Daimler kriegt 62 Millionen Gewerbesteuer aus dem Jahr 2002 zurück

Richard Pitterle (Stadtrat der LINKEN in Sindelfingen und steuerpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion) erklärt zur millionenschweren Gewerbesteuer-Rückforderung des 100-Jahre-Jubilars Daimler Benz :

Die Vergangenheit der Regierung Schröder hat Sindelfingen eingeholt. Während für die Arbeitslosen Hartz IV verordnet wurde, sind  die Veräußerungsgewinne der Unternehmen aus dem Verkauf von Anteilen an Aktienfonds im sogenannten Steuersenkungsgesetz freigestellt. Die Regierung Schröder „vergaß“ allerdings das Gesetz so eindeutig zu fassen, dass die Kehrseite der Gewinne, nämlich die Verluste dann nicht gewinnmindernd hätten berücksichtigt werden dürfen. Denn im Ergebnis waren die Gewinne steuerfrei und die Verluste wurden gewinnmindernd in der Steuerbilanz geltend gemacht und dadurch sozialisiert. Da dieses Ergebnis für die Finanzämter unlogisch erschien, gab es unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes bei den Finanzämtern. 2003 hat der Gesetzgeber daher aus seiner Sicht eine „Klarstellung“ vorgenommen, wonach weder Gewinne noch Verluste steuerlich zu berücksichtigen wären. Diese wollte er auch auf die Vorjahre angewendet wissen.

Diese im Gesetz enthaltene Rückwirkung landete bei Finanzgerichten. Ein Finanzgericht legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor.  Gegenstand der Vorlage war die Frage, ob Kapitalgesellschaften  berechtigt sind, Wertverluste ihrer Anteile an Investmentfonds für die Jahre 2001 und 2002 steuerlich gewinnmindernd geltend zu machen, während das Gesetz Gewinne grundsätzlich steuerfrei stellte.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 17.12.2013  http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/12/ls20131217_1bvl000508.html

und erklärte die Rückwirkung für verfassungswidrig, stellte es jedoch dem Fachgericht frei zu entscheiden, ob es durch Auslegung des ursprünglichen Gesetzes zu einem Verbot der Berücksichtigung der Verluste kommt.

In ihren News von März 2014 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC auf dieses Urteil und die Folgen hingewiesen:

Aufgrund des am 17.12.2013 ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 5/08) könnten durch Abschreibungen oder durch Rückgabe entstandene Verluste auf Aktienanteile von Spezialfonds nun doch nachträglich steuerwirksam zu berücksichtigen sein. „

Mehrere Fachportale, so auch  die „Aktiengesellschaft“  veröffentlichten im September 2014  das Urteil des Bundesfinanzhofs ( IR 33/09) vom 25.6.2014, in dem entschieden wurde, dass Verluste gewinnmindernd für das Jahr 2002 abzuziehen sind.

http://www.die-aktiengesellschaft.de/37863.htm

Auch nachzulesen im Sis-Verlag:

BFH-Urteil vom 25.6.2014, I R 33/09 (veröffentlicht am 24.9.2014)

http://www.sis-verlag.de/archiv/koerperschaftsteuer-umwandlungssteuer/rechtsprechung/7339-bfh-hinzurechnung-eines-sog-negativen-aktiengewinns-aus-der-rueckgabe-von-anteilsscheinen-an-einem-wertpapier-sondervermoegen-zum-steuerbilanzgewinn-bfh-hinzurechnung-eines-sog-negativen-aktiengewinns-aus-der-rueckgabe-von-anteilsscheinen-an-einem-wertpapier-sondervermoegen-zum-steuerbilanzgewinn

Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

–         Warum erfolgte die Mitteilung der Rückforderung der Gewerbesteuer durch die Daimler Benz AG erst jetzt?

–         Seit wann wussten die Verantwortlichen beim Daimler Benz von Ihrer Forderung? Es scheint unwahrscheinlich zu sein, dass der Leiter der Steuerabteilung, weder die News von PwC vom März 2014 noch das am 24.9.2014 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs kannte.

–         Wenn man diese Information verschweigt im Wissen, dass der Sindelfinger Haushalt zur Makulatur wird, dann ist es m.E. eine Missachtung der Arbeit der Ersteller des Haushalts (der Verwaltung) als auch der ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats die sich Stunden über Stunden mit den Zahlen des Haushalts beschäftigt haben.

–         Aber es gibt auch Fragen an das Finanzministerium in Baden-Württemberg:

–         Warum hat der Landesfinanzminister Schmid nicht Sindelfingen und andere möglicherweise betroffenen Kommunen vorgewarnt vor den negativen Folgen der ergangenen Rechtsprechung? Im Finanzministerium wird man die beiden Urteile des BVerfG und des BfH doch registriert haben?

–         Und an die Sindelfinger Verwaltung:

–         Lernt die Verwaltung aus der Situation, dass sie solange nicht auf der gleichen Augenhöhe mit dem Konzern verhandeln kann, solange sie nicht über kommunale Betriebsprüfer die Fähigkeit hat, selbst Einsicht in die Bilanzen und Steuerunterlagen zu nehmen. Sie bleibt so immer auf das Wohlwollen der Konzernlenker angewiesen.


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