesregierung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für2021 Coronahilfen für die baden-württembergischen Kommunen beschlossen. Essollen beispielsweise Einnahmeausfälle bei Kitas oder Volkshochschulenabgemildert werden. Hierfür werden 442 Mio bereitgestellt. Dazu kommt einRettungsschirm zugunsten des ÖPNVs von 130 Mio.. Für die Kofinanzierung desZukunftsfonds für Krankenhäuser werden 145 Mio angesetzt. Auch sind 60 Mio fürden Einbau von Luftfiltern in Schulen angekündigt.Fraglich ist, ob das Hilfsprogramm für alle Einnahmeausfälle reicht. Es ist einsachbezogenes Hilfspaket, die Kommunen können die Gelder nicht einsetzen wie siewollen, sondern nur für den ausgewiesenen Zweck. Bei Förderprogrammen wieLuftfilter für Schulen kommen erfahrungsgemäß hautsächlich Kommunen zum Zug,die die Eigenanteile aufbringen können, diejenigen, die sowieso schonFinanzprobleme haben, bleiben außen vor. Die Kommunen sollten die Hilfsgeldereinsetzen können wie sie es für erforderlich halten!Die aktuellen Hilfsmaßnahmen will die Landesregierung mit Schuldenaufnahmefinanzieren. Für 2022 wurde jedoch eine weitere Neuverschuldung ausgeschlossen.Das bedeutet, dass die Kommunen dann wieder im Regen stehen gelassen werden!Dabei ist in unserem Land genügend Geld vorhanden: Allein die 119 Milliardäre inDeutschland hatten im September 2020 trotz Krise rund 100 Milliarden Dollar mehrauf ihren Konten als im März 2019. Jedoch gingen in der Pandemie durch Kurzarbeitund Arbeitslosigkeit die Einnahmen aus der Einkommenssteuer zurück, diesbekommen dann auch die Kommunen zu spüren. Es kann nicht sein, dass dieKommunen mit Sparhaushalten und Einschränkungen der Leistungen für dieBürger*innen die Kosten der Krise tragen! Die Einnahmeseite der Kommunen gehörtgestärkt durch Steuereinnahmen, die Land und Kommunen zugute kommen.Die Stadt XXX/ der Landkreis XXX trägt die Forderung nach einem weiterenauskömmlichen Rettungsschirm an den Städtetag/ Landkreistag weiter und tritt mitdem Anliegen an die lokalen Bundestags und Landtagsabgeordneten heran, wiedies bereits Ver.di Baden-Württemberg und der Deutsche Städte- undGemeindebund getan haben.