Antrag der Böblinger Linken im Kreistag zum Sozialticket

28. November 2016  Antrag, Kreistage, Soziales, Verkehr

Antrag zur Haushaltsberatung 2017

 

Sozialticket in der Region  / im Landkreis

 

DIELINKE beantragt:

 

  • Der Kreistag fordert den Landrat auf, im Aufsichtsrat des VVS die Erstellung eines Konzeptes für ein VVS-weites Sozialticket zu beantragen. Das Sozialticket soll für alle Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG und AsylbLG gelten. Als Basispreis ist der Leistungsanteil für Verkehr im Regelbedarf nach Regelbedarf-Ermittlungsgesetz -RBEG- für Bezieher von Leistungen nach SGB II anzustreben.

 

  • Bei der Konzepterstellung ist insbesondere ein Modell zu erarbeiten, das eine Abmangelfinanzierung durch die Aufgabenträger für die Verkehrsunternehmen bzw. den VVS in Höhe der ermittelten Umsteigerverluste zum Tag der Einführung vorsieht und zusätzliche Einnahmen durch Neukundengewinnung nach Einführung anteilig zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen bzw. VVS aufteilt.

 

  • Anhand des erstellten Konzeptes sollen die voraussichtlichen Kosten ermittelt werden und im Aufsichtsrat des VVS sowie den beteiligten Gebietskörperschaften Landkreise, Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart vorgestellt werden.

 

  • Dabei sind die Erfahrungen des Stuttgarter Modells mit zu berücksichtigen.

 

  • Bis zur Erstellung dieses Konzeptes für ein VVS-weites Soziialticket beantragen wir als ersten Schritt die Einführung eines Sozilatickets für den Landkreis Böblingen (identisch zum Antrag der  SPD-Kreistagsfraktion im Juli 2015).

 

 

Begründung:

 

In der Region leben ca. 180.000 Menschen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, WoGG oder AsylbLG beziehen. Diese Menschen sind in ihrer Mobilität aus finanziellen Gründen deutlich eingeschränkt und können oft die VVS-Preise nicht bezahlen. Für nicht-Erwerbstätige Menschen ist dies auch statistisch belegt durch die regionale Mobilitätsstudie von 2010. In keinem anderen in dieser Studie ausgewerteten Personenkreis  ist der Nutzungsgrad des ÖPNV mit 4,9% der Wege derart gering wie bei den Nicht-Erwerbstätigen.

Mobilität ist aber in einer modernen Gesellschaft Voraussetzung für die diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Dabei hört die Teilhabe nicht an Kreis- oder Gemeindegrenzen auf. Familien verteilen sich innerhalb der ganzen Region, viele kulturelle Ziele sind konzentriert in wenigen Orten und auch politisches Engagement erfordert oft längere Wege.

Ein Sozialticket ist aber nicht nur einfach eine Sozialleistung, die von den Sozialhilfeträgern je nach Kassenlage gewährt werden kann oder nicht. Menschen mit geringem oder aber ohne Erwerbseinkommen haben genauso einen Anspruch auf spezielle VVS-Tarife wie z. B. auch Senioren oder Studenten.

Die im Antrag besonders betonte stichtagsorientierte Abmangelfinanzierung   bietet den Vorteil, daß eine verläßliche finanzielle Belastung der Aufgabenträger ermittelt werden kann, die bei wachsenden Nutzerzahlen nicht wie bei anderen Finanzierungsmodellen zu unkalkulierbar steigenden Kosten führt.

Vielmehr führt bei dieser Finanzierungsform eine steigende Zahl von Nutzern – also die Gewinnung von Neukunden – zu einer Reduzierung der öffentlichen Mittel.

DIE LINKE ist überzeugt, daß sich bei diesem Modell die tatsächlichen Kosten weit unterhalb bisheriger Kostenschätzungen bewegen werden und die Aussicht besteht, daß sich dieses Modell – wie zB beim “KölnPass” – weitgehend selbst tragen kann.

Auch der VVS und die Nahverkehrsunternehmen in der Region profitieren mittel- und langfristig von einem attraktiven Sozialticket, da davon auszugehen ist, daß einmal  für den ÖPNV gewonnene Kunden auch in erheblicher Zahl den ÖPNV weiter nutzen werden, wenn sie durch eine erhebliche Verbesserung ihrer Einkommensverhältnisse nicht mehr zum Bezug eines Sozialticket berechtigt sind.


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