Für eine faire Finanzierung der Krankenhauskosten!

30. Juli 2015  Gesundheit, Position

DIE LINKE im Heilbronner Kreistag stimmte auf der letzten Kreistagssitzung einer Resolution der Verwaltung zu, in der eine faire Finanzierung der Krankhäuser gefordert wurde.

Hier die Begründung, unten die Resolution.

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit in einem beschleunigten Verfahren über den Entwurf des „Krankenhausstrukturgesetzes“ (KHSG). Dieser basiert auf Eckpunkten einer Bund-Länder-AG. Das KHSG enthält Regelungen zur Betriebskostenfinanzierung, Sicherstellungs- und Zentrenzuschlägen, Qualitätsvorgaben und Qualitätskontrollen.

Der Gesetzentwurf wird unter anderem vom Sozialministerium Baden-Württemberg, von der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft, vom Landkreistag Baden-Württemberg und vom Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. einheitlich negativ bewertet. Insbesondere die Verschlechterungen in der
Krankenhausfinanzierung gefährden die kommunale Daseinsvorsorge im Krankenhauswesen. Auch die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH hätten spürbar negative Konsequenzen zu verkraften.
Der Entwurf des KHSG bedarf insbesondere auch aus der Sicht der kommunalen Krankenhausträger einer grundlegenden Überarbeitung. Die Verwaltung hält es daher für geboten, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Der Landkreistag Baden-Württemberg hat hierzu eine Resolution initiiert.

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Resolution des Kreistags des Landkreises Heilbronn an die Bundes- und Landespolitik

 

Für eine faire Finanzierung der Krankenhauskosten!

 

Der im Bundestag derzeit beratene Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes bereitet uns allergrößte Sorge.

Sollte der Gesetzentwurf in seiner aktuell vorliegen den Fassung verabschiedet werden, so dürfte der Privatisierungs- und Schließungsdruck, der auf der baden-württembergischen Krankenhauslandschaft lastet, deutlich zunehmen. Damit gefährdet das Gesetzesvorhaben in seiner derzeitigen Entwurfsfassung die kommunale Daseinsvorsorge im Krankenhauswesen. Der Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes muss daher grundlegend überarbeitet werden.

Drei Kernanliegen stehen dabei für uns im Vordergrund.

Infolge des jahrelangen Kostensenkungsdrucks sind alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft. Weitere Kürzungen sind daher nicht mehr verkraftbar. Die derzeit vorgesehene Streichung des Versorgungszuschlags würde bei der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH ab 2017 schlagartig Finanzmittel in Höhe von 1,8 Mio. € entziehen. Dies entspricht umgerechnet etwa 35 Pflegekräften. Im Interesse der Patientinnen und Patienten wie auch des Personals muss deshalb der Versorgungszuschlag zwingend in vollem Umfang erhalten bleiben. Seit Jahren schon steigen die Krankenhauskosten ungleich stärker an als die Entgelte für Krankenhausleistungen. Insbesondere die Tariflohn-Erlös-Schere öffnet sich immer weiter. Seit 2005 sind bei den SLK-Kliniken die Tariflöhne um 20,75 %, die Vergütungspreise für Krankenhausleistungen hingegen nur um 12,32 % gestiegen.

Um Personalabbau und Qualitätsverlust zu vermeiden, muss die kurzfristige und systematische Refinanzierung

der durchschnittlichen Kostenzuwächse und insbesondere auch der Lohnsteigerungen gesetzlich verankert werden.

Die Notfallambulanzen der Krankenhäuser behandeln Jahr für Jahr mehr Menschen. Bei den SLK-Kliniken gab es in den letzten zehn Jahren einen Zuwachs um 42,7 %. Allerdings beläuft sich der durchschnittliche Fehlbetrag pro Fall auf fast 90 €. Das Jahresdefizit unserer Notfallambulanzen betrug zuletzt 5,3 Mio. €

Damit die ambulanten Notambulanzen in den Krankenhäusern rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für die Patientinnen und Patienten da sein können, müssen endlich gesetzliche Regelungen zur kostendeckenden Bezahlung dieser Notfallleistungen geschaffen werden.

Nun ist allerdings nicht nur die Bundesebene gefordert. Auch bei der Krankenhausinvestitionsförderung

durch das Land müssen noch vor Ende der Legislaturperiode des Landtags spürbare Fortschritte erzielt werden. Denn andernfalls geraten die Krankenhäuser immer tiefer in einen Teufelskreis. Schließlich führen nicht getätigte Investitionen regelmäßig zu höheren Betriebskosten.

Wir erwarten daher, dass das Land im Wege eines Nachtrags zum aktuellen Staatshaushaltsplan die Mittel für die Förderung der Plankrankenhäuser in Baden-Württemberg um rund 150 Mio. € auf 600 Mio. € pro Jahr erhöht. Tatsächlich erforderlich, um den Investitionsstau abzubauen, wären jährlich zirka 750 Mio. €.


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