Musterantrag für Kreistage gegen Freihandelsabkommen (TTIP)

06. Oktober 2014  Antrag, Kreistage, TTIP

Hier ein Muster zur individuellen Umgestaltung, nicht alles ist überall verwendbar:

Keine Freihandelsabkommen auf Kosten der Kommunen, der bäuerlichen Landwirtschaft und des Grundwassers

Antrag der Fraktion XYZ im Kreistag XX:

Der Kreistag möge in öffentlicher Sitzung den folgenden Beschluss fassen:

Der Kreistag fordert die baden-württembergische Landesregierung auf,

1)    sich in Berlin und Brüssel für einen Abbruch der Verhandlungen über die Abkommen TTIP, CETA und TiSA und für ein alternatives Verhandlungsmandat der Kommission in der Handelspolitik einzusetzen.

2)    die Abkommen TTIP, CETA und TiSA im Bundesrat abzulehnen.

 

Begründung:

Nach dem Scheitern der globalen Liberalisierungsbestrebungen innerhalb der Welthandelsorganisation WTO verhandelt die Europäische Union derzeit eine neue Generation von Freihandelsabkommen: Die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen der EU und den USA, das europäisch-kanadische Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA), sowie das multilaterale Trade in Services Agreement (TiSA). Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch den Landkreis XX betreffen.

Vier Beispiele für mögliche lokale Auswirkungen sind:

  1. Handelsabkommen, die das Regelungs- und Entscheidungsrecht der Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge achten, müssten die Möglichkeiten der Kommunen erhalten, öffentliche Dienste (wie zum Beispiel die Wasserversorgung) zu erhalten, wiederzubeleben, zu rekommunalisieren, auszuweiten und neu zu schaffen. Vom Geltungsbereich der Vorschriften zur Marktöffnung sowie von Investitionsschutzklauseln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und explizit ausgenommen sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TiSA dar, das eine weitgehende Kommerzialisierung öffentlicher Dienstleistung erreichen möchte.
  1. Im Landkreis XX spielt eine kleinstrukturierte Landwirtschaft mit einem hohen Anteil an ökologisch und/oder unter erschwerten Bedingungen wirtschaftenden Betrieben eine wichtige Rolle. Die Landwirtschaft in Nordamerika arbeitet unter völlig anderen Bedingungen. Sie durch eine Marktöffnung für Agrarprodukte in direkte Konkurrenz zu setzen würde hier zu einem weiteren Höfesterben und langfristig der Aufgabe landwirtschaftlicher Fläche führen. Dabei ist irrelevant, ob eine Marktöffnung durch eine Harmonisierung von Standards und Verfahren, eine gegenseitige Anerkennung von Standards oder eine Senkung oder Abschaffung von Zöllen erreicht wird.
  1. Ein explizites Ziel der amerikanischen Verhandlungsführer in den Verhandlungen über die TTIP ist eine Öffnung des europäischen Markts für Lebensmittel, die mit Gentechnik, Wachstumshormonen oder in der EU nicht zugelassenen Pestiziden produziert wurden. Im Landkreis XX setzen sich Bauern und Bäuerinnen, Umweltschutzorganisationen, kirchliche Gruppen und die Kommunalpolitik seit Jahren für die Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft und Lebensmittel ein. Eine Verhandlung der europäischen Gesetzgebung in diesen Bereich ist für uns nicht akzeptabel.
  1. Im Landkreis XX gibt es Pläne, Erdgas mit Hilfe der sogenannten Fracking-Technologie zu fördern. In der Vergangenheit haben Veränderungen in der Energiepolitik und die Ablehnung von Fördergenehmigungen zu Schadensersatzklagen auf der Basis von Freihandels- und Investitionsschutzabkommen geführt. Die Abkommen TTIP und CETA bedrohen mit ihren Investitionsschutzklauseln die Möglichkeiten, vor Ort Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Gas- oder Chemikalieneintrag durch das Fracking zu ergreifen.

N.N.

KreisrätIn


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