Stadt Karlsruhe zum TTIP Freihandelsabkommen

Im Folgenden die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Fragen:

STELLUNGNAHME zur Anfrage von
Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke)

Vorbemerkung:

Seit Juli 2013 verhandeln die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika über ein transatlantisches Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership/TTIP). Ziel des Abkommens ist die beidseitige Beseitigung von Handelshemmnissen, um Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Abbau von Handelshemmnissen würde sowohl den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen als auch Investitionen im jeweils anderen Wirtschaftsgebiet fördern und erleichtern. Im Vordergrund der Verhandlungen steht der Abbau der sogenannten nicht-tarifären Handelsbeschränkungen (d. h. Standards und Regulierungen), die oftmals die Ein- und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen verhindern oder einschränken. Es wird erwartet, dass das TTIP-Abkommen in diesem Bereich seine größte Wachstumswirkung entfalten wird.
Das TTIP-Abkommen wäre bei erfolgreichem Verhandlungsabschluss für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich; es hätte Anwendungsvorrang vor dem EU-Sekundärrecht und dem jeweiligen nationalen Recht. Aus kommunaler Sicht ist es daher von Bedeutung, dass dadurch nationales und europäisches Recht nicht unterlaufen wird oder die Handlungsspielräume der kommunalen Ebene eingeschränkt werden.
Die Europäische Union wird bei den Verhandlungen von der Europäischen Kommission vertreten; federführend ist die Generaldirektion Handel. Das Verhandlungsmandat, welches der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wurde, wurde der Europäischen Kommission einstimmig von allen EU-Mitgliedstaaten erteilt. Die vierte Verhandlungsrunde fand im März 2014 statt, die fünfte Verhand-lungsrunde wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2014 stattfinden. Der Abschluss der Verhandlungen ist für Anfang 2016 anvisiert. Da die Verhandlungen allein zwischen den Vertretern der USA und der Europäischen Kommission stattfinden und Dokumente nicht veröffentlicht wer-den, ist diese verpflichtet, den Rat und das Europäische Parlament im Rahmen des Verhand-lungsprozesses regelmäßig zu konsultieren und zu informieren. Von Seiten einiger Europaabge-ordneter wird der Europäischen Kommission eine unzureichende Informationspolitik vorgeworfen. Auch der Deutsche Städtetag kritisierte im Februar 2014 den bisherigen Verhandlungsprozess als „in höchstem Maße intransparent“; die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie der Kommunen würden erheblich vernachlässigt.

1. Treffen Vermutungen des bayrischen Städtetags zu, dass die Verhandlungen zwischen der EU und den USA zu einem Freihandelsabkommen auch die Liberalisierung von Dienst-leistungen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel in Bildung, Kulturförderung, Gesundheit, soziale Dienstleistungen, Abwasser- und Müllentsorgung, Energie, Verkehr und Wasserver-sorgung, betreffen?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wie beurteilt die Stadt Karlsruhe den derzeitigen Verhandlungsstand zum TTIP zwischen der EU und den USA in Bezug auf kommunalpolitisches Handeln und die Gestaltungsmög-lichkeiten der Stadtverwaltung und des Gemeinderats in Karlsruhe?

Vor dem Hintergrund, dass die Verhandlungsdokumente zum TTIP-Abkommen nicht öffentlich zugänglich sind, lassen sich − auf der Basis der wenigen öffentlich zugänglichen Dokumente − die Aussagen des Bayerischen Städtetags vom November 2013 und Februar 2014 nicht belegen.
In einem Positionspapier vom 18. Februar 2014 stellt die Europäische Kommission klar, dass „das TTIP-Abkommen nichts mit verordneten Privatisierungen zu tun (hat). Kein Freihandelsabkommen verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen, z. B. des öffentlichen Gesundheitswesens, des öffentlichen Verkehrswesens oder des Bildungswesens. Denn der besondere Status von öffentlichen Dienst-leistungen in der EU ist fest im EU-Vertrag verankert und wird nicht angetastet. Daher wird die EU auch nicht das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvor-sorge anzubieten, zur Verhandlung stellen.“
Bereits in einem früheren Positionspapier vom 20.12.2013 speziell zum Thema Wasserversorgung hatte die Europäische Kommission vor dem Hintergrund zunehmender Befürchtungen und Vorbe-halte gegen das TTIP-Abkommen zudem festgestellt, dass die Wasserversorgung nicht Bestand-teil der TTIP-Verhandlungen ist oder sein wird.3
Auch im jüngsten Positionspapier der Europäischen Kommission vom 19. März 20144 wird auf den Bereich Dienstleistungen und Daseinsvorsorge eingegangen: Hierin wird erläutert, dass das TTIP-Abkommen „keinen grundsätzlich anderen Ansatz (verfolgt), als die in den letzten Jahren und Jahrzehnten bereits abgeschlossenen Handelsabkommen (…)“. Dies bezieht sich insbesondere auf eine umfassende horizontale, d. h. alle Sektoren betreffende Beschränkung des Marktzugangs für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, die es der EU erlaubt, Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich der Gemeinden, zu wahren.

Zum derzeitigen Stand der Verhandlungen über das TTIP-Abkommen liegen der Verwaltung daher keine Anhaltspunkte oder gegenteilige Informationen vor, wonach sich möglicherweise negative Auswirkungen für die Kommunen ergeben könnten. Die Verwaltung sieht aktuell keinen Anlass, die genannten Zusicherungen der Europäischen Kommission in Zweifel zu ziehen. Mithin sieht die Verwaltung nach aktuellem Kenntnisstand auch keine Einschränkungen in Bezug auf kommunal-politisches Handeln und auf die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung und des Gemein-derats.

2. Treffen nach Auffassung der Stadtverwaltung folgende Befürchtungen von Attac zu: „Das öffentliche Beschaffungswesen soll auf allen Ebenen geöffnet werden. Soziale und ökologische Aspekte könnten dann nur noch sehr eingeschränkt bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden?“
a) Welche Auswirkungen könnte das auf den Gestaltungsspielraum der Stadtverwaltung und des Gemeinderats haben?

Mögliche Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen können nach aktuellem Kenntnis-stand – mangels entsprechender Dokumente oder Informationen – nicht bewertet werden.

3. Wird die Stadt Karlsruhe im Rahmen ihrer Möglichkeiten, z. B. im Deutschen Städtetag, gegen die befürchtete Einschränkung kommunalen Handelns durch das TTIP aktiv werden?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wird die Stadtverwaltung dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, sich gegen eine Ein-schränkung des kommunalen Gestaltungsspielraums durch das TTIP auszusprechen?
– Wenn Nein, warum nicht?

Die Verwaltung
o begrüßt es, dass im Rahmen der Diskussion über das TTIP-Abkommen auch mögliche Aus-wirkungen auf die Kommunen thematisiert werden – und zwar unabhängig von den o. g. Zu-sicherungen der Europäischen Kommission.

o erachtet es als wichtig, die aktuelle Diskussion aufmerksam und kritisch zu beobachten und die weitere Entwicklung der internationalen Verhandlungen zu verfolgen.

o empfiehlt, dass sich die Stadt Karlsruhe sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwal-tungsebene aktiv an der aktuellen Diskussion beteiligt.

Auf Verwaltungsebene kommt insofern insbesondere die Mitarbeit

– in der Arbeitsgemeinschaft der Europakoordinatoren und -koordinatorinnen des Städte-tags Baden-Württemberg (in dieser ist die Stadt durch die Koordinierungsstelle für euro-päische und regionale Beziehungen (EURegKA) vertreten, die das Thema dort bereits eingebracht hat) und – mit Blick auf die EU-weite Relevanz des TTIP-Abkommens –

– in der Arbeitsgruppe „Daseinsvorsorge“ von EUROCITIES (das Netzwerk wird von EU-RegKA federführend für die Stadt betreut; der Zentrale Juristische Dienst (ZJD)) wird ei-nen Mitarbeiter zum nächsten Treffen der AG „Daseinsvorsorge“ entsenden) in Betracht.

Auf politischer Ebene wird der Informationsaustausch in den Gremien des Deutschen Städtetags, des Ausschusses der Regionen (AdR) und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) als wichtig erachtet. Etwaige Aktivitäten dieser Organisationen mit Blick auf die Wahrung der kommunalen Interessen sollten unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für die Forderung nach einer Veröffentlichung der Verhandlungsmandate und einer transparenteren Verhandlungsführung, an der auch Kommunen bzw. deren Interessensvertretungen, wie z. B. der Deutsche Städtetag und der Ausschuss der Regionen (AdR)5, beteiligt werden.

o befürwortet, dass die kommunalen Interessen durch die o. g. Organisationen auf nationaler bzw. EU-Ebene vertreten werden; dabei sollten insbesondere auch die künftigen öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission zu einzelnen Themenaspekten des TTIP-Abkommens beachtet werden, sofern diese für die Kommunen von Relevanz sind.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) plant derzeit einen „Offenen Brief“ an die Europäische Kommission, in dem gefordert wird, den AdR formell als „interested party“ zum Verhandlungsprozess anzuerkennen.

Im Übrigen ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Interessen der Kommunen in Baden-Württemberg durch die Landesregierung gut vertreten sind. Insofern ist u. a. auch auf die Entschließung des Bundesrates zum TTIP-Abkommen vom 7. Juni 2013 hinzuweisen, in dem dieser die Bundesregierung auffordert, sicherzustellen, dass bei den TTIP-Verhandlungen „ein besonderes Augenmerk auf die Errungenschaften in der Europäischen Union im Bereich der Sozial-, Um-welt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der Verbraucherrechte gelegt wird. In den Verhandlungen soll darauf hingewirkt werden, weitere Verbesserungen für die Partner in diesem Bereich zu ermöglichen“.


Hinterlasse einen Kommentar

Trackbacks/Pingbacks