Kreishaushalt Esslingen 2013: Rede und Anträge von Peter Rauscher

30. November 2012  Antrag, Finanzen & Haushalt, Kreistage, Rede

Kreistag, TOP 1: 2. Lesung Haushalt 2013 8.11.2012

Anrede

gestatten Sie mir mit einem unangenehmen Thema zu beginnen: die Situation der Kreiskliniken. Ich halte nichts davon hier und heute Schuldzuweisungen an einzelnen Akteuren zu veranstalten. Denn, wenn man die regionale und überregionale Presse verfolgt, so wird man leicht feststellen, dass unser Problem ein allgemeines Problem darstellt. Selbst, wenn man Fehler unterstellte, erklärten diese ein Defizit von über 11 Millionen Euro nicht. Der Teckbote titelte im September 2012 (18.9.2012): „Klinikbetreiber beklagen immer größeren Kostendruck. Mehr Patienten, mehr Ärzte – und mehr rote Zahlen“. Die verfehlte Gesundheitspolitik des Bundes, aber auch die Weigerung des Landes, notwendige Investitionen zu finanzieren, sind dafür die wichtigsten Ursachen.

Notwendig ist eine ausreichende Finanzierung von Krankenhausinvestitionen aus der öffentlichen Hand, hier ist in erster Linie das Land gefordert. Eine Gesundheitspolitik, die im neoliberalen Sinne aus kranken Menschen Fallzahlen und Fallpauschalen macht und damit diese zur Ware degradiert, ist verfehlt. Krankenhäuser dürfen nicht auf profitorientiertes Wirtschaften – so wie es die Gesundheitsreform wollte – ausgerichtet werden. Wenn mehr als die Hälfte der Krankenhäuser im Land trotz nachgewiesener Effizienz keine Überschüsse erzielen, dann stimmt etwas im System nicht. Hier müssen wir auf allen Ebenen politisch wirken.

Falsch und überstürzt halte ich allerdings auch die teilweise Schließung von Klinikstandorten, bevor das Gutachten über die Klinikstruktur im Landkreis vorliegt. Meines Erachtens widerspricht dies dem Gutachterauftrag vom 24.5.2012.

Deutlich möchte ich auch machen, dass wir gemeinsam eines verhindern sollten, eine Privatisierung unserer Kliniken. Die statistischen Zahlen belegen, dass Privatisierung auch eine Reduzierung der Betten und damit der Grundversorgung bedeutet. Eine Privatisierung bedeutet Verschlechterung der Patientenversorgung und der Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte. Dies gilt auch für Teilprivatisierungen! Die Organisation des Gesundheitswesens ist eine öffentliche Aufgabe. Das Gesundheitswesen darf nicht zum Markt, Gesundheit und Krankheit nicht zu Waren werden.

 

Herr Landrat Eininger hat in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltes richtig betont, dass der Landkreis weiterhin Aufgabenträger des Busverkehres sein soll, denn „wir Landkreise … wissen besser, wie das Busangebot auszusehen hat, weil wir näher vor Ort sind“. Dem möchte ich zustimmen und diese Kompetenz sollten wir auch nutzen. So wissen wir, weil wir vor Ort sind, dass das Tarifsystem des VVS die Landkreise benachteiligt und die Landeshauptstadt Stuttgart bevorzugt. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel erläutern: Ein Stuttgarter VVS-Kunde kann quer durch die Landeshauptstadt fahren und zahlt dafür hin und zurück 5,20 Euro. Ein Nürtinger VVS-Kunde kommt mit diesem Betrag gerade bis Köngen, will er in die Kreisstadt Esslingen fahren, dann zahlt er 9,20 Euro. Die Ursache liegt in den Tarifzonen: Der Tarifzonenplan des VVS sieht für Stuttgart nur noch zwei Tarifzonen anstelle der bisherigen vier vor. Da wir ja näher vor Ort sind, ist es notwendig, dass der Landkreis (vielleicht zusammen mit den anderen Landkreisen im VVS) im Rahmen der Tarifverhandlungen des Mischverbundes VVS die Initiative ergreift, um den Tarifzonenplan im Interesse der Landkreisbevölkerung zu ändern durch die Einführung von nur zwei Tarifzonen (wie in Stuttgart geschehen) für die einzelnen Landkreise. Ein ähnliches Problem gibt es auch mit dem Kurzstreckenticket, das für viele Kunden im Landkreis nicht nutzbar ist, weil sie nach der dritten Haltestellen in der „Pampa“ landen. Der Einwand, der kommen wird, wird lauten, ja, die Entfernung sei unterschiedlich. Dem ist aber nicht so: Von Stuttgart-Stammheim im Norden bis ans südliche Ende von Stuttgart beträgt die Entfernung ca. 20 Kilometer, von Nürtingen nach Esslingen 22.

 

Wenn ich zum ÖPNV spreche, dann möchte ich erneut an meine Anträge zur Einführung eines Sozialtickets erinnern und diese wiederholen. Auch kann ich nicht umhin auf Probleme in unserem Landkreis, die uns zunehmend finanziell belasten werden, einzugehen.
Die Macher des bestgeplanten Bahnprojekts sprechen bisher auf den Fildern, im Landkreis von einer „nach eingehender Prüfung favorisierten Antragstrasse“. Seit dem 2. Oktober 2002 – also seit über 10 Jahren – hat die Bahn vergeblich versucht, dort auch nur einen Antrag auf Planfetstellung hinzubekommen. Dies verwundert nicht wegen vieler ungeklärter Probleme wie zum Beispiel die Gäubahnzüge, die auf der vorhandenen S-Bahntrasse im Mischverkehr fahren sollen, die viel zu enge Tunnel und die Sicherheitsprobleme.
Vor zwei Wochen nun tagte der Lenkungskreis , und dort stellte man die „neuen“ Filderplanungen vor und sagte, diese seien (Zitat): „Das Ergebnis des Filderdialogs“. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Dialogteilnehmer hatten mit großer Mehrheit beschlossen, die Gäubahn weiter wie bisher über Vaihingen in den Stuttgarter Bahnhof zu führen, und sie sprachen sich gegen den Mischverkehr auf der S-Bahntrasse aus.

Und nun? Ein jahrzehntealter Murks soll jetzt so umgeplant werden, dass ein ähnlicher Murks zu erwarten ist: Die Projektbetreiber wollen den bisher angedachten, unter der Messe liegenden Fernbahnhof drehen und die Gäubahn dort einfädeln.

Das bedeutet u.a. für die Fildern und den Landkreis erhebliche Verschlechterungen durch Mischverkehr auf der Schiene, Lärmbelästigungen, Umwegfahrten der Gäubahn, Mehrverbrauch wertvollen Ackerbodens, große Entfernungen zwischen Bahnhof und S-Bahn.

Das “hochgepriesene” S21-Konzept soll erst mal über Jahre, wohl weit über 2022 hinaus, als Torso ohne Flughafenanschluss betrieben werden.

  • Die Gäubahn müsste dann in Vaihingen enden, sie kommt ja dann weder zum Flughafen noch in den Stuttgarter Tiefbahnhof. Es gäbe über Jahre keine direkte Verbindung Stuttgart-Zürich mehr.
  • Alle Züge von und nach Ulm und Tübingen fahren entlang der Autobahn ohne Halt am Flughafen vorbei. Die Tübinger zweigen ohne Halt in Wendlingen zum Flughafen ab, kommen also weder nach Wendlingen, noch nach Plochingen oder Esslingen und rauschen dann auch noch am Flughafen vorbei.

Und nun fordert die Bahn, diese Mehrkosten für ihr Versagen von zusammen 254 Mio. müssten von allen Partnern getragen werden, schließlich sei dieser „verbesserte Bahnhof“ ja der Wunsch der Filderdialogteilnehmer gewesen, was ja so nicht stimmt.

Und wer soll das bezahlen?

Zunehmend gibt es im Landkreis Probleme mit der Nahversorgung der Bevölkerung. Daher beantrage ich, dass der Landkreis in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung eine
Fachtagung zum Thema Sicherstellung der Nahversorgung in Kommunen durch
Genossenschaftsläden ausrichtet. Bestehende Modelle wie in Unterensingen
oder Nürtingen-Roßdorf und andernorts, aber auch die Bemühungen von ehemaligen
Schlecker-Beschäftigten unter Mithilfe der Gewerkschaft Ver.di, geschlossene Filialen
mit günstiger Lage in ein Nachbarschaftsladennetzwerk zu überführen, sollen dabei
Berücksichtigung finden.

Viele Gemeinden stehen vor der großen Herausforderung für die lokale und
insbesondere alternde Bevölkerung, die Nahversorgung vor Ort sicherzustellen, um der
Abwanderung entgegenzuwirken, Kaufkraft vor Ort zu binden und das
Gewerbesteueraufkommen zu sichern. Sie sind dabei besonders erpressbar durch die
dominierenden Lebensmitteldiscounter. Durch die Ansiedlung von Discountern werden nicht nur vor Ort kleine Läden, Metzger oder Bäcker verdrängt, sondern oftmals auch Händler und Filialisten in umliegenden Gemeinden in wirtschaftliche Nöte gebracht. Durch die Verlagerung von Kundenströmen an die Randlagen müssen oftmals die Ortszentren um ihre Existenz bangen.
Das Genossenschaftswesen hat eine lange Tradition in der deutschen Geschichte.
Für kleine Gemeinden, aber auch für Randbezirke der Mittelzentren könnten Genossenschaftsläden eine echte Alternative zu den großen Discountern sein, um Ortskerne zu revitalisieren, die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs und das Prinzip der kurzen Wege sicherzustellen.
Mit welchen Hürden und Anschubschwierigkeiten aber auch Risiken
Genossenschaftsmodelle konfrontiert sind und wie Kommunen bei diesen Formen der
solidarischen Ökonomie unterstützend wirken können, das soll auf dieser Fachtagung
erörtert werden.

Für das wichtige Thema der Umsetzung der menschrechtsverbindlichen UN-Behindertenkonvention hat der Landkreis schon einiges unternommen – Herr Landrat Einiger hat in seiner Rede darauf hingewiesen. Obwohl hier das Land in der Pflicht ist, finanzielle Mittel bereitzustellen und für die schulische Inklusion auch Änderungen im Schulgesetz zu ermöglichen, hat auch der Landkreis noch Nachholbedarf. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. “Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider”, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der “Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems”. Ich halte es für notwendig, weil diese Feststellung auch für uns zutrifft, dass wir uns noch einmal intensiv mit dem Thema beschäftigen! So wäre es wünschenswert, dass eine Kreistagssitzung sich mit diesem Thema schwerpunktmäßig beschäftigt und dazu als Gast einen fachkompetenten Referenten und die Sozialverbände einlädt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmersamkeit

*

 

Anträge:

 

Änderung der VVS-Tarifzonen:

Herr Landrat Eininger hat in seiner Rede zur Einbringung des Haushaltes richtig betont, dass der Landkreis weiterhin Aufgabenträger des Busverkehres sein soll, denn „wir Landkreise … wissen besser, wie das Busangebot auszusehen hat, weil wir näher vor Ort sind“. Dem möchte ich zustimmen und diese Kompetenz sollten wir auch nutzen. So wissen wir, weil wir vor Ort sind, dass das Tarifsystem des VVS die Landkreise benachteiligt und die Landeshauptstadt Stuttgart bevorzugt. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel erläutern: Ein Stuttgarter VVS-Kunde kann quer durch die Landeshauptstadt fahren und zahlt dafür hin und zurück 5,20 Euro. Ein Nürtinger VVS-Kunde kommt mit diesem Betrag gerade bis Köngen, will er in die Kreisstadt Esslingen fahren, dann zahlt er 9,20 Euro. Die Ursache liegt in den Tarifzonen: Der Tarifzonenplan des VVS sieht für Stuttgart nur noch zwei Tarifzonen anstelle der bisherigen vier vor. Da wir ja näher vor Ort sind, ist es notwendig, dass der Landkreis (vielleicht zusammen mit den anderen Landkreisen im VVS) im Rahmen der Tarifverhandlungen des Mischverbundes VVS die Initiative ergreift, um den Tarifzonenplan im Interesse der Landkreisbevölkerung zu ändern durch die Einführung von nur zwei Tarifzonen (wie in Stuttgart geschehen) für die einzelnen Landkreise. Ein ähnliches Problem gibt es auch mit dem Kurzstreckenticket, das für viele Kunden im Landkreis nicht nutzbar ist, weil sie nach der dritten Haltestellen in der „Pampa“ landen. Der Einwand der kommen wird, wird lauten, ja, die Entfernung sei unterschiedlich. Dem ist aber nicht so: Von Stuttgart-Stammheim im Norden bis ans südliche Ende von Stuttgart beträgt die Entfernung ca. 20 Kilometer, von Nürtingen nach Esslingen 22.

 

Sozialticket:

Die Verwaltung des Landkreise wird beauftragt, ein Vorschlag für ein „Sozialticket“ für das VVS-Tarifgebiet zu erarbeiten und dieses so rechtzeitig fertig zu stellen, dass es in die Diskussion über die Festlegung der Fahrpreise 2014 eingebracht werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf den bisherigen VVS-Stammkundenkreis und die Auslastung der
Verkehrsträger darzustellen.
Als Berechtigte sind in der Konzeption zu berücksichtigen: Wohngeldempfänger,
Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII (einschließlich sog „Aufstocker“) und dem
AsylbLG. Der Ticketpreis ist auf die anteiligen Kosten für Verkehrsleistungen im
Rahmen der Bedarfssätze des Arbeitslosengeldes II zu begrenzen. Der Bezug des
Tickets soll mögliche bürokratische Hürden für den Nutzerkreis auf ein Minimum
reduzieren.

Teilhabe an der Gesellschaft setzt voraus, dass räumliche Distanzen von jedem
Menschen überwunden werden können. Durch die Tarifstruktur und -höhe im VVS ist es
für viele Menschen aus finanzieller Sicht nicht möglich, den ÖPNV zu nutzen. Das
bedeutet alltäglichen Ausschluss aus dem kulturellen, sozialen und politischen Leben.
Dieser Ausschluss wird durch die Ergebnisse der im Auftrag der Region publizierten
Mobilitätsstudie untermauert. Die dort extra ausgewertete Gruppe der
„Nichterwerbstätigen“ zeigt in ihrem Mobilitätsverhalten markante Unterschiede zu allen
anderen gesellschaftlichen Gruppen. Bei keiner anderen Gruppe ist der Anteil des
ÖPNV derart gering (4,9 %), der Anteil an den „preiswerten“ Fortbewegungsmitteln „zu
Fuß“ (37,8 %) und als Automobil-Mitfahrer (22,2 %) derart groß.
Ein Sozialticket ist keine „systemwidrige“ Tarifmaßnahme wie oftmals behauptet, da
auch andere Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Studenten oder Senioren) erst in letzter Zeit eingeführt wurden oder aber altersbezogene Ermäßigungen regelmäßig den realen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst wurden.

Qualitätsstandards für Busse:

  1. Der Landkreis ist zuständig für die Busverkehr im Kreisgebiet. Im Jahre 2009 wurde einen „Gemeinsamen Erklärung“ erarbeitet. Diese Erklärung bedarf dringend der Ergänzung. Ich möchte beantragen, dass für den Busverkehr Qualitätsstandards erarbeitet werden. Notwendig sind als Qualitätsstandards folgende Festlegungen:
  2. – eine Verbesserung der Fahrzeugtechnik (Klimanlagen bis zu Echtzeitanzeigen des Haltestellenverlaufs)
  3. –grundsätzlich dürfen nur Busse mit Niederflurtechnik eingesetzt werden.
  4. – Haltestellenansagen müssen verbindlich erfolgen, der Fahrplan muss verbindlich eingehalten werden. Da die Busse häufig nur auf Anforderung an Haltestellen halten, kommt es öfter vor, dass Busse vor den fahrplanmäßigen Abfahrtszeiten abfahren und Kunden, die pünktlich erscheinen, die Rücklichter der Busse betrachten können.
  5. – eine zeitliche unbeschränkte Fahrradmitnahme ist erforderlich, damit der ÖPNV zu einer vollwertigen Alternative des motorisierten Individualverkehrs wird.
  6. – die Fahrpläne müssen verdichtet werden, dies gilt vor allem auch an Wochenenden

 

  • die Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer müssen verbessert werden, notwendig sind z.B. einheitliche Symbole, angeglichen an die übrigen VVS-Pläne.

bei zukünftigen Busneuanschaffungen muss darauf geachtet werden, dass die Busse genügend Aufstellraum für die Mitnahme von Kinderwägen, Einkaufswägen, Fahrräder haben.

 

Potentiale des Genossenschaftswesens zur Sicherstellung der Nahversorgung in der Region

Der Landkreis richtet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung eine Fachtagung zum Thema Sicherstellung der Nahversorgung in Kommunen durch Genossenschaftsläden aus. Bestehende Modelle wie in Unterensingen oder Nürtingen-Roßdorf und andernorts, aber auch die Bemühungen von ehemaligen Schlecker-Beschäftigten unter Mithilfe der Gewerkschaft Ver.di, geschlossene Filialen mit günstiger Lage in ein Nachbarschaftsladennetzwerk zu überführen, sollen dabei Berücksichtigung finden.

Viele Gemeinden stehen vor der großen Herausforderung für die lokale und
insbesondere alternde Bevölkerung die Nahversorgung vor Ort sicherzustellen um der
Abwanderung entgegenzuwirken, Kaufkraft vor Ort zu binden und das
Gewerbesteueraufkommen zu sichern. Sie sind dabei besonders erpressbar durch die
dominierenden Lebensmitteldiscounter, die für ihre Unternehmungen zur Bedingung
machen, dass ihnen autogerechte Standorte auf der grünen Wiese mit großen
Parkplätzen und sehr große Verkaufsflächen von 800 qm und mehr zur Verfügung
gestellt werden. Bleibt der veranschlagte Kundenstrom aus und sinken die
Profitmargen, so droht schnell die Abwanderung. Durch die Ansiedlung von Discountern
werden nicht nur vor Ort kleine Läden, Metzger oder Bäcker verdrängt, sondern oftmals
auch Händler und Filialisten in umliegenden Gemeinden in wirtschaftliche Nöte
gebracht. Durch die Verlagerung von Kundenströmen an die nicht-integrierten
Randlagen müssen oftmals die Ortszentren um ihre Existenz bangen.
Das Genossenschaftswesen hat eine lange Tradition in der deutschen Geschichte.
Für kleine Gemeinden, aber auch für Randbezirke der
Mittelzentren oder der Landeshauptstand könnten Genossenschaftsläden eine echte
Alternative zu den großen Discountern sein, um Ortskerne zu revitalisieren, die
Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs und das Prinzip der
kurzen Wege sicherzustellen. Vielfach sind Genossenschaftsläden auch Katalysatoren
für bürgerschaftliches Engagement, und bündeln zusätzlich Beratungsleistungen oder
haushaltsnahe Dienstleistungen am Ort.
Mit welchen Hürden und Anschubschwierigkeiten aber auch Risiken
Genossenschaftsmodelle konfrontiert sind und wie Kommunen bei diesen Formen der
solidarischen Ökonomie unterstützend wirken können, das soll auf dieser Fachtagung
erörtert werden.

 

Inklusion

Für das wichtige Thema der Umsetzung der menschrechtsverbindlichen UN-Behindertenkonvention hat der Landkreis schon einiges unternommen – Herr Landrat Einiger hat in seiner Rede darauf hingewiesen. Obwohl hier das Land in der Pflicht ist, finanzielle Mittel bereitzustellen und für die schulische Inklusion auch Änderungen im Schulgesetz zu ermöglichen, hat der Landkreis noch Nachholbedarf. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat die aktuellen Papiere der Kultusministerkonferenz (KMK) zur inklusiven Bildung kritisiert. “Die Papiere spiegeln die verbindliche Richtungsentscheidung der UN-Behindertenrechtskonvention für ein inklusives Bildungssystem nicht wider”, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, anlässlich der Veröffentlichung der “Eckpunkte der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Verwirklichung eines inklusiven Bildungssystems”. Ich halte es für notwendig, dass wir uns noch einmal intensiv mit dem Thema beschäftigen! So beantrage ich, dass eine Kreistagssitzung sich mit diesem Thema schwerpunktmäßig beschäftigt und dazu als Gast einen fachkompetenten Referenten und die Sozialverbände einlädt.


Ein Kommentar zu „Kreishaushalt Esslingen 2013: Rede und Anträge von Peter Rauscher”

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