Beschwerde bzgl. der Nichtbehandlung unseres Antrages „Mobilitätsticket für den ÖPNV im Landkreis Ludwigsburg“

14. Dezember 2016  Antrag, Kreistage, Soziales

Beschwerde zum Antrag „Mobilitätsticket“ von der Kreistagsfraktion DIE LINKE im Ludwigsburger Kreistag.

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Hass
Am 17. Oktober 2016 wurde der „Antrag Mobilitätsticket“ unserer Kreistagsfraktion an die
Geschäftsstelle des Kreistages per eMail gesandt. Weiter wurde ihnen in der Sitzung des
Sozialausschusses am 19. Oktober 2016 der Antrag von Kreisrätin Frau Jeziorski persönlich
übergeben und eingebracht.
Die auf 27.10.2016 datierte Einladung zur Sitzung des Sozialausschusses am 11. November 2016
enthält weder den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Antrag noch wird dieser in der
Tagesordnung aufgeführt.
Wir stellen fest, dass der Antrag rechtzeitig bei der Verwaltung einging und, dass es sich um
keinen inhaltsgleichen Antrag eines schon zuvor gestellten Antrages handelt. Es gibt also aus Sicht
der unserer Fraktion keine rechtlichen Gründe diesen Antrag aus formalen Gründen
zurückzuweisen.
Auf telefonische Nachfrage erklärte Herr Dezernent Pfrommer, dass von der Verwaltung
entschieden wurde diesen Antrag unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ aufzurufen. Er
würde hierzu zur Sitzung ausgelegt. Weiter nannte Herr Pfrommer den Antrag inhaltsgleich mit
einem im Vorjahr gestellten Antrag unserer Fraktion. Dies ist falsch.
Für DIE LINKE Kreistagsfraktion stellt die Form der Behandlung unseres Antrages eine erhebliche
Behinderung unserer Kreistagstätigkeit dar. Handelt es sich doch um einen haushaltswirksamen
Antrag, zu dem die anderen Fraktionen Stellung beziehen sollen. Dies ist Ihnen aber nicht möglich,
wenn sie den Antrag erst zur Sitzung und nicht mit den offiziellen Unterlagen erhalten. Aus der
Tagesordnung ist darüber hinaus nicht ersichtlich, dass dieser Antrag überhaupt besprochen
werden soll.
DIE LINKE. Kreistagsfraktion fordert die Verwaltung auf
1. den Antrag „Mobilitätsticket für den ÖPNV im Landkreis Ludwigsburg unverzüglich zu
versenden
2. mit gleicher Post eine neue, korrigierte Tagesordnung des Sozialausschusses zu versenden.
3. bei der amtlichen Bekanntmachung (Veröffentlichung) der Tagesordnung in der Tagespresse
eine entsprechende Aufnahme unseres Antrages, bzw. eine zeitnahe Nachveröffentlichung,
falls eine Aufnahme unseres Tagesordnungspunktes wegen Redaktionsschluss nicht mehr
möglich sein sollte zu veranlassen.
4. eine schriftliche Erklärung, weshalb unser Antrag von der Verwaltung nicht auf die
ursprüngliche versandte Tagesordnung gesetzt wurde und welche rechtliche Gründen sie
anführt?
Für die Fraktion
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Kemmerle


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