Gebührenfreie Kitas statt Kinderverdummungsgeld

Anja Lorenz und Maggie Paal kritisieren für den Tübinger Kreisverband der LINKEN die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes:

„Es wäre besser hier in Tübingen die hohen Kitagebühren zu senken statt eine neue Herdprämie einzuführen.“

Die LINKE kritisiert die von Kristina Schröder in ihrem Buch „Danke, emanzipiert sind wir selber: Abschied von der Diktatur der Rollenbilder“ aufgestellten Thesen. Solange Erwerbslosigkeit, Niedriglohn, prekäre Arbeitsverhältnisse und fehlende Kita-Plätze das Leben von Frauen bestimmen, tut eine kämpferische Frauenbewegung Not. Die Ministerin hingegen hat in ihrer bisherigen Amtszeit nichts dafür getan, die zentralen Probleme der Frauen anzugehen. Stattdessen hält sie an der Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes fest, das eigentlich ein Kinderverdummungsgeld ist.

Schröder behauptet in ihrem Buch, die bundesdeutschen Feministinnen der 70er und 80er Jahre würden Frauen zur Berufstätigkeit drängen, Hausfrauen abwerten und damit Frauen bevormunden. Dem wolle sie mit ihrem Buch etwas entgegensetzen.

Die meisten Frauen bleiben aber nicht freiwillig zu Hause. Sie leiden unter Erwerbslosigkeit, fehlenden Kita-Angeboten, Niedriglohn und den hohen Gebühren für die Kinderbetreuung. Oft decken Lohn oder Gehalt der Frau gerade die Kita-Kosten oder der Besuch von Kindergarten und Kinderkrippe bedeuten für die Familie gar ein Verlustgeschäft. Frauen schaffen heute verstärkt im Niedriglohnsektor, als Minijobberinnen oder Teilzeitarbeiterinnen und selbst in regulären Arbeitsverhältnissen verdienen sie deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Erwerbslosigkeit unter Frauen, v.a. unter jungen Müttern, ist überdurchschnittlich hoch. Erwerbslose – darunter viele Hausfrauen – sind derzeit der dauerhaften Diskriminierung durch die Gesellschaft ausgesetzt.

Die Linke fordert gute, kostenlose Kitas für alle Kinder, Arbeitsplätze, von denen man leben kann und die dennoch genügend Zeit für die Familie lassen sowie eine menschenwürdige, sanktionsfreie Grundsicherung für den Fall der Erwerbslosigkeit. Erst wenn diese Ziele erreicht sind, besteht für Frauen Wahlfreiheit.

 


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