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Haushaltsrede und Masterplan in Schwäbisch Gmünd

Die Haushaltsrede in Schwäbisch Gmünd kann hier nachgelesen werden, dort findet sich auch Antrag und Begründung für einen Masterplan Klimaschutz: Haushaltsrede-DIE-LINKE-2022-Endfassung.docx (live.com)

Konzepte für guten Fußverkehr

07. März 2022  Gemeinderäte, Verkehr

Gemeinsam bietet das Forum Linke Kommunalpolitik in Baden-Württemberg und das Forum linker Kommunalpolitik in Bayern e.V.(FLIK) einen weiteren Online-Austausch an. Auto, Bus und Bike, wo bleiben die FußgängerInnen? Es geht um die FußgängerInnen in unseren Städten und Gemeinden, wie kann ihr Interesse in ein gutes Verkehrskonzept eingebunden werden? Dazu haben wir zwei Referenten eingeladen: Rüdiger Weckmann wird als Mitglied des Vereins Fuss e.V. mit einer allgemeinen Einführung ins Thema starten. Der Stadtrat aus Reutlingen wird auf seine Erfahrungen aus der Fahrradstadt Amsterdam eingehen und über die bisherigen Ideen aus Reutlingen berichten.  Kritian Ronneburg, Mitglied des Abgeordnetenhauses in Berlin und dort Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Kristian wird uns das Berliner Fußverkehrsgesetz erklären und die Positionen der LINKEN darstellen. 

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Antrag: Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut

Die Karlsruher Fraktion DIE LINKE mit folgendem Antrag: Kommunaler Maßnahmenplan zur Verhinderung von Energiearmut
Karlsruhe, den 22.02.2022
Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu aufgefordert, die beschlossene Gaspreiserhöhung zum 01.04.22 zurückzuzunehmen.

2. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wird dazu aufgefordert, eine zeitweilige Preisdeckelung für einen
Gasgrundbedarf von 8000 kwh/Jahr bei einem Singlehaushalt (entspricht etwa einem halben
Jahresverbrauch bei einer 100m² Wohnung) vorzunehmen, bis sich die Preise wieder normalisiert haben. Analog dazu wird dies auch bei einem Stromgrundbedarf von 100 kwh pro/Monat bzw. 1200 kwh/pro Jahr veranlasst. Bei Haushalten mit mehreren Personen soll der Grundbedarf für Gas und Strom entsprechend erhöht werden.

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Energiekosten für Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ausgleichen

Musterantrag vom kommunalpolitischen forum Land Brandenburg:

Liebe Mitstreiter,

der Kreistag Oder-Spree hat auf Antrag der Fraktion Die Linke folgende
Erklärung beschlossen, die auch als Muster für andere Kreistage dienen
kann:

„Energiekosten für Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ausgleichen

Im Landkreis Oder-Spree als Optionskommune sind sowohl die allgemeinen
Sätze der Grundsicherung als auch die Kosten der Unterkunft – bestehend
aus Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten – Positionen des Kreishaushalts.

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Transparenz digital unterstützen

21. Oktober 2021  Antrag, Demokratie, Verwaltung

Stadträtin

Ellena Schumacher Koelsch, Die LINKE, fraktionslos
Betreff

Anträge an das Dezernat I der Stadt Schwäbisch Hall


Ich beantrage:

1. Es wird allen Stadträt:innen während ihrer Amtszeit der digitale Zugang zu Wortprotokollen
aus nicht-öffentlichen Sitzungen auf dem derzeitigen und zukünftigen
Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
2. Der IT-Fachbereich prüft die Sicherheit und Nutzung des Ratsinformationssystems. Es werden
allen Stadträt:innen die Generierung von persönlichen Passwörtern zugänglich gemacht. Den
Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung liegen somit keine direkten Zugänge vor. Die
Passwörter müssen regelmäßig von den Mandatsträger:innen geändert werden.
3. Es werden alle Dokumente und Unterlagen, die unter höchster Verschwiegenheit gelten,
allen Stadträt:innen auch digital zur Verfügung gestellt. Es werden alle Mandatsträger:innen,
auch fraktionslose Stadträt:innen, grundsätzlich über die Existenz von Schreiben von
Behörden, Verwaltungen etc., wie auch den außerordentlichen Fraktionsgesprächen mit dem
Oberbürgermeister in Kenntnis gesetzt und vorgelegt.
4. Die Fachbereichsrunde mit dem Oberbürgermeister wird mit allen Fachbereichsleiter:innen
der Stadtverwaltung abgehalten.

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Milieuschutz

21. Oktober 2021  Allgemein, Wohnen

Auf Anfrage nach Erfahrungen mit Milieuschutz gab es eine Umfrage im Kompofo, eine Antwort kam aus Stuttgart. Siehe Link:
https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/stadtplanung/soziale-erhaltungssatzungen.php

Ein Antrag aus Esslingen zum Milieuschutz gibt es hier

Hier ein Artikel von der Website der LINKEN Stuttgart vom Dezember 2020, der in der Argumentation helfen kann:

Am 21.01.2020 hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart die Einrichtung des Milieuschutzgebietes im Heslacher Tal (Stuttgart Süd) beschlossen, sowie auch ein weiteres Milieuschutzgebiet im Wongebiet Seelberg in Bad Cannstatt. Milieuschutzgebiete, bzw. „Erhaltungssatzung zum Schutz der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“, wie sie im Amtsdeutsch heißen, sind das bislang weitestgehende Instrument, dass das Baugesetzbuch der Kommunalpolitik an die Hand gibt, um Menschen in Stadtgebieten zu schützen, die von Verdrängung durch steigende Mieten durch teure Modernisierungen, Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen und Abriss und Neubau bedroht sind.

In Milieuschutzgebieten dürfen Häuser und Wohnungen nicht ohne Genehmigung durch die Kommune abgerissen werden und auch bei Modernisierungsvorhaben haben Kommunen ein Mitspracherecht. So kann die Kommune den Vermietern bei Modernisierungen Maßnahmen untersagen, die die Mietpreise stark in die Höhe treiben würden. In manchen Bundesländern, darunter auch in Baden-Württemberg, gilt zudem auch eine sog. „Umwandlungsverordnung“, durch die auch eine Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen (mit den dann vorprogrammierten Eigenbedarfskündigungen und steigenden Mieten) untersagt werden kann – wobei man dazu sagen muss, dass es hier eine große Hintertür gibt: Wenn der Vermieter sich verpflichtet innerhalb von 7 Jahren nur an die Mieter zu verkaufen, ist die Umwandlung trotzdem erlaubt. Wenn Grundstücke und Immobilien innerhalb eines Milieuschutzgebiets verkauft werden sollen, hat die Kommune zudem ein Vorkaufsrecht und kann spekulative Verkäufe unterbinden und Flächen so in kommunales Eigentum bringen.

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Resolution Zweiter Rettungsschirm für Kommunen in der Corona Pandemie

23. Juli 2021  Finanzen & Haushalt, Resolution

Musterantrag für KommunalpolitikerInnen:

Die Stadt XXX/ der Landkreis XXX fordert einen zweiten Rettungsschirm für Kommunen für 2021 und die folgenden Jahre. Die Corona-Pandemie hat die jahrelange Verschleppung notwendiger Investitionen und die Mangelwirtschaft in der kommunalen Daseinsvorsorge erheblich verschärft. Im vergangenen Jahr hatten Bund und Länder die Kommunen deshalb mit milliardenschweren Zuwendungen gestützt. So wurden die gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen. Hierfür stellten Bund und Länder rund elf Milliarden Euro zur Verfügung. Jedoch ist die Situation auch im 2. Jahr der Pandemie dramatisch. Die Einnahmen aus Steuern und Gebühren sind durch den lang andauernden Lock down zurückgegangen, insbesondere die Gewerbesteuer ist eingebrochen. Mit den kommunalen Unternehmen haben die Kommunen auch aufgrund der Corona-Beschränkungen weniger Einnahmen erzielt, etwa im öffentlichen Nahverkehr oder bei Schwimmbädern.

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Dynamisierung der städtischen Zuschüsse für Träger*innen der freien Kultur

Antrag im Karlsruher Gemeinderat von LINKE, SPD und Grünen:

1. Die Stadtverwaltung stellt dar, wie die Träger*innen der freien Kultureinrichtungen bisher damit
umgegangen sind, dass die städtischen Zuschüsse für sie als feste Beträge beschlossen werden und
Kostensteigerungen – etwa wegen Tariferhöhungen bei den Personalkosten bzw. Mieterhöhungen –
jeweils einzeln neu beantragt werden müssen.
– Hat sich dieses bisherige Vorgehen bewährt?
– Haben einzelne Träger*innen in diesem Zusammenhang unverhältnismäßig hohe Belastungen geltend gemacht?

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Regelungen zu Kurzarbeit und Homeoffice sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz aufgrund von
Covid-19 bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben

DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion

Am 1. April 2020 trat der gemeinsam von ver.di, dbb Tarifunion und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) beschlossene Covid-19-Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich des kommunalen öffentlichen Dienstes in Kraft. Eine Normalisierung im Bereich der kommunalen Arbeit trat bisher nicht ein, weshalb die Anwendung des Tarifvertrags zum 31.12.2021 verlängert wurde. Durch das Fortdauern der Pandemie und dem von Bund und Ländern beschlossenen Lockdown ist davon auszugehen, dass viele kommunale Betriebe bis Ende 2021 von Kurzarbeit oder den Folgen dieser betroffen sein werden. Gleichzeitig sind diejenigen Mitarbeitenden von Betrieben, die nicht in Kurzarbeit sind, einer erhöhten Gefahr bzgl. einer Ansteckung mit Covid-19 ausgesetzt. Der verpflichtende Aufruf der Bundesregierung an die Arbeitgeber Home-Office zu ermöglichen, gilt auch für den öffentlichen Dienst und sollte dementsprechend zügig umgesetzt werden, um Mitarbeiter*innen in kommunalen Betrieben und Bereichen bestmöglich vor einer Covid-19 Ansteckung zu schützen.

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Grundstücksvergabekonzept Wohnen

Änderungsantrag DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion
In Abweichung zum vorgelegten Konzept beantragen wir folgende Ergänzungen bzw. Änderungen am
Konzept:

1. Bei Neubauflächen mit neuem Planungsrecht im Besitz der Stadt werden in der Regel ein Drittel der
neu ausgewiesenen Flächen für Wohnungsbau an Baugruppen / Baugemeinschaften, ein Drittel an
Wohnungsgenossenschaften und ein Drittel an Städtische Gesellschaften vergeben.
2. Bei Vergabe von Wohngebäuden oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken umgenutzt werden können,
wird eine mögliche Vergabe nach Konzept an Baugruppen und Baugemeinschaften geprüft.
3. Die Zuständigkeit einer Federführung für das Verfahren wird überprüft und trägt der notwendigen
Zusammenarbeit unterschiedlicher Ämter der Verwaltung Rechnung. Die Verwaltung legt hierzu
eine Bedarfsplanung vor.

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