Anträge zu den Haushaltsberatungen der Stadt Heidenheim

Reinhard Püschel   DKP-Stadtrat
Friedenstr. 8, 89522 Heidenheim

An den                                                                                Heidenheim, den 06.November 2012
Gemeinderat der Stadt Heidenheim
Herrn Oberbürgermeister Bernhard Ilg
Rathaus Heidenheim

Betr.: Haushaltsplan 2013
Antrag: Erhalt des Kindergartens St. Hedwig

Ab dem 1.August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren. Als Richtschnur führt der Gesetzgeber eine Quote von 34 Prozent an. Also, nur jedes dritte Kind wird einen Kindergartenplatz erhalten. Schon heute ist klar, viele Kommunen können diesen Rechtsanspruch schon allein aus finanziellen Gründen nicht verwirklichen. Auch fehlt es an ausgebildeten Erziehern und Erzieherinnen.

Das sieht auch der Baden-Württembergische Städtetag so und schlägt Alarm, weil der „Rechtsanspruch auf Kita-Plätze nicht erfüllbar“ sei. (Heidenheimer Zeitung 30.10.12)

Im kommenden Jahr wird auf dem Ploucquet-Areal ein neuer Kindergarten gebaut. Dafür soll der Kindergarten St. Hedwig geschlossen werden.

Auch wenn in Heidenheim das Betreuungsangebot günstiger ist, wird trotzdem jeder Kindergartenplatz gebraucht.

Antrag:

  1. Der Kindergarten St. Hedwig wird erhalten
  2. Der Kindergarten St. Hedwig wird saniert.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Püschel

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Reinhard Püschel   DKP-Stadtrat
Friedenstr. 8, 89522 Heidenheim

An  den                                                                              Heidenheim, den 12. November 2012
Gemeinderat der Stadt Heidenheim,
Herrn Oberbürgermeister Bernhard Ilg
Rathaus Heidenheim

Betr.:    Haushaltsplan 13        Demokratische Bürgerbeteiligung /  Bürgerrechte

Die Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg ist alles andere als Demokratie- und Bürgerbeteiligungsfreundlich. Ob mit Bürgerversammlungen (§20a), ob mit Bürgeranträgen (§20b) oder mit Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren (§21) Bürgerrechte in Anspruch genommen werden, so wird die Inanspruchnahme dieser Bürgerrechte mit zu hohen formalen Hürden behindert.

Lediglich im Paragraph 81 GemO war jedem Einwohner das Recht eingeräumt worden zum Haushaltsentwurf  konkret Stellung zu beziehen und Einwände zu formulieren. In diesem Paragraphen war es bis 2005 vorgesehen, dass der Entwurf der Haushaltssatzung nach ortsüblicher Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist. Einwohner und Abgabepflichtige konnten bis zum Ablauf des siebenten Tages Einwendungen gegen den Entwurf erheben.

Politisch interessant war, dass über fristgemäß erhobene Einwendungen der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beschließen hatte. Dieses Recht war einmalig, denn zu keinem Zeitpunkt und zu keinen anderen Themen hatten die Einwohner der Stadt überhaupt Gelegenheit Einwände zu formulieren die dann vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden mussten. Dieses wichtige demokratische Bürgerrecht wurde durch die Baden-Würrtembergische CDU/FDP geführte Landesregierung  unter Mappus im Jahr 2005 abgeschafft.

Obwohl die neue Grüne/SPD Landesregierung mehr demokratische Rechte versprach, hat sich bis heute nicht viel getan. Auch ein Schreiben der DKP-Heidenheim an die zuständigen Landesstellen wurde nur ungenügend beantwortet.

Der Wille des Heidenheimer Gemeindrats und auch der Verwaltung mit mehr Öffentlichkeit die Kommunalpolitik im Bewusstsein der Bürger zu stärken, ist eine gute Voraussetzung, sich mit dem § 81 GemO zu befassen. In unserem Rechtsaufbau ist es zulässig, dass im untergeordneten Recht gegenüber dem darüber liegenden Recht Verbesserungen vereinbart werden können. Dies würde bedeuten, dass die Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg durch Entscheidungen des Gemeinderats nicht verschlechtert aber verbessert werden könnte.

Um dem Ziel für mehr Bürgerdemokratie wieder näher zu kommen, sollte der Abbau des Rechts im § 81 GemO durch eine Entscheidung des Gemeinderats  zumindest in den alten oder früheren Stand zurückgeführt werden.

Daher bitte ich, der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, den Paragraphen 81 GemO  -Erlass der Haushaltssatzung- im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit örtlich neu zu fassen.
  2. Zu prüfen, inwieweit die Hauptsatzung oder die Geschäftsordnung des Gemeinderats dazu geeignet erscheint.
  3. Zu Prüfen, inwieweit dazu eine gesonderte Satzung notwendig ist.

Sehr verehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

in der Aussprache um eine Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen war große Übereinstimmung erkennbar, der Kommunalpolitik einen höheren  demokratischen Stellenwert einzuräumen.

Ich bitte Sie daher, den oben stehenden Antrag zu unterstützen.

Mit freundlichem Gruß

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Reinhard Püschel     DKP-Stadtrat
Friedenstr. 8, 89522 Heidenheim

An den                                                                                Heidenheim, den 07.November 2012
Gemeinderat der Stadt Heidenheim
Herrn Oberbürgermeister Bernhard Ilg
Rathaus Heidenheim

Betr.:    Haushaltsplan 2013         Sozialer Wohnungsbau

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ilg,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

die Zahl der Sozialwohnungen sinkt. Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Dagegen boomt das Luxus-Segment. Auch in Heidenheim ist diese Tendenz unverkennbar. Vom Sinn, dass Wohnraum zur Daseinsvorsorge für breite Schichten der Bevölkerung zählt und damit ein Grund-und Menschenrecht ist, ist man weit abgekommen.

In Baden-Württemberg fehlen einer Studie zufolge rund 436.000 Sozialwohnungen. Gleichzeitig „verschwinden“ pro Jahr 4.800 Sozialwohnungen. Im Kreis Heidenheim stammen rund 55 Prozent aller Wohnungen aus der Zeit vor 1970. Nur 22 Prozent der Wohnungen sind nach der Wende gebaut worden. Wenn es um energiesparende, altersgerechte und bezahlbare Wohnungen geht, herrscht in Heidenheim Wohnungsknappheit. Viele Mietwohnungen der Gagfah sind in einem schlechten Zustand.

Kommunale Daseinsvorsorge bedeutet sozialpolitisches und verantwortliches Handeln. Angesichts der prognostizierten weiteren Öffnung der Schere zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft, ergibt sich zwangsläufig eine ausgeprägte sozialpolitische Verantwortung vor Ort: Da hat der soziale Mietwohnungsbau eine besondere Bedeutung!

Im Baugebiet Fürsamen wie im Bereich Giengener Str./Walther-Wolf-Str.(ehemaliges „Klein Zürich“), sind Bauplätze vorhanden.

Ich beantrage daher:

Fürsamen

  1. Im Bebauungsplan Fürsamen II werden im Rahmen eines sozialen Mietwohnungsbaus 15 Reihenhäuser aufgenommen.
  2. Es wird der Bau eines Kindergartens berücksichtigt.

„Klein Zürich“

  1. 1. Für die Brachfläche (ehemaliges Wohngebiet „Klein Zürich“) wird kommunaler Eigenbedarf zum Bau von kommunalen Mietwohnungen beschlossen.
  2. Es sind alle gestalterische und planrechtliche Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Veränderungssperre nach den §§14,16 und 17 BauGB beschlossen werden kann.
  3. Die 5 Millionen Euro aus der Sonderrücklage (Gagfah-Ertrag) werden entsprechend den Anforderungen eines zu erstellenden Bebauungsplans aufgestockt.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Püschel

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Reinhard Püschel   DKP-Stadtrat
Friedenstr. 8, 89522 Heidenheim

An den                                                                                  Heidenheim, den 9.November 2012
Gemeinderat der Stadt Heidenheim
Herrn Oberbürgermeister Bernhard Ilg
Rathaus Heidenheim

Betr.:   Haushaltsplan 2013       Stadtwerke in kommunale Verwaltung  

„Wir sind ein Industrieland und wir brauchen Strom in großen Mengen. Zuverlässig, rund um die Uhr. Auch nachts, auch an Tagen, an denen der Wind nicht weht. Zu Kosten, die wesentliche Technologien und Produktionsprozesse nicht in andere Länder treiben“. So Voith-Chef Lienhard  (HZ 28.09.2012) mit seiner Forderung nach stabiler, bezahlbarer Energie für die deutsche Industrie.

So wie die Industrie die Politik anmahnt, dass ihr stabile und bezahlbare Energie für ihre Daseins- und Profitstrategien zur Verfügung gestellt wird, so erwarten auch die privaten Haushalte, erwarten die Familien Schulze und Müller in Stadt und Land, für ihre Daseinsvorsorge, bezahlbaren Strom, Gas, Wasser und Wärme.

Dem ist aber nicht so. Die rasant steigenden Energiepreise bedeuten für viele private Haushalte eine zunehmende existenzielle Belastung. Immer mehr Menschen können sich Energie nicht mehr leisten Rund 800 000 Menschen werden pro Jahr von ihrer Strom- und Gasversorgung abgetrennt.

Die Industrie dagegen wird durch ein Bündel von Ausnahmeregelungen von Abgaben ganz oder teilweise befreit. Es ist anzunehmen, dass auch  große Heidenheimer Firmen davon profitieren und die Bevölkerung dafür aufkommen muss.

Der zwischen der Stadt Heidenheim und der Stadtwerke Heidenheim AG abgeschlossene Konzessionsvertrag endet am 31.12.2012.

Wir halten es daher für dringend erforderlich, das Thema Demokratisierung der Stadtwerke AG öffentlich auf die Tagesordnung zu setzen. Ganz im Sinne der von der Stadtverwaltung so häufig erwähnten Transparenz. Kommunale Unternehmen stehen nicht unter Profiterwartungen wie eine Aktiengesellschaft. Kommunale Unternehmen arbeiten aufwandsdeckend, was nicht ausschließt, dass sie Gewinne machen. Entscheidend ist jedoch, dass es transparente Entscheidungen gibt, wie die Gewinne verwendet werden. Gerade bei der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, den Grundprodukten der Daseinsvorsorge ist eine wirkliche Transparenz, verbunden mit demokratischen Entscheidungen, von zukunftsweisender Bedeutung.

Antrag:

Noch vor Ablauf des 20-jährigen Konzessionsvertrags zwischen der Stadt Heidenheim und seiner 100%-Tochter Stadtwerke Heidenheim AG zum 31.12.2012 ist der Weg für eine neue demokratische Rechtsform gegeben.

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte zu prüfen, die Stadtwerke Heidenheim AG in eine Rechtsform zu übertragen, die ein Höchstmaß an kommunalem Selbstverwaltungsrecht  sichert.
  2. Informations- und Mitbestimmungsrechte des Gemeinderats und der Bürger sind zu gewährleisten.
  3. Ziele sind die Wiedererlangung der kommunalen Gestaltungshoheit und einer wirtschaftlichen Transparenz als Grundvoraussetzungen für den Aufbau einer demokratischen und kommunalen Energiestruktur.

Unterstützen Sie bitte unseren Antrag.

Mit freundlichen Grüßen


Ein Kommentar zu „Anträge zu den Haushaltsberatungen der Stadt Heidenheim”

  • Michael Bernloehr sagt:

    Zum Antrag [Demokratische Bürgerbeteiligung / Bürgerrechte] ..

    Eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von mehr Bürgerrechten und Bürgerbeteiligung ist ‚Transparenz‘ und ‚Information‘. Damit liegt es bei vielen öffentlichen Verwaltungen und ihren Betrieben (Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, etc.) insbesondere der Landkreise und Kommunen freilich weiterhin im Argen. Weiterhin wird eher hinter verschlossenen Türen in ‚Geheimen Sitzungen‘ die eigene Verwaltungssuppe gekocht, weiterhin eher nach Gutsherrenart Einblick und Information gewährt, wenn der Bürger solches begehrt. Ein schlicht unhaltbarer Zustand im Verhältnis zwischen dem Souverän und seinem Staat, zwischen dem Bürger und seinen Verwaltungen, in einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft.

    Seit dem 1.Januar 2006 hat jeder Bürger den grundsätzlichen und voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu (amtlichen) Informationen des Bundes, seiner Verwaltungen und Betriebe, soweit diese analoge öffentlich rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Ein eher noch schüchternes Werk für Transparenz und Informationszugang. 11 Bundesländer verfügen für ihren Zuständigkeits- und Wirkungsbereich ebenfalls über mehr oder weniger ‚bürgerfreundliche‘ eigene IFGs. Das am 06. Oktober 2012 in Hamburg in Kraft getretene Transparenzgesetz (HmbTG) darf – nicht zuletzt Dank einer breiten Bürgerbewegung(!) – dabei als vorbildlich gelten. Das neue ThürIFG vom 14.12.2012 in Thüringen hingegen als trauriges, weil Transparenz und Information eher be- und verhinderndes Schlusslicht. Weiterhin fehlen die Südstaaten Baden-Württemberg und Bayern, für das immerhin schon ein Entwurf vorliegt.

    Auch in den Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg sind bislang erst wenige zaghafte Ansätze zu eigenen Transparenz- und Informationsfreiheitsordnungen für ihren jeweiligen Wirkungs- und Zuständigkeitsbereich zu verzeichnen. Hingegen haben inzwischen fast 50(!) bayrische Kommunen und Landkreise eigene Transparenz- und Informationsfreiheitsordnungen für ihren Wirkungs- und Zuständigkeitsbereich verabschiedet. Diese sind im Internet unter [http://informationsfreiheit.org/ubersicht/] abrufbar. Sicher auch Anregungen für eigene Anträge in den Kommunalparlamenten zu Sachen Transparenz und Informationsfreiheit.

    Bei Interesse an weiterführenden Informationen und Anregungen, ggf. auch Veranstaltungen dazu, einfach melden.

    Michael Bernloehr
    DIE LINKE. BW
    LAG ‚Bürgerrechte und Demokratie‘

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