Bezahlbarer Wohnraum im Kreis Tübingen

12. März 2013  Kreistage, Position, Soziales, Wohnen

Angela Hauser, Linke-Kreistagsfraktion

Im neuen Kreisbaubericht wird wieder ersichtlich werden, dass im Kreis Tübingen und in der Stadt Tübingen sowieso, der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Und dies insbesondere für bezahlbaren Wohnraum, also für Sozialwohnungen. Mitunter ist dies ist ein Erbe der alten Landesregierung, die praktisch jegliche Wohnbauförderung eingestellt hat. Im Kreis Tübingen eine Wohnung zu finden, ist vor allem für diejenigen mit geringem Einkommen, für Familien mit Kindern, für Ältere, für Migranten, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung schwierig. Die Nachfrage nach Wohnungen, besonders nach bezahlbarem Wohnraum, ist höher als das Angebot. Das treibt natürlich die Mieten in die Höhe.

Zwar hat sich die Wohnraumversorgung beim Sozialwohnungsbau durch die höhere Bezuschussung verbessert, dies reicht aber noch lange nicht aus. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum muss ein Schwerpunkt der Politik sein. Bei jedem Neubaugebiet, bei jedem neuen Areal sollte ein Drittel der Bauvorhaben als Sozialwohnungen ausgeschrieben werden – für kommunale Bauträger ebenso wie für private Investoren. Mieterhöhungen in Folge energetischer Sanierungen sollen gedeckelt werden.

Ein einstimmiger Beschluss der Ministerpräsidenten besagt, dass die Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung nicht höher sein darf als die Höhe der Energieeinsparung. Gleichzeitig muss es eine Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich gefördertem Wohnraum geben. Bis 2009 galt hier das Prinzip der Kostenmiete, das besagt, dass die Erträge des Vermieters die laufenden Kosten decken muss, ihm aber darüber hinaus keine Gewinne zufließen dürfen. Das war eine vernünftige und faire Regelung. Nun sollen sich die Mieten bei Sozialwohnungen nicht mehr an der Kostenmiete orientieren, sondern an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Es soll zwar eine Höchstmiete für Sozialwohnungen geben, die aber nur einen zehnprozentigen Mindestabschlag zu den ortsüblichen Mieten haben soll.

Eine Festschreibung von zehn Prozent unter dem ortsüblichen Mietspiegel lehnen wir Linken ab, denn das würde eine enorme Mieterhöhung bei Sozialwohnungen bedeuten. Deshalb fordern wir, dass die Miete bei Sozialwohnungen 30 Prozent unter dem Mietspiegel oder den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen soll, aber nicht höher als die Kostenmiete sein darf. Der Mietspiegel darf nicht zum Mieterhöhungsspiegel werden!

28. März 2013 Position, Gemeinderat, KV Tübingen, Aktiv vor Ort


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