Der Gemeinderat möge folgendes beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neugestaltung der Gebühren für Anwohnerparkscheine mit
folgenden Zielsetzungen vorzunehmen:
1.1. Soziale Staffelung der Gebühren nach Einkommenshöhe und Haushaltsgröße
1.2. Berücksichtigung ökologischer Kriterien wie Hubraumgröße oder Antriebstechnologie
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine kontinuierliche Gebührenanpassung über die nächsten Jahre
festzulegen, die den Aspekt des Klimaschutzes, den entsprechenden Wert des öffentlichen Raumes
sowie die Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt.
3. Die Stadtverwaltung legt dar, welche zusätzlichen Einnahmen durch eine Neuregelung der Gebühren für das Anwohnerparken erzielt werden könnten.
Begründung:
Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat im November 2020 die Neuregelung
der Zuständigkeit über die Festsetzung der Höhe der Gebühren für Anwohnerparkscheine angekündigt.
Dies hat auch das Verkehrsministerium auf Anfrage der SPD im Dezember 2020 bestätigt (siehe:
https://www.landtag-
bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9272_D.pdf).
In der Antwort des Verkehrsministeriums wird auf die Veränderungen durch die am 4. Juli 2020 in Kraft
getretene Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG – BGBl. I 2020, 1528) hingewiesen. Nunmehr
können in den Gebührenordnungen der Länder für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für
Bewohner*innen städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel neben dem Verwaltungsaufwand
für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren
wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen
angemessen berücksichtigt werden. Nach
§ 6 a Absatz 5 a Satz 5 StVG können die Länder diese Ermächtigung in Form einer Delegationsverordnung
an die Kommunen übertragen, welche künftig die Festsetzung der Gebühren – orientiert an den
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten – auch der Höhe nach festlegen sollen können.