Rückzug des Bundes aus der Finanzierungsverantwortung für den regionalen ÖPNV – Konsequenzen für Karlsruhe und die Region

Mit der Förderalismusreform geht die Finanzierung des ÖPNV auf die Bundesländer über. Der gesamte Rahmen der Finanzierung des ÖPNV ändert sich damit. Es ist noch ein paar Jahre hin. Da aber z. B. Straba-Projekte eine lange Anlaufzeit haben, besteht Grund, jetzt schon nach den Folgen für den kommunalen öffentlichen Nahverkehr zu fragen …

Anfrage

1. Welche ÖPNV-Ausbauprojekte der Stadt Karlsruhe können noch mit einer Finanzierung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Bundesprogramm rechnen?

2. Welche ÖPNV-Ausbauprojekte der Stadt Karlsruhe werden unter Umständen nicht mehr mit einer Finanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm rechnen können?

a) Welche Konsequenzen für Erhalt und Ausbau des ÖPNV der Stadt Karlsruhe bzw. des Karlsruher Verkehrsverbundes können sich daraus ergeben – wie wird die Stadt darauf reagieren?

3. Welche Folgen wird nach Auffassung der Stadtverwaltung eine Aufhebung der verkehrsbezogenen Zweckbindung ab 1. Januar 2014 bei den vom Bund an die Länder gezahlten Kompensationsmitteln für (ehemali-ge) GVFG-Länderprogramme haben in Bezug auf den Ausbau des ÖPNV in Karlsruhe und der Region?

4. Hat sich der Städtetag Baden-Württemberg bereits mit den oben genannten Änderungen in der Förderung des kommunalen und regionalen ÖPNV befasst, ist er bereits gegenüber der Landesregierung in dieser Frage aktiv geworden?

a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) wenn nein, warum nicht?

5. Wie und in welcher Weise muss nach Auffassung der Stadtverwaltung die Landesregierung Baden-Württemberg im Interesse der Kommunen aktiv werden:

a) angesichts des Auslaufens des GVFG-Bundesprogramms 2019?
b) angesichts der anvisierten Aufhebung der verkehrsbezogenen Zweckbindung bei den vom Bund an die Länder gezahlten Kompensationsmittel für die (ehemaligen) GVFG-Landesprogramme ab dem 1. Januar 2014?

6. Wie sieht die Stadtverwaltung insgesamt die Zukunft für einen weiteren Ausbau des ÖPNV in der Stadt und der Region angesichts der sich ver-ändernden Rahmenbedingungen (s.o.)?

Sachverhalt / Begründung:

In 2019 läuft das GVFG-Bundesprogramm aus. Zudem werden ab diesem Zeitpunkt die Kompensationsmittel für die ehemaligen GVFG-Landesprogramme vom Bund nicht mehr weiter an die Bundesländer gezahlt. Für diese an die Bundesländer zu zahlenden Kompensationsmittel soll bereits ab 1. Januar 2014 – gemäß dem Entflechtungsgesetz – die verkehrsbezogene Zweckbindung aufgehoben werden. Dies ist die Konsequenz daraus, dass der Bund mit der Föderalismusreform die Verantwortung für die Finanzierung des ÖPNV weitgehend an die Länder abgegeben hat. Nach Informationslage gibt es bisher keine substantiellen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, wie die Finanzierung des ÖPNV aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen weiter gesichert werden soll. Welche Konsequenzen dies für den mittelfristigen und längerfristigen Erhalt und den erforderlichen Ausbau des ÖPNV in Karlsruhe und der Region haben kann, ist Inhalt dieser Anfrage.

Unterzeichnet von:

Sabine Zürn                                                                              Niko Fostiropoulos


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