Mieterhöhungen nach Sanierung. Antrag der LINKEN im Aufsichtsrat der GWG in Tübingen

04. Dezember 2012  Antrag, Gemeinderäte, Soziales

Die LINKE im Tübinger Gemeinderat: Anton Brenner, Angela Hauser, Gerlinde Strasdeit
Die LINKE im Aufsichtsrat der GWG Tübingen: Anton Brenner

Aufsichtsratssitzung der GWG am 4. Dezember 2012

Antrag

Die Mieterhöhungen nach der Sanierung  werden auf den Betrag der tatsächlich erwirkten Einsparung begrenzt.

In seiner Stellungnahme zu den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfen zur Energiewende hat sich der Bundesrat 2011 für eine sozialverträgliche Kostenverteilung zwischen Mieter und Vermieter im Bereich der energetischen Gebäudesanierung ausgesprochen. Der Bundesrat fordert u.a.: “Die Belastung der Mieter durch umlagefähige Sanierungskosten sollte den Betrag der damit verbundenen Nebenkosteneinsparungen nicht überschreiten.“

Das war ein einstimmiger Beschluss aller Ministerpräsidenten. Die Mehrbelastung durch Mieterhöhungen nach der Sanierung ist jedoch weit höher als die Senkung der Nebenkosten, die in der Regel bei 0,50 bis 0,70 € pro Quadratmeter liegt. Die Mieterhöhung der GWG nach Sanierung beträgt mindestens 1,50 € pro qm, in manchen Fällen wird die Miete auch um 3,50 € (Hagellocher Weg) oder gar 4,50 € (Eugenstraße) erhöht.

Was die Ministerpräsidenten, insbesondere Winfried Kretschmann (Grüne) und Hannelore Kraft (SPD), gefordert haben, sollte auch im grün-rot regierten Tübingen möglich sein, dass die Mieterhöhung nach der Sanierung auf den Betrag der tatsächlich erwirkten Einsparung begrenzt ist. Diese so genannte Warmmietenneutralität bewirkt zugleich, dass nur diejenigen Maßnahmen durchgeführt werden, die tatsächlich Energie effektiv einsparen.

Die GWG wirbt zwar mit dem Satz: „Die GWG hat es sich zur Aufgabe gemacht, für breite Schichten der Bevölkerung Wohnraum zu schaffen.“ Aber „breite Schichten der Bevölkerung“ besonders ältere Menschen, die bisher geringe Mieten bezahlt haben, können die erhöhten Mieten nach Sanierung kaum mehr bezahlen.


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